Online Service Ltd. muss Gewinn offenlegen

AW: Online Service Ltd. muss Gewinn offenlegen

Siehe unser Bericht:

Urteil: Online Service Ltd. muss Gewinne aus Kostenfallen offenlegen


Die Firma Online Service Ltd., die im Internet dubiose Angebote wie lebenstest.de oder berufs-wahl.de betreibt, hat eine empfindliche Schlappe erlitten. Das Landgericht Hanau entschied, dass die Firma ihre durch die Kostenfallen erzielten Gewinne offenlegen muss. Das Geld könnte dann vom Staat eingezogen werden. Mehr
 
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heise online - 23.10.08 - Urteil gegen Abofallenbetreiber
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat einen juristischen Etappensieg gegen den Abofallenbetreiber Online Service Ltd. erreicht. Das Landgericht Hanau entschied, dass das Unternehmen die Gewinne offenlegen muss, die es mit zahlreich aufgestellten Kostenfallen erzielt hat (Az. 9 O 551/08 und 1 O 569/08 ).
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Wer seine Rechte kennt, kann sich indes erfolgreich gegen die modernen Wegelagerer zur Wehr setzen. Opfer, die sich von Scheinargumenten und der oft wirren juristischen Argumentation der Geldeintreiber nicht einschüchtern lassen und partout nicht zahlen wollen, haben erfahrungsgemäß nach einigen Mahn- und Drohrunden Ruhe. Immerhin 20.000 Opfer monatlich finden die Abzocker mit ihren versteckten Aboverträgen, schätzt die Verbraucherzentrale
 
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heise online - 23.10.08 - Urteil gegen Abofallenbetreiber
juristischen Etappensieg gegen den Abofallenbetreiber Online Service Ltd.
Was ist eigentlich mit den "Schwesterfirmen", wie z. B.


  • NetContent Ltd.
  • Online Services Ltd.
  • Genealogie Ltd.
  • Ahnenforschung Ltd.
  • usw.

Warum fragt da niemand bei der Schlüsselfirma, der RA Office GmbH in Frankfurt an, die ja wohl Herrin aller Einzelfirmen sein dürfte?
 
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Warum fragt da niemand bei der Schlüsselfirma, der RA Office GmbH in Frankfurt an, die ja wohl Herrin aller Einzelfirmen sein dürfte?
Das gerichtsfest(!) zu beweisen, dürfte schwierig sein.
Wenn man weiß wie es geht, kann man mit "Wegwerffirmen" die Justiz jahrelang am Nasenring durch die Manege ziehen. Beispiele gibt es jede Menge aus der Adressbuch-, Kaffeefahrt-, Gewinnspielbranche usw.
Kommt es tatsächlich irgendwann mal zu einer Verurteilung, ist die Firma am nächsten Tag erloschen und durch eine neue ersetzt. Die Einnahmen verschwinden schon lange vorher irgendwo in der Karibik.
Mit einem einschlägig erfahrenen Anwalt sind die Abzocker auf einer relativ sicheren Seite.
Was die Justiz da versucht, ist im Grunde nichts anderes als hilfloser Aktionismus. Ein Placebo, um die Öffentlichkeit zu beruhigen.
 
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Das gerichtsfest(!) zu beweisen, dürfte schwierig sein.
Ist es nicht, da in diesem Fall die GF mit den auswärtigen Namen teilweise bei der Muttergesellschaft arbeiten und der GF der Muttergesellschaft immer auch Gesellschafter der Tochterfirmen ist. Über den Geldfluss lässt sich das ganz simpel nachvollziehen.
 
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