Einschüchterungsfalle my-download(s).de und download-service.de auf Besucherfang

AW: My-Downloads Reinfall???

Da ich in der Schweiz lebe sind mir andere Gesetze zugetragen.

Die Rechtslage bezüglich Abzockfallen ist in der Schweiz für den Verbraucher mindestens genauso gut wie in Deutschland. Von Prozessen seitens der Abzocker gegen Schweizer haben wir noch überhaupt nie gehört, zumindest nicht von einer Verurteilung.

In Deutschland gab es in 4 Jahren (bei seither > 1 Million von Betroffenen mehrerer Banden...) erst 6 echte, d.h. nicht von den Abzockern selbst inszenierte Prozesse. Und alle haben die Abzocker verloren.
 
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Hi,

hier kam die Tage auch Post von denen und ich habe erst nach dem öffnen gesehen, daß alles, bis auf den Vornamen, stimmte...

Ich habe den Brief der Post wieder mitgegeben - Empfänger unbekannt...

Kommt da jetzt trotzdem noch was oder streichen die meine Adresse aus der Liste?
Ich habe keine Lust, ständig dem Briefträger hinter her zu rennen...

UND: Wer hat sich unter meiner Addy angemeldet? :comphit:

LG Chrissy
 
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Kommt da jetzt trotzdem noch was oder streichen die meine Adresse aus der Liste?
Ich habe keine Lust, ständig dem Briefträger hinter her zu rennen...

Das wissen wir nicht. Diese Kasperbuden denken nicht immer logisch, sie könnten es noch 2/3-mal probieren. Und wenn schon: es kostet nicht Dein Geld für Toner/Papier/Porto.
Du musst übrigens auch nicht dem Briefträger hinterherrennen (es sei denn, Du willst noch was anderes von ihm...), es reicht, wenn Du den Brief mit Aufschrift: "Zurück an Absender - Annahme verweigert" wieder in den nächsten Kasten wirfst.

UND: Wer hat sich unter meiner Addy angemeldet?

"Wer hat aus meinem Tellerchen gegessen"? :scherzkeks:

Mal ganz ehrlich: das herauszufinden, ist nicht Dein Problem. Ob es der Mainzelmann, der Muckermann, Dein Nachbar, der Unternehmer selbst oder sonstwer war: muss Dich nicht interessieren. Tatsache ist nur: Du warst es nicht, das Gegenteil wird der Kasper Dir nicht nachweisen können.

So what?
 
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Wir sind auch auf diesen Anbieter reingefallen.Mein Mann hat sich dort angemeldet nichtwissentlich, das dies kostenpflichtig ist. Es war nicht zu erkennen.

Vor ca. 2 Monaten kam die erste schriftliche Zahlungsaufforderung von 96 Euro, die wir ignoriert haben.
Heute kam ein Brief von der Deutsche Zentrale Inkasso mit einer Forderung von 153,33 Euro, man kann auch in Raten zahlen. Zu zahlen bis zum 07.12.09!


Ich habe jetzt soviel gelesen, dass man nicht drauf reagieren soll, aber ein mulmiges Gefühl bleibt.

Das noch mehr bestärkt wurde, als ich dies bei der Verbraucherzentrale gelesen habe.

Entwicklung seit März 2009
Die Anwältin Katja Günther aus München verschickt seit kurzem die ersten "echten" Mahnbescheide an Internetnutzer. Nach den Erfahrungen der Verbraucherzentrale haben bislang nur Verbraucher einen Mahnbescheid erhalten, die in der Vergangenheit nicht bereit waren, fragwürdige Forderungen der Fa. Online Content Ltd. für die Nutzung von Internetseiten zu begleichen.
http://www.vz-nrw.de/UNIQ125926361826672/link462381A.html

Was heißt dies nun?
 
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Wenn Du keinen Mahnbescheid bekommen hast NIX!
 
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Das noch mehr bestärkt wurde, als ich dies bei der Verbraucherzentrale gelesen habe.
Aus dem angeblichen Mahnbescheidstsunami ist nicht mal ein laues Lüftchen geworden.
Die Verbraucherzentrale hat sich nie zu konkreten Zahlen geäußert. Insider sprechen
von einigen, was immer das heißen mag.

