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Tabbing
AW: Fahrschulquiz.com Führerscheinstelle
Zu viel Brieffreundschaft mit der Nutzlosbranche ist nicht ratsam.
Zu viel Brieffreundschaft mit der Nutzlosbranche ist nicht ratsam.
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Sehr geehrter Herr XXX,
wie ausgeführt, halten wir an unserer berechtigten Forderung fest.
Wir haben Sie aufzufordern, die Rechnung umgehend auszugleichen.
Andernfalls werden wir diese Angelegenheit einem Inkassobüro bzw.
Rechtsanwälten übergeben, die den weiteren Forderungseinzug bearbeiten. Dort
wird notfall auch gerichtlich gegen Sie vorgegangen, mit allen dadurch
verbundenen Unannehmlichkeiten (Gerichtsvollzieher, Abgabe der
eidesstattlichen Versicherung, Lohn- und Kontenpfändung, Pfändung beim
Arbeitgeber).
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Pactus AG
- Kundenbetreuung -
Das sind dann wohl die normalen netten Drohungen richtig ?
Gruß Sineo
Zu den Drohungen, die allesamt der Mottenkiste der Nutzlosbranche und deren angeschlossenen Inkassobüros entsprungen sind, passt diese Korrespondenz recht gut:Hi habe gerstern dann diese Mail bekommen:
Bekanntlich macht meine Tochter demnächst eine Führerscheinabzockseite aufDort wird notfall auch gerichtlich gegen Sie vorgegangen, mit allen dadurch
verbundenen Unannehmlichkeiten (Gerichtsvollzieher, Abgabe der
eidesstattlichen Versicherung, Lohn- und Kontenpfändung, Pfändung beim
Arbeitgeber).
Bekanntlich macht meine Tochter demnächst eine Führerscheinabzockseite auf
http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?t=51070
Sollte dieser Musterbrief hier nicht stehen dürfen dann bitte nicht böse sein ich weiß/wusste es nicht dann bitte ich einen Moderator oder Admin diesen bitte zu entfernen. Ich weiß nicht ob dieser Brief zur Rechtsberatung gehört daher meine Unsicherheit also nicht böse sein. Danke.Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich möchte an dieser Stelle nochmals darauf hinweisen, dass ich keine ihrer beschriebenen Dienstleistungen in Anspruch genommen habe. Es entspricht den Tatsachen, dass ich ihre Internetseite zum fraglichen Zeitpunkt besucht habe, ich habe aber keinen Quiz oder ähnliche Angebote gestartet.
Nachweislich enthält die Startseite der Adresse
[noparse]http://www.Fahrschulquiz.com/[/noparse]
überhaupt keinen Hinweis auf ein kostenpflichtiges Angebot.
Allgemeine Geschäftsbedingungen haben in Deutschland dem Vertragspartner vor Abschluss eines Rechtsgeschäftes vorzuliegen.
siehe § § 312d (Abs. 2) BGB Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen
„(2) Die Widerrufsfrist beginnt abweichend von § 355 Abs. 2 Satz 1 nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2.“
Nachweislich sind mir die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für ein nicht von mit getätigtes Geschäft erst später zugesandt worden.
Weiterhin berufen sie sich auf § 126 b BGB (Textform). Ich zitiere:
„Ist durch Gesetz Textform vorgeschrieben, so muss die Erklärung in einer Urkunde oder auf andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben …. werden.
Ich bezweifle an dieser Stelle erst einmal die dauerhafte Wiedergabe einer E-Mail.
Zurück zum kostenpflichtigen Angebot ihrer Internetseite und den fehlenden Hinweisen zur Kostenpflichtigkeit:
§ 6 TMG (Telekommunikationsgesetz), Abs. 1, Nr. 3 und 4:
3. Angebote zur Verkaufsförderung wie Preisnachlässe, Zugaben und Geschenke müssen klar als solche erkennbar sein, und die Bedingungen für ihre Inanspruchnahme müssen leicht zugänglich sein sowie klar und unzweideutig angegeben werden.
4. Preisausschreiben oder Gewinnspiele mit Werbecharakter müssen klar als solche erkennbar und die Teilnahmebedingungen leicht zugänglich sein sowie klar und unzweideutig angegeben werden.
Genau diese beiden Absätze werden auf ihrer Seite sträflich vernachlässigt.
