geburtstags-infos.de

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Das ist doch mal was: Eben antwortete mir das gestern Abend angeschriebene angeschriebene Geldinstitut mit folgender Email;):

Betreff: Antwort: Kontaktgesuch / Privatkunden über unsere Homepage [Virus checked]

Sehr geehrter Herr xxxx

wir danken Ihnen für Ihren wichtigen Hinweis, den Sie uns auf elektronischem Wege zugeleitete haben. In den letzten Tagen haben wir bereits mehrfach ähnlich gleichlautende Informationen erhalten und werden mit entsprechenden Maßnahmen reagieren. Für Ihre Umsichtigkeit und ausführlichen Informationen nochmals vielen Dank

Mit freundlichen Grüßen

yyyyy
 
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alleine durch aufrufen einer seite kann niemand eine e-mail-adresse weitergeben. das passiert definitiv nur dann, wenn man diese bekanntgibt. das heißt: die empfänger dieser mails wurden einfach gespamt.
D E F I N I T I V
also vergeßt es, löscht es, sperrt den absender, meldet ihn euren internet-providern.

einfache verhaltensregel im mailverkehr:
bist du durch ein mail verunsichert - dann ist es 100% ein fake
 
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Hallo zusammen,
werde heute auch nach Wiesbaden schreiben. Rechne zwar nicht mit großem Erfolg... Lese jeden Tag die neuen Einträge auf dieser Seite, finde es spannen zu sehen, wie sich die Sache entwickelt. Klasse Idee übrigens, die Bank anzuschreiben!
Also weitermachen... und nicht weich klopfen lassen...:sun:
 
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Hallo zusammen,
werde heute auch nach Wiesbaden schreiben. Rechne zwar nicht mit großem Erfolg...

Willst du wirklich mit denen eine Brieffreundschaft aufnehmen?:confused: Damit wissen die doch, dass die deine richtige Adresse haben und die werden ihre bla bla Einschüchterungsversuch verstärken.
Ich würde abwarten bis eine gerichtliche Mahnung kommt:rolleyes: was ja kaum der Fall sein wird.
 
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Willst du wirklich mit denen eine Brieffreundschaft aufnehmen?

Natürlich will ich das nicht. Aber wenn man Widerspruch einlegen will, muß man das machen, sobald man von der Sache Kenntnis hat. Danach werde auch ich abwarten und auf weitere Drohbriefe nicht mehr reagieren.
 
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Hallo zusammen,
ich finde das Forum gut, man steht nicht so alleine da und bekommt auch mehr mut etwas zu dagegen zu unternehmen, und vor allem sich nicht einschüchternzu lassen. Habe einen Musterbrief von VZ losgelassen und nun warte ich ab. Ich werde auf keinen Fall zahlen!
 
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Habe einen Musterbrief von VZ losgelassen

Der zwar gut ist, von denen aber nicht gelesen wird...

und nun warte ich ab

bis die erste, zweite und dritte Mahnung kommt. Und die vierte und die fünfte und der Brief vom Inkassobüro. Und die Drohungen immer heftig werden. Und dann wirst du sie - weil du keine Lust mehr hast - auffordern, dass sie dich endlich verklagen sollen. Und selbst dann wird nichts passieren ;)
 
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CHRB Ich danke dir für die Info.!!!Da hatte ich drauf gewartet!!! Ja das ist doch mal ein Schritt nach vorn für uns alle ...:-p
 
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Hallo,
ich habe mit gestern niochmals die Seiten genauer angesehen, besonders den Inhalt den sie anbieten.
Das ist eine Frechheit, um nicht zu sagen [......].
Jeder Teenager hat mehr Infos auf seinem Rechner.

auch das ist bei all diesen seiten gleich: für müll wollen die 50-100 € (das waren mal 100 bis 200 DM!)
 
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Hallo,

auch ich bin Anfang August auf die Seite reingefallen. Die erste Rechnung habe ich noch ignoriert. Jedoch bei der 2. Mahnung habe ich mich etwas über die Seite und deren Betreiber erkundigt. Wenn ich so alles bei Google zusammenrechne, wird die Inhaberin K.D. für ca. 50 Internetseiten ihren Namen hergegeben haben. Sitz aller Firmen ist Wiesbaden. Jedoch handelt es sich hierbei um eine Briefkastenfirma. Zum schmunzeln bringt mich, dass einige der Opfer bereits einen Brief vom Inkassounternehmen erhalten haben. Leider hat dieses den selben Sitz und Inhaber wie die Seite "geburtstags-infos" (und andere). Ob dieses Unternehmen also eine Berechtigung hat, Forderungen als Inkassobüro einzutreiben bezweifle ich. Mein letzter Zahlungstermin ist laut der 2.Mahnung heute.
In voller Vorfreude erwarte ich den nächsten Brief und hoffe, dass er auf weichem Papier gedruckt wurde, so dass er wenigstens zum A* abwischen zu gebrauchen ist.
Hat den schon jemand etwas mehr als eine 2. Mahnung in der Hand?

Gruß bl

:rolleyes:
als Gott die Zeit schuf, hat er genug davon gemacht
 
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Also ich hab folgenden 'Musterbrief' an die geschickt:
daraufhin kam folgendes zurück:
Folglich bleibt mir erstmal nichts anderes übrig als die zu ignorieren ;)
Ignorieren soll das einfachste sein hab ich mir sagen lassen. Naja wir werden sehen..
Also hi Leute,
auch ich bin von diesem "Schicksal" betroffen, dummerweise hab ich mich dort reingemogelt obwohl ich erst 13 Jahre alt odder jung =) bin. Ich hab nun keine Ahnung mehr, was ich nun machen soll, nachdem folgende Antwort, auf eine E-mail meiner Mutter kam
Sehr geehrte/r Herr/Frau
Vielen Dank für Ihre Anfrage beim Kundensupport von Geburtstags-Infos.de wir haben Ihre Beanstandung erhalten und erwidern hierauf wie folgt:
Um die Anmeldung Minderjähriger soweit wie möglich auszuschließen, haben wir schon auf der Anmeldeseite bei der Angabe des Alters alle Jahrgänge gesperrt, bei deren Eingabe eine Volljährigkeit nicht vorliegen kann. Eine Anmeldung unter Angabe eines Lebensalter von unter 18 Jahren ist also technisch nicht möglich. Wenn sich ein Minderjähriger für das Datenbankangebot der NetContent Ltd. anmeldet, so muss er dafür ein auf sich unzutreffendes Alter eingeben.
Diese Handlung ist, auch strafrechtlich relevant, sowohl im Hinblick auf einen sog. Eingehungsbetrug zu Lasten der NetContent Ltd. als auch in Form der Fälschung beweiserheblicher Daten gern. § 269 Abs. 1, 2 StGB:
“Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr beweiserhebliche Daten so speichert oder verändert, daß bei ihrer Wahrnehmung eine unechte oder verfälschte Urkunde vorliegen würde, oder derart gespeicherte oder veränderte Daten gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Der Versuch ist strafbar
( . . . )
Zivilrechtlich weisen wir darauf hin, dass die Überlassung eines Rechners mit Internetzugang an einen Minderjährigen ohne Aufsicht sich aus Sicht eines Dritten - hier der NetContent Ltd. - als konkludente Zustimmung der Erziehungsberechtigten für eventuelle rechtsgeschäftliche Erklärungen darstellt.
Insofern sich ein Minderjähriger ohne Kentnis der Erziehungsberechtigten Zugang zum
Internet verschafft hat, liegt in aller Regel eine Aufsichtspflichtsverletzung vor,
denn es besteht auch die Pflicht zur Kontrolle der Freizeitbeschäftigungen des
Minderjährigen. In diesem Falle wird die Zahlungsforderung in Form eines
Schadenersatzanspruches gegen die Aufsichtspflichtigen geltend gemacht.
Weiterhin weisen wir Sie auf den “Taschengeldparagraphen“ des § 110 BGB hin.
Daher gehen wir vorn Fortbestand der Forderung aus und fordern Sie auf, den in der Ihnen vorliegenden Rechnung vorliegenden Betrag zur Vermeidung weiterer Kosten fristgerecht auszugleichen.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Geburtstags - Support Team
 
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@ knoflo


Die rechtliche Argumentation ist schlicht falsch.

Einige allgemeine Hinweise:

Betrug kann man nur begehen, wenn man alle Umstände genau kennt und etwa das Alter deshalb falsch angibt, weil man die Leistung prellen will. Wer etwa die falsche Vorstellung hat, dass es sich um ein kostenloses Angebot handelt, das aber erst ab einem bestimmten Alter zugänglich ist, begeht keinen Betrug. Der lügt hinsichtlich seines Alters. Mehr aber auch nicht.

Aufsichtspflicht der Eltern besteht. Das bedeutet aber nicht eine ständige Überwachung des Minderjährigen. Im übrigen wäre der Schaden genau zu beziffern. Entgeltforderung ist nicht der Schaden.

Taschengeld ermöglicht Minderjährigen einen Vertragsschluss, aber nur wenn sie direkt und unmittelbar zahlen. Das Eingehen einer Zahlungsverpflichtung ist nur möglich, wenn die Eltern einwilligen.


