AW: Fabrikeinkauf
zumal auf den "Rechnungen" und "Mahnungen" jegliche Steuer_ID fehlt...
Also die Forderungen werden - falls in der Buchhaltung bilanziert wird - zunächst alle als Umsatzerlös erfolgswirksam eingestellt. Kurz sie sind abzüglich der Ausgaben der Gewinn..... können die dann die restlichen 90% als Verlust geltend machen? Brauchen die dann gar keine Steuern zahlen? ....
Sind dann aber 90 Prozent uneinbringlich, werden diese erfolgswirksam ausgebucht.
Somit wird der Gewinn auf der Basis der restlichen zehn Prozent abzüglich des Aufwandes (Kosten für Server u.a.) ermittelt.
Wird keine Bilanz geführt, sondern eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist das Ergebnis ebenso (wird aber buchungstechnisch anders ermittelt).
Als es bleibt zu versteuerender Gewinn und es gibt zu versteuernde Umsätze.
zumal auf den "Rechnungen" und "Mahnungen" jegliche Steuer_ID fehlt...