Ich erspare mir, weitere Gesetzestexte zu zitieren, ich nenne ihnen lediglich noch ein paar Paragrafen, die von ihtrer Seite nicht berücksichtigt wurden:
§ 5 TMG, Allgemeine Informationspflichten
§ 126a BGB, Elektronische Form
§ 123 BGB, Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung
§ 121 BGB, Anfechtungsfrist
Zusammenfassend möchte ich ihnen mitteilen, dass ich nicht bereit bin auch nur einen Cent zu bezahlen.
1. Ich habe zwar ihre Seite besucht, aber an keinem Quiz teilgenommen
2. Sie verschleiern auf ihrer Seite offensichtlich ihre Absichten, und zwar unbedarfte User zu zocken
3. Ein rechtsgültiges Geschäft kommt erst mit der Bekanntgabe der allgemeinen Geschäftsbedingungen zustand und zwar dann, wenn beide Vertragspartner zustimmen, und dies habe ich nicht getan.
Einen freundlichen Gruß
…………..
Ich warte weiter ab und werde hier darüber berichtenSehr geehrte Frau ,
Sie haben bis heute Ihre fällige Schuld (Rechnung Nr. x / x / x vom 2008, [noparse]www.Fahrschulquiz.com[/noparse] nicht beglichen.
Ihre Daten wurden heute an das Inkassobüro weitergeleitet und sind dort gespeichert. Es werden nun weitere - kostenpflichtige - Maßnahmen zum Forderungseinzug eingeleitet.
Sollten Sie innerhalb von 3 Tagen ab Erhalt dieser E-Mail die fällige Forderung ausgleichen, so wären wir a u s n a h m s w e i s e bereit, den bereits erteilten Inkassoauftrag auf unsere Kosten zurückzunehmen.
Zahlen Sie zur Vermeidung des Inkassoverfahrens s o f o r t wie folgt (inkl. Mahngebühren):
Betrag: EUR 104,50
Empfänger: Pactus AG
Bank: Postbank
Konto: [........]
BLZ: 70010080
SWIFT/BIC: [........]
IBAN: [........]
Verw.zweck: Rechnung Nr. x
Wir weisen darauf hin, dass dies das letzte Angebot ist, diese Angelegenheit gütlich und ohne weitere Kosten abschließen. Andernfalls wird diese Angelegenheit von nun an durch das Inkassobüro bearbeitet.
Hochachtungsvoll
Ihre Pactus AG
köstlich köstlich, die Knaben sorgen doch immer wieder für Anlässe neuer Heiterkeit.Ich habe lediglich die Rechnungsnummer entfernt, denn in der mail stand auch:
HINWEIS: Dies ist eine vertrauliche Nachricht und nur für den Adressaten bestimmt. Es ist nicht erlaubt, diese Nachricht zu kopieren, sie Dritten zugänglich zu machen oder zu veröffentlichen.......
Bravo! Dem ist nichts hinzuzufügen! Wenn nur alle diese Sache derart cool angehen würden statt in Angst und Panik vor Luzern-Frankfurter (demnächst wohl auch Stuttgarter, denn da sucht man Geschäftsräume!) Briefkästen zu verfallen!Hab diese Bettelmail auch erhalten. Hab sie in einem Ordner namens "Nutzlos" virtuell abgeheftet.
Lasst euch von solchen "Firmen" nicht einschüchtern!
Hallo Schneewittchen,Hallo Leute, habe gestern per E-Mail eine Rechnung von 104,50 bekommen, die ich innerhalb von 3 Tage zahlen soll, da meine Daten schon ans Inkasso - Büro weitergeleitet wurden. Habe denen eine Mail geschickt, das ich das nicht einsehe, da ich noch nicht mal eine richtige Rechnung bekommen habe und die gleich mit so einer hohen Summe ankommen. Ich habe auch den Test gemacht und da stand nichts von 96,00€. Ich weiss noch nicht mal voher die meine E-Mail Adresse haben, da diese nur privat genutzt wird. Wenn ich mir das so durchlese auf dieser Seite, bin ich beruhigt das ich nicht alleine mit diesen Problem da stehe, zumal ich das zuerst bezahlen wollte, aber jetzt nicht machen werde. Kann man die nicht anzeigen??????????
hatte diese mail auch erhalten und mittlerweilen drohen Sie mir mit einem Inkasso Büro.
Hatte mich dort aber nicht registriert.
Auch wenn die mir irgendwelche Daten nennen.
Bitte schnelle antwort.
Danke