Umgekehrt stellt sich mir immer die Frage, wenn die Rechtslage von Unternehmen so falsch dargestellt wird, ob da nicht auf deren Seite eine Betrugsversuch vorliegt.
 
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Sorry, untitled666, ich bin noch, sagen wir mal, unerfahren hier. Ich wollte eigentlich so einen Beitrag, wie das hier, erstellen. Stattdessen habe ich eine Antwort auf deinen Beitrag geschrieben. DAs hilft dir und mir nichts. Aber vielleicht kann mir jetzt einer helfen?! :unzufrieden:
 
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Verstehe dein Problem nicht. Du hast ein Posting geschrieben, Der Jurist hat dir geantwortet.
( Das Zitat von untitled666 spielt keine Rolle. )
 
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@ knoflo


Die rechtliche Argumentation ist schlicht falsch.

Einige allgemeine Hinweise:

Betrug kann man nur begehen, wenn man alle Umstände genau kennt und etwa das Alter deshalb falsch angibt, weil man die Leistung prellen will. Wer etwa die falsche Vorstellung hat, dass es sich um ein kostenloses Angebot handelt, das aber erst ab einem bestimmten Alter zugänglich ist, begeht keinen Betrug. Der lügt hinsichtlich seines Alters. Mehr aber auch nicht.

Aufsichtspflicht der Eltern besteht. Das bedeutet aber nicht eine ständige Überwachung des Minderjährigen. Im übrigen wäre der Schaden genau zu beziffern. Entgeltforderung ist nicht der Schaden.

Taschengeld ermöglicht Minderjährigen einen Vertragsschluss, aber nur wenn sie direkt und unmittelbar zahlen. Das Eingehen einer Zahlungsverpflichtung ist nur möglich, wenn die Eltern einwilligen.


Umgekehrt stellt sich mir immer die Frage, wenn die Rechtslage von Unternehmen so falsch dargestellt wird, ob da nicht auf deren Seite eine Betrugsversuch vorliegt.
noch hab ich das nicht ganz verstanden, heißt das nun, dass ich diese ZAHLUNGSAUFFORDERUNG ignorieren soll, oder ob ich deine / Ihre "Allgeimeinen Hinweise" an die Geburtstags-infos schicken soll? Auf jeden Fall schon einmal danke.
 
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noch hab ich das nicht ganz verstanden, heißt das nun, dass ich diese ZAHLUNGSAUFFORDERUNG ignorieren soll, oder ob ich deine / Ihre "Allgeimeinen Hinweise" an die Geburtstags-infos schicken soll? Auf jeden Fall schon einmal danke.

ja, diesen schwachsinn kannst du in die tonne werfen;

aber in zukunft solltest du schon genau lesen, was du im internet anklickst und wem du deine daten gibst und wenn du glaubst bei solchen seiten wie [noparse]http://www.nachbarschaft24.net/[/noparse] findest du deine(n) traumpartner(in), hmm im supermarkt in deiner nähe hast du mehr chancen;

apropos lesen, hier im forum findest du genug möglichkeiten, wie du dich verhalten sollst

Ist das vielleicht mal möglich die NUB zu lesen und zu beachten?
wenn schon dann wenigsten inaktiv modinfo

http://forum.computerbetrug.de/rules.php
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hab mich sowieso geirrt mit der internetseite seh ich gerade, kommt daher dass ich soviel lese hier im forum, aber ich werde auch mal die NUB lesen und beachten - grosses indianerehrenwort
 
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Hi!
Habe die letzte Mahnung bekommen, obwohl ich noch nie eine bekommen habe,ebenso noch nie eine E.Mail. Mal sehen was noch alles so passiert. Werde aber auf keinen fall bezahlen.Hpffentlich wird diesen Ä...... bald mal das Handwerk gelegt. Möcht gerne mal wissen wie viele schon bezahlt haben.
 
Medien informieren

Hallo, meine Mom ist auch ein Opfer geworden, und ich musste Sie richtig überzeugen, dass Sie bloß nicht zahlen soll, dank der Infos die ich hier bekommen habe.

Ich habe diesen [...]fall mal an die BIZZ Redaktion von Kabel1 und an die AKTE 07 Redaktion von SAT1 gesendet.

Vielleicht schalten die sich ja ein, man sieht ja öfter mal solche [...]fälle im TV.
Ich habe selber mal Hilfe von AutoBILD bekommen, als ich mal Ärger mit einer Werkstatt hatte.

Also vielleicht hilft es? Vielleicht auch noch mehr, wenn mehrere Geschädigte an Akte oder Bizz schreiben?

[Ausdrücke entfernt. (bh)]
 
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