In diesem und anderen Foren/Blogs sind seit vier Jahren keine verbürgten Meldungen über Mahnbescheide
der Nutzlosbranche bekannt.

Abgesehen davon ist ein gerichtlicher Mahnbescheid nichts anderes als ein mit amtlichem Siegel
versehenes Mahndrohschreiben, das den Antragsteller 23€ per Vorkasse kostet ( pro Mahnbescheid)
und die bei Widerspruch in den Sand gesetzt sind, wenn nicht geklagt und der Prozess gewonnen wird.
http://forum.computerbetrug.de/infos-und-grundsatzartikel/28338-der-mahnbescheid.html
Die schlotternden Knie beim Androhen eines Mahnbescheides sind also völlig überflüssig
 
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Ich danke euch!!!

Im Klartext, einfach abwarten bis wirklich ein amtlicher Mahnbescheid kommt. Den ich auch beim Postboten unterschreiben muß und nicht einfach mit einer 55 Cent Briefmarke oder Stempel in meinem Briefkasten liegt!

Dann muß ich aber wirklich handeln und einen Wiederspruch, als Einschreiben mit Rückschein, einlegen!

Hoffentlich kommt es nicht dazu!!!


Meinem Mann ist das so auf dem Magen geschlagen, dass er sogar überlegt hat, die Ratenzahlung anzunehmen! Für einen Dienst den er nie in Anspruch genommen hat!:cry::wall:
 
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Genau,ich hab den ganzen Mist an die Staatsanwaltschaft in Darmstadt geschickt. Die ist nämlich für diese Firma zuständig und hat auch schon Konten von denen geprüft. Auch das habe ich hier erfahren.
Drohbriefe von Inkassounternehmen habe ich auch weitergeleitet, nach dem Motto Zivilcourage und Zähne zeigen. Danke für die unterstützenden Worte hier.
 
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ich hab den ganzen Mist an die Staatsanwaltschaft in Darmstadt geschickt. Die ist nämlich für diese Firma zuständig und hat auch schon Konten von denen geprüft.
Geprüft hat das deren Zweigstelle in Offenbach und du kannst dich fragen, warum es das/die Konten noch gibt. In Offenbach gibt es (wie auch an den anderen einschlägigen Orten) einen Persilschein!
 
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Tach

habe heute auch vom Deutschen Zentral Inkasso erhalten. Werde wohl warten bis
der gerichtliche Mahnbescheid kommt und dann widersprechen.
Verbrauchezentrale kennt den Club ja zu genüge, die sagten: ja nix tun! (bis zum Mahnbescheid)

Nur: ich arbeite in der Kreditwirtschaft, da bekommt man so einiges mit.
Und leider wird sehr wohl von manchem Gläubiger ein SCHUFA-Eintrag für den Mahnbescheid veranlaßt. Leider ist da die SCHUFA nicht immer so genau.
Zumindest findet man im Internet so manches zu dem Thema. Mal so, mal so.
Und: Ich habe noch keinen Eintrag im Forum gefunden der sagt: Mahnbescheid widersprochen, kein SCHUFA Eintrag erhalten, Ende gut alles gut.

Abgesehen davon gibt es Auskunfteien, die Zahlungsunregelmäßigkeiten zumindest vermerken.
Das kann bei Kreditanfragen zumindest zu mehr Kosten führen und sogar zur Ablehnung
Also ich hab schon ein mulmiges Gefühl, da ich sonst mit dem Thema so gar nix zu tun habe und unsicher bin.

Also wenn da jemand das ganze bis zum Schluß durchgezogen hat, so möge er sich melden.

Gruß an alle Leidensgenossen
 
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Ich habe noch keinen Eintrag im Forum gefunden der sagt: Mahnbescheid widersprochen, kein SCHUFA Eintrag erhalten, Ende gut alles gut.
Hör auf hier Schauermärchen zu verbreiten. Gerichtliche Mahnbescheide der
Nutzlosbranche sind so selten wie Schneestürme in der Sahara bzw Kokospalmen in der Antarktis,
In vier Jahren Nutzlosabzocke ist in den mir bekannten Foren/Blogs noch kein einziger
verbürgter Fall gemeldet worden.

