Geldwäsche-Anzeige gegen Telekom - Teil 3

Bearbeitung eingestellt, nun gut.

Frage, was wird aus den von Intrum geltend gemachten Nebenforderungen (Mahnspesen, Zinsen, Auskünfte, Adressermittlung und was denen sonst noch alles eingefallen ist)?
Verzichten die?

Frag sie doch einfach. :lol:
 
http://www.heise.de/newsticker/meldung/51156


Heise schrieb:
Warez-Razzia bei Münchner Rechtsanwalt

Im Rahmen einer groß angelegten Polizeiaktion durchsuchten Ermittler am heutigen Donnerstag Nachmittag eine Münchner Anwaltskanzlei, die in der IT-Branche durch fragwürdige Abmahnungen wegen Verletzung gewerblicher Schutzrechte bekannt geworden ist. Die Razzia fand im Zuge eines Schlags gegen professionelle Anbieter von Raubkopien statt, der vom Landeskriminalamt (LKA) Thüringen koordiniert wurde. Die Spurensicherung beschlagnahmte Computer und Akten.

Nach Informationen von heise online verdächtigt die Staatsanwaltschaft Erfurt einen der Kanzleiinhaber, den Rechtsanwalt Bernhard S., an Geldwäsche und der Gründung einer kriminellen Vereinigung beteiligt gewesen zu sein. Außerdem soll er massiv an Verstößen gegen das Urheberrecht mitgewirkt haben. Wegen Verdunklungs- und Fluchtgefahr befindet sich S. in Untersuchungshaft.

Im Rahmen der Aktion setzte die Polizei drei weitere Personen fest. Bei den festgenommenen Brüdern Daniel und Thomas R. aus dem thüringischen Breitungen soll es sich um die Drahtzieher handeln. Insgesamt fanden am heutigen Donnerstag 18 Durchsuchungen statt. Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) spricht bereits jetzt vom "vermutlich weltweit größten Schlag gegen kommerzielle Warez-Download-Anbieter".

Den Ermittlungen liegen parallel verlaufene Recherchen der GVU, des Berliner Tagesspiegel sowie des Computermagazins c't zugrunde. Demnach bietet eine kriminelle Vereinigung seit Juni 2003 die kommerzielle Download-Plattform www.FTPWelt.com für raubkopierte Filme und Software an. Ihre Ware stellten sie mit einem Netz von hervorragend angebundenen FTP-Servern im Ausland, wie den Niederlanden, USA oder Russland bereit. Den so genannten "Highspeed-Service" ließen sie sich von ihren Nutzern gut bezahlen. Informationen von c't zufolge hatten zuletzt über 45.000 Kunden für einen monatlichen Umsatz von 120.000 bis 140.000 Euro gesorgt -- Tendenz ansteigend. Die GVU spricht von einer "niedrig veranschlagten Schadenssumme im zweistelligen Millionenbereich".

Alle finanziellen Dinge wurden über einen externen Bezahldienst abgewickelt, bei dem heute ebenfalls eine Durchsuchung stattfand. Die mutmaßlichen Haupttäter, der 20-jährige Daniel R. sowie sein 30-jähriger Bruder Thomas R., haben den Ermittlungen zufolge den Service organisiert, sind aber selbst kaum als Inhaber in Erscheinung getreten. Ein von ihnen gegründetes Briefkastenunternehmen auf der Insel Tortola (British Virgin Islands), die "Internet Payment Systems Ltd.", habe für Deckung gesorgt.

Den Münchner Rechtsanwalt S. betrauten die Hintermänner nach Angaben der Ermittler mit der Verwaltung der Finanzen ihrer Briefkastenfirma. S. führte unter anderem ein Anderkonto für die Gruppe, auf dem beispielsweise Ausgaben und Einnahmen aus dem Betrieb des Service eingingen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft handelte S. "in voller Kenntnis des illegalen Vertriebs der Daten". c't liegen Schriftwechsel des Anwalts mit seinen Mandanten sowie ein von ihm handschriftlich unterzeichneter Western-Union-Transferauftrag für Server-Bestellungen in Russland vor.

Wann mit einer Anklage gegen die mutmaßlichen Täter zu rechnen ist, ließ die Staatsanwaltschaft Erfurt bisher nicht wissen. Maßnahmen der Vermögensabschöpfung seien aber bereits eingleitet. Unklar ist ebenfalls, ob die Kundenkartei der Warez-Anbieter genauer untersucht werden soll. Rechtsexperten rechnen kaum damit, dass jene Nutzer, die etwas heruntergeladen und dafür bezahlt haben, strafrechtlich belangt werden.

Der Berliner Tagesspiegel will in einer seiner morgigen Ausgaben weiter über die Vorgänge berichten. c't schildert Hintergründe und die weitere Entwicklung in der Ausgabe 21/04. (hob/c't)

Geldwäsche, da war doch noch etwas.
 
Warez-Razzia bei Münchner Rechtsanwalt

Hat der Freiherr wirklich den Pfad der Tugend verlassen? :P
Haben die üblichen Dialergeschäfte nicht mehr floriert?

Text: "Nach Angaben der Staatsanwaltschaft handelte S. "in voller Kenntnis des illegalen Vertriebs der Daten". c't liegen Schriftwechsel des Anwalts mit seinen Mandanten sowie ein von ihm handschriftlich unterzeichneter Western-Union-Transferauftrag für Server-Bestellungen in Russland vor."

Es wäre nicht ohne Ironie, wenn S, der in der Vergangenheit zahlreiche staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren wegen Dialer-Betrugs ohne Blessuren überstanden hat, nun über raubkopierte Filme und Software gestolpert ist und jetzt einsitzt.
Auf die Anteilnahme der Internet-User kann er allerdings kaum hoffen.

mfg

Paul-Merlin
 
Warez-Razzia bei Münchner Rechtsanwalt

technofreak hat Recht.

Kanzleiinhaber Freiherr von G. wurde nicht abgeführt, sondern sein Sozius B.S., Geschäftsführer von Global Netcom.

Die Zukunft wird zeigen, ob die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen noch zu weiteren Festnahmen führen.

mfg

Paul-Merlin
 
Erstmal herzlichen Glückwunsch. Ausdauer zahlt sich aus.
Aber jetzt bleibt noch s.u.
Der Jurist schrieb:
Frage, was wird aus den von Intrum geltend gemachten Nebenforderungen (Mahnspesen, Zinsen, Auskünfte, Adressermittlung und was denen sonst noch alles eingefallen ist)?
Verzichten die?
Ich bin mir sicher, dass auch das mit einem Sieg endet.
 
Aehm Lumumba...

schau dir mal deine Verzichtserklärung genauer an....
da wird auf 0139.... 39 und nicht 0193 (zahlendreher) verwiesen, die du aber im Threadheader angegeben hast.

Solltest da mal nachfassen....
 
Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin hat das Handeln der nexnet nicht als unerlaubte Rechtsberatung beurteilt, sondern meint, es sei Factoring.

Da ich nicht erkennen kann, dass nexnet ein wirtschaftliches Risiiko hinsichtlich des Bestands einer Forderung trägt und auch keine Vorfinanzierung der Forderung gegenüber dtms erfolgte, komme ich zu einem anderen Ergebnis. Für mich liegt weder echtes noch unechtes Factoring vor.

Damit die StA erneut nachdenken kann, habe ich Beschwerde gegen die Einstellung eingelegt.
 
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