AW: Fabrikeinkauf
Wenn allerdings die Umsatzsteuer in Höhe von ca. 390.000.- für 30.000 Rechnungen an das Finanzamt abgeführt werden muss, dann bleibt noch nicht einmal ein Spielzeug-Porsche über.
Dies trifft zu:
Bei der Ermittlung der Umsatzsteuer ist grundsätzlich von den vereinbarten Entgelten auszugehen (so genannte Sollbesteuerung). Dies bedeutet, dass die Steuer bei Ausführung des Umsatzes entsteht und nicht erst zu dem Zeitpunkt, in dem das Entgelt vereinnahmt wird.
--> Fazit: auch wenn die Rechnungen nicht bezahlt werden, muss CR die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen.
Dies trifft sicher nicht zu:
Auf Antrag kann das Finanzamt genehmigen, dass die Umsatzsteuer erst dann abgeführt werden muss, wenn die Leistung bezahlt worden ist. Wenn Sie Freiberufler sind oder nicht verpflichtet sind Ihren Gewinn durch Vermögensvergleich zu ermitteln, wird das Finanzamt Ihrem Antrag regelmäßig stattgeben.
Die Rechnung kommt zwar aus Großbritannien, enthält aber 19 % U.-St., Großbritannien hat allerdings nur einen U.-St.-Satz von 17,5 %.
Bei geschätzen 30.000 Geschädigten (Rechnungen) würden ca. 400.000.- EUR dem Finanzamt zufliessen (hoffe, hier liest jemand mit, der Kontakte zum Finanzamt hat).
Ich zahle nicht und lasse mich auch nicht einschüchtern. Das schwarze Porsche Cabrio samt Inhalt wird auf jeden Fall im Jahr 2008 nicht mehr auf Sylt sein.
also ich bin bei F16 - 28xx3
die 30.000 Marke ist bald geknackt!
wenn dann nur 10% davon bezahlen,dann sind das rund 260.000€.Das reicht nicht nur für ein Porsche
Wenn allerdings die Umsatzsteuer in Höhe von ca. 390.000.- für 30.000 Rechnungen an das Finanzamt abgeführt werden muss, dann bleibt noch nicht einmal ein Spielzeug-Porsche über.
Dies trifft zu:
Bei der Ermittlung der Umsatzsteuer ist grundsätzlich von den vereinbarten Entgelten auszugehen (so genannte Sollbesteuerung). Dies bedeutet, dass die Steuer bei Ausführung des Umsatzes entsteht und nicht erst zu dem Zeitpunkt, in dem das Entgelt vereinnahmt wird.
--> Fazit: auch wenn die Rechnungen nicht bezahlt werden, muss CR die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen.
Dies trifft sicher nicht zu:
Auf Antrag kann das Finanzamt genehmigen, dass die Umsatzsteuer erst dann abgeführt werden muss, wenn die Leistung bezahlt worden ist. Wenn Sie Freiberufler sind oder nicht verpflichtet sind Ihren Gewinn durch Vermögensvergleich zu ermitteln, wird das Finanzamt Ihrem Antrag regelmäßig stattgeben.
Die Rechnung kommt zwar aus Großbritannien, enthält aber 19 % U.-St., Großbritannien hat allerdings nur einen U.-St.-Satz von 17,5 %.
Bei geschätzen 30.000 Geschädigten (Rechnungen) würden ca. 400.000.- EUR dem Finanzamt zufliessen (hoffe, hier liest jemand mit, der Kontakte zum Finanzamt hat).
Ich zahle nicht und lasse mich auch nicht einschüchtern. Das schwarze Porsche Cabrio samt Inhalt wird auf jeden Fall im Jahr 2008 nicht mehr auf Sylt sein.