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Wenn ich Austin richtig verstanden habe, hat er das schon gemacht? Einmal reicht. Die "Anwältin" müsste Kenntnis von diesem Schreiben haben, wenn sie seriös wäre, da sie ja den ganzen Vorgang kennen muss um ihren Mandanten ordentlich zu vertreten. (Wer hier Sarkasmus findet: Glückwunsch)
Zur Not nochmal an dieses Schreiben erinnern, mit ner Kopie von dem Rückschein. Aber das würde ich persönlich nicht nochmal per Einschreiben machen.
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http://www.ard.de/-/id=751822/1g7j88s/index.htmlSonderfall: Definitiv keine Anmeldung erfolgt
Es kommt auch vor, dass Personen wahllos angeschrieben und zur Zahlung von Beträgen aus angeblichen Abo-Verträgen aufgefordert werden – obwohl sie diese Verträge nie im Internet abgeschlossen haben. Hier setzen die Anbieter vor allem darauf, dass die Maschinerie aus Drohung und Angstmacherei funktioniert und einige ihrer Opfer die Rechnung zunächst einmal zahlen.
Wenn Sie sicher sind, sich nirgendwo angemeldet zu haben, können Sie Mahnungen und Drohungen getrost ignorieren und sollten sich gar nicht erst auf einen Schriftwechsel mit den Firmen einlassen. Auch hier gilt: Zur Sicherheit entsprechende E-Mails oder Briefe aufbewahren, im Notfall die Beratungsangebote der Verbraucherzentralen in Anspruch nehmen.
Hallo Rainer,Hallo Sarah,
ich habe heute auch ein Anwaltsschreiben bekommen, nachdem ich bis heute nix unternommen habe. Werde aber zur Vorsicht heute per "Einschreiben mit Rückschein" das Musterschreiben losschicken. Dann denk' ich mal, sind wir auf der sicheren Seite und müssen nur abwarten, ob ein Mahnbescheid des Amtsgerichts eingeht.
Bis denne
Rainer:roll:
Welchen Sinn hat es, als Betroffene(r) eine eigene Betratungsstrategie zu verfolgen, die anders ist als die bewährten Ratschläge der Verbraucherzentralen, der Fernsehsender und dieses Forums?Wer an diesem Link interesse hat, meldet sich bitte per pn bei mir!
Hallo Stephan,Wenn ich Austin richtig verstanden habe, hat er das schon gemacht? Einmal reicht. Die "Anwältin" müsste Kenntnis von diesem Schreiben haben, wenn sie seriös wäre, da sie ja den ganzen Vorgang kennen muss um ihren Mandanten ordentlich zu vertreten. (Wer hier Sarkasmus findet: Glückwunsch)
Zur Not nochmal an dieses Schreiben erinnern, mit ner Kopie von dem Rückschein. Aber das würde ich persönlich nicht nochmal per Einschreiben machen.
Gar nix erklärt das! Warum Frau G. ihren Ruf als Anwältin derart aufs Spiel ruiniert, erklärt sich auch nicht.....gebt mal den Namen der guten Frau ein: RA K.G. aus M. und lest einfach nur..... das erklärt sehr viel
Bei der Junganwältin ist das auch so, auch wenn München derzeit drauf steht.....solch ....Leute kommen aus Berlin
Hallo Stephan,Mich hat es bei "Mega-Downloads" erwischt. Da ich aber bei der Anmeldung dachte, dass sie nur Adressen sammeln um Werbung zu verschicken, hab ich falsche Angaben gemacht und nur eine Freemail-Adresse angegeben. Daher werde ich die Sache einfach aussitzen, da sie eh keine Chance haben mich zu finden.
Hallo!
Heute kam ein Anwaltschreiben aus München. Hat das auch schon jemand bekommen?
Gar nix erklärt das! Warum Frau G. ihren Ruf als Anwältin derart aufs Spiel ruiniert, erklärt sich auch nicht.
Bei der Junganwältin ist das auch so, auch wenn München derzeit drauf steht.
Das deutsche Recht kennt keine Sammelklagen.Da ich auch einer dieser vielen Betroffenen bin und froh bin:smile: das es dieses Forum gibt es beruhigt einen doch ganz schön.Aber könnten wir uns nicht zusammen schließen und eine Sammelklage gegen diese Firma einreichen:roll: