Einschüchterungsfalle my-download(s).de und download-service.de auf Besucherfang

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hallo,habe nach langem suchen im internet einen bericht gelesen,indem stand dass unsere "lieblingsfirma" von staatsanwaltschaft gezwungen wurde sämtliche einnahmen offenzulegen und an staatskasse zu zahlen.

1. dann wurde es doch als betrug gewertet?kann das auch im nachhinein trotz vieler einstellungen sein?

2. wieso um alles in der welt an die staatskasse?wieso nicht an uns geschädigten?


ich werd auch nicht schlau aus dem ganzen...
 
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Ist doch ganz einfach:
1. Wer zuerst kommt, ma(h)lt zuerst.
2. Auch ohne rechtskräftiges Urteil hat der Staat das Recht, mithilfe eines Verwaltungsaktes sein "Recht" durchzusetzen.
3. Dem Geschädigten verbleibt aber das Recht, gegen den (nunmehr mittelosen) Schädiger auf dem Zivilrechtsweg vorzugehen und sein Geld zurückzuverlangen. Die hierzu nutwendigen Kosten für Rechtsanwalt und Gerichtskostenvorschuß hat selbstverständlich der Geschädigte vorzustrecken -ist doch wohl logisch, ODER?-
3a Hinweis: Freundliche Anfrage bei den meist nicht Deutsch sprechenden Herren aus der ehemaligen UdSSR um "tatkräftige Hilfe" sind bei uns verboten und werden von der Staatsanwaltschaft unverzüglich geahndet und zwar schneller als bei Betrügern.
4. I.ü. ist das seit dem Mittelalter so und so wird es auch bleiben.
Basta.
5. Wie sagte doch mal ein Innenminister unter Adenauer: "Man kann das Grundgesetz ja nicht immer unter dem Arm tragen".

Mit der gebotenen Ironie und teilweise satirisch gemeint
Schiebedach
 
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hallo,habe nach langem suchen im internet einen bericht gelesen,indem stand dass unsere "lieblingsfirma" von staatsanwaltschaft gezwungen wurde sämtliche einnahmen offenzulegen und an staatskasse zu zahlen.

Hallo, hast Du da nähere Informationen?
Würde mich brennend interessieren, nachdem ich heute eine "Letzte Mahnung" mit Überweisungsschein, für ein Bankkonto welches diesen Monat zwangsweise geschlossen wird, erhalten habe.

Gruß
ferromat
 
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Internetanbieter Online Service Ltd. muss Gewinn offenlegen

Abzocker Geschrieben von Rechtsanwalt Frank Weiß Montag, 27. Oktober 2008 Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat beim juristischen Kampf gegen Kostenfallen im Internet einen Etappensieg errungen. Der Internetanbieter Online Service Ltd. muss die Gewinne offenlegen, die er mit so genannten Kostenfallen erzielt hat. Dies entschied jetzt das Landgericht Hanau. Bestätigt die Berufungsinstanz die Urteile, ließe sich gerichtlich durchsetzen, dass die Gewinne zugunsten der Staatskasse eingezogen werden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband versucht mit den Verfahren dem Internetanbieter seinen nach Auffassung der Verbraucherschützer zu Unrecht erzielten Gewinn zu entziehen. Der Grundstein hierzu sei mit den aktuellen Urteilen gelegt.


www.ratgeberrecht.eu/abzocker.html/index.php

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einfach mal "content services ltd müssen einnahmen offenlegen" bei google eingeben,gibt dazu mehrere stellungnahmen usw.
 
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Naja, ein bisschen länger her ist diese Meldung nun ja schon. Das war damals hier auch in den Neuigkeiten: Urteil: Online Service Ltd. muss Gewinne aus Kostenfallen offenlegen: computerbetrug.de und dialerschutz.de und dikutiert wurde das auch:
Mal gespannt, ob das rechtskräftig wird und wenn ja, wie schnell die Online Service Ltd dann von der Bildfläche verschwindet. :roll:
..nur passiert ist eigentlich gar nichts, außer dass es etwa ein viertel Jahr später mal so richtig krachte und sich der Anbieter daraufhin mit seinen Gefolgschaften neu sortieren und mit besseren Strategien und Technologien ausstatten konnte. Heute ist dieser Frankfurter Kreisel in seiner Rodgauer Burg schwerer einzunehmen, denn je!

Wenn der Gesetzgeber nicht nachbessert, werden die Verbraucher diese Problematik noch ziemlich lange aushalten müssen.
 
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Hallo an alle,

ich bräuchte mal eure Hilfe.

Wir haben heute Post bekommen mit dem Titel "Letzte Mahnung" von Premium Content mit der Adresse meines Mannes Kundennr. us.w.
Das wir einen Jahresbeitrag von 96,- zu zahlen hätten für den Zeitraum vom 12.12.2009 bis 12.12.2010.
Desweiteren hätten sie schon am 04.01. eine Zahlungserinnerung geschickt und noch mal am 19.01. und jetzt wollen die inclusive Mahnungsgebühr 101,- € haben.
Sollte dies nicht bezahlt werden droht man uns mit Rechtsanwalt und neg. Schufa-Eintrag.

Mein Mann ist aber ganz sicher der Meinung das er dort nichts angeklickt hat.

Müssen wir das dennoch bez? und dann schriftlich kündigen obwohl mein Mann sicher ist dort nicht angeklickt zu haben?

Danke im voraus für eure Hilfe.
 
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In diesem Thread findst Du alle Anworten auf Deine Fragen.

Grüße von Farosi
 
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Hallo Farosi,.

nur mit dem Unterschied das ich hier bisher immer nur von E-Mail´s gelesen habe. Wir haben es aber per Post bekommen.
 
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Wir haben es aber per Post bekommen.
Es ist völlig wurscht ob der Mahndrohmüll per Email oder auf Papier kommt
Der Unterschied liegt nur in der Entsorgung. Emailmahndrohmüll im Spamfilter
Mahndrohmüll auf Papier in den grünen/blauen Wertstoffcontainer oder zum Kaminanzünden.

Ihr solltet aufhören diesen Schwachsinn ernst zu nehmen
 
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Hallo Farosi,.

nur mit dem Unterschied das ich hier bisher immer nur von E-Mail´s gelesen habe. Wir haben es aber per Post bekommen.
Dies macht doch keinen Unterschied. Deswegen wird deren Ansinnen nicht rechtmäßiger.
 
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Wir haben es aber per Post bekommen.
Na und? Ich habe den Mist seinerzeit auch per Post bekommen - sogar acht Mal!
Und nun ist bereits seit September 2005 himmlische Ruhe! ;)

Eine unberechtigte Forderung wird nicht dadurch bereits zu einer berechtigten Forderung, dass der gesabberte Inkassobutzen-Unsinn per Post statt per Mail eintrudelt.
 
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Servus ich hab die Erfahrung gemacht dass einfach nicht drauf reagieren meinte auch die Verbraucherzentrale in München. Und wenns zu bunt wird zur einfach zur Polizei gehn und und eine anzeige wegen versuchtem Betrug machen.

Ich habe zwei E-mailadressen wo ich auf beiden von My-Downlaods zwei Rechnungen mit unterschiedlichen Kundennummern Bekommen jeweils Über 96 Euro. Werd nicht drauf reagieren ebenso wie bei Opendownloads.des war etwa vor einem Jahr und bis jetzt Kan nichts mehr.

Einfach ignorieren mein Rat.

Liebe grüße an alle die den selben scheiß haben wegen der dummen Firma.

Gerhard
 
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Hallo,
habe inzwischen auch die "LETZTE MAHNUNG" in Papierform erhalten.
Lasse mich dadurch aber auch nicht einschüchtern.
Das Bankkonto wird bei der Sparkasse Hochfranken Ende des Monats aufgelöst.
Auf Rückfrage bei der Rechtsabteilung meines Providers wurde mir mitgeteilt, dass wegen so einer Abzockgeschichte noch niemals die IP-Adresse eines Users herausgegeben wurde. Dies kann nur auf höchst Richterliche Anordnung geschehen.
Also betrachten wir die Mahnschreiben als "Faschingsscherz" des [ edit] Schwindlers.:-p

Gruß
ferromat
 
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Der Aal wechselt die Hülle:

download-service.de
Download-Service.de ist ein Projekt der:

Content4u GmbH
Klostergasse 5
04109 Leipzig

HRB 25699 Amtsgericht Leipzig
Steuernummer: beantragt
 
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Hm , versteh ich nicht. Haben die jetzt auch eine Heimarbeitagentur aufgemacht oder wie? Gruß wischel
 
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Geschäftsadressenservice Leipzig Geschäftsadressen Leipzig Service Geschäftsadressen
Bei unserem Geschäftsadressenservice benutzen Sie in der Basisvariante folgenden Service:

* Adressbenutzung, Postservice, Empfangsservice und Sekretariatsservice
* Kundenempfang
* Firmenschild am Hauseingang und auf der Etage
Paulaner Palais Leipzig Fullservice Agentur Leipzig Full Service Agentur Fullserviceagentur
Klostergasse 5

Das Gebäude Klostergasse 5 ist eines der schönsten spätbarocken Bürgerhäuser (mit einem Innenhof) aus der Mitte des 18. Jahrhunderts und steht als eines der wenigen erhaltenen Häuser dieser Zeit einzigartig in Leipzig da.
Download-Service.de ist ein Projekt der:

Content4u GmbH
Klostergasse 5
04109 Leipzig
 
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Die Leipziger Kreiselspatzen.....;)
jetzt müssen sie ihren Briefkasten nicht mehr selbst leeren - jetzt lassen sie leeren....;)
 
Anmeldung auf Download-Service.de

Hi,

eine Freundin von mir hat sich auf .download-service.de angemeldet allerdings unter Angabe von falschem Namen und Anschrift. Nun ist ihr aufgefallen dass Sie mit Anmeldung 8 Euro pro Monat zahlen muss. Die Anmeldung erfolgte heute, sie hat also noch Widerrufsrecht (14 Tage), nur wie verhält sich das bei falschen Angaben?

Könnte man das Ganze rein theoretisch laufen lassen weil ja alle Angaben falsch sind? Oder muss man um ganz sicher zu sein einen Widerruf mit den falschen Angaben machen?

Vielen Dank schonmal.
 
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Gemäß einschlägiger Rechtsprechung kommt bei Webseiten-Angeboten mit verschleierter Preisauszeichnung kein wirksamer Vertrag zustande.
Wer sich auf so einer Seite unter falschen Daten anmeldet, macht sich nicht strafbar, weil er nicht davon ausgehen musste, sich auf einer kostenpflichtigen Seite anzumelden. Daher liegt kein Vorsatz vor, mithin auch kein Betrug.
Daher gibt es auch solche immer wieder angedrohten "Anzeigen wegen Betrugs" nie. Uns ist nicht ein einziger solcher Fall bekanntgeworden.

Soll man überhaupt auf merkbefreite Drohschreiben von Nutzlosanbietern reagieren?
http://forum.computerbetrug.de/infos-und-grundsatzartikel/51798-brieffreundschaft-oder-nicht.html

Wer auf schwachsinnige Drohschreiben von Nutzlosanbietern antwortet, wird immer nur neue, ebenso schwachsinnige Antworten bekommen.

Wer nicht zahlt und nicht reagiert, kann sein Geld behalten.
 
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