Bei über drei Millionen Lesezugriffen allein auf dieses Forum, müßte nach der Wahrscheinlichkeit sich
wenigstens einige gemeldet haben. Die Verbraucherzentralen, die die Mahnbescheidstsunamis
angekündigt hatten, sagen absolut nichts mehr dazu, wieviele es tatsächlich seien und schon gar
nichts zu dem vor dir entworfenen Horrorszenario, was sie mit Sicherheit täten, wäre es eingetroffen.

Deswegen kann auch das angeforderte "Happy End" nicht stattgefunden haben.
Wo nichts passiert, kann auch nichts negatives passieren.
 
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Sorry, wollte sicherlich keine Horrormärchen verbreiten!
Bei den vielen Nutzern gibt es aber bestimmt auch welche, die die gleichen Gedanken
haben wie ich und verunsichert sind.
Muss ich mir halt in dickeres Fell zu legen, es wir ja bald Winter, da sollte das ja klappen...
also nix für ungut!
 
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Muss ich mir halt in dickeres Fell zu legen, es wir ja bald Winter, da sollte das ja klappen...
Vor nunmehr nahezu fünf Jahren war ich in derselben Situation wie du, als man meine (damals noch minderjährige) Tochter mit Inkasso bedrohte. Selbstverständlich haben wir die Sache ausgesessen durch Totstellen, und nach ca. drei Monaten war dann Funkstille mit den Drohbriefen.

Inzwischen entlockt mir dieses ganze Gesabbere der Nutzlosbanditen und ihrer Inkassobutzen bzw. -anwälten nicht einmal mehr ein müdes Lächeln..... ;)
 
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Sooo habe heute auch ein Inkassoschreiben bekommen und ich werde es gefliessentlich ignorieren.
Andererseits kann ich die Leute schon verstehen, wenn sie solche Post bekommen, dass da die Panik ausbricht. Aber genau auf dieser Maschen sind die ja unterwegs.
Ich denke nicht dass ein Mahnbescheid kommen und wenn doch, dann gibts immer noch Rechtsmittel.
Auch ich bin in diese Falle getappt, ist jetzt schon eine Weile her, habe 1 Mahnung per E-Mail und eine schriftliche bekommen.
=> Ab in den Müll.
 
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Hallo zusammen,

noch so eine weitere DAU (dümmste anzunehmende Userin) im schlimmsten Sinne. Habe bei my downloads alles korrekt ausgefüllt inklusive richtigem Geburtsdatum. Habe anschließend die übliche Bestätigungsmail erhalten mit der Zugangskennung. Mit dieser habe ich mich angemeldet und auch gleich was runtergeladen. Also eigentlich im Sinne deren AGBs alles akzeptiert (nachprüfbar), d.h. doch vor Gericht schlechte Karten falls ich jetzt einen Mahnbescheid bekommen sollte. Ich wäre doch das einfachste Opfer für die Nutzlosbrache. Garantien gibt’s hier keine, meine Nerven sind auch nicht die besten, also doch zahlen und endlich Ruhe?
 
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Hast du bei der Anmeldung bewußt und willentlich einen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen?

Wenn nicht, wo liegt das Problem?
 
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Nach Ansicht einer Rechtsberatung handelt es sich bei zahlreichen Internet-Angeboten, wie zum Beispiel (www.P2P, Routenplaner, Geburtstags-Info, download,antivirus scurity etc.) um Täuschung. Solche ''Verträge'' können erfolgreich angefochten werden.
Grund: Die Homepages erwecken den Eindruck, einen kostenlosen Service anzubieten. Die Vertragsbedingungen (AGB) und der Preis sind entweder erst klein NACH oder NEBEN der Anmeldung zu finden und werden bewusst im Klein- und Mattgedruckten versteckt..
Wir raten daher: Nicht zahlen!
Regieren Sie folgendermassen per E-Mail:

MUSTER:

Betrifft: Forderung auf Grund Ihrer Hompage ....

''Sehr geehrte Damen und Herren

Ihre Forderung begründet sich auf Täuschung. Ich bin daher nicht bereit, die Rechnung, die Sie mir zugestellt haben, zu bezahlen. Ich bitte Sie, dies zur Kenntnis zu nehmen und mich nicht weiter zu belästigen.

Mit freundlichen Grüssen''

Drucken Sie den Brief aus und behalten Sie ihn bei Ihren Akten (als Beweis).
 
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