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Forenveteran
AW: Einschüchterungsfalle my-downloads.de und my-download.de auf Besucherfang
Nach Ansicht unserer Anwälte bestehen überhaupt keine Verträge und brauchen daher auch
nicht angefochten zu werden.
Über den Un/Sinn solcher Schreibseleien besteht hier kein Beratungs bzw. Diskussionsbedarf
>>> http://forum.computerbetrug.de/info...t-wie-reagieren-auf-rechnung-und-mahnung.html
Die Verbraucherzentrale Hamburg hat ihre Empfehlung erweitert und den Erfahrungen angepaßt,
so wie wir es schon seit geraumer Zeit empfehlen
Verbraucherzentrale Hamburg e.V.
InternetText
Was sollt ich jetzt tun
( noch nie hat jemand zahlen müssen, der sich einfach tot gestellt hat )
Wir raten dringend vom Einsatz hausgemachter Erwiderungsschreiben ab
Nach Ansicht unserer Anwälte bestehen überhaupt keine Verträge und brauchen daher auch
nicht angefochten zu werden.
Über den Un/Sinn solcher Schreibseleien besteht hier kein Beratungs bzw. Diskussionsbedarf
>>> http://forum.computerbetrug.de/info...t-wie-reagieren-auf-rechnung-und-mahnung.html
Die Verbraucherzentrale Hamburg hat ihre Empfehlung erweitert und den Erfahrungen angepaßt,
so wie wir es schon seit geraumer Zeit empfehlen
Verbraucherzentrale Hamburg e.V.
InternetText
Was sollt ich jetzt tun
Wer sich gegen Schneestürme in der Sahara versichern möchte:Ich habe eine Rechnung/Mahnung erhalten. Was soll ich jetzt tun?
Das Wichtigste: Nicht zahlen!!!
Was Sie außerdem tun, ist Geschmackssache.
Entweder: Stellen Sie sich stur und reagieren überhaupt nicht. Sämtliche Drohungen in den Mahnschreiben, wie Schufa Eintrag, Gerichtsvollzieher schaut vorbei etc. sind heiße Luft. Sollen die doch 20 mal mahnen!
( noch nie hat jemand zahlen müssen, der sich einfach tot gestellt hat )
Oder: ...
Schreiben Sie einen Brief und versenden diesen als Einschreiben/Rückschein mit folgendem Inhalt:
„Es ist kein Vertrag zustande gekommen. Hilfsweise erkläre ich den Widerruf, der – mangels ausreichender Belehrung – auch noch rechtzeitig ist. Hilfsweise erkläre ich die Anfechtung, weil lediglich eine kostenlose Nutzung gewollt war und kein kostenpflichtiges Abo. Ich werde keinerlei Zahlung leisten.“
Hat die Firma keine Anschrift in Deutschland, kann der Widerruf nicht per Einschreiben verschickt werden. Widerrufen Sie dann per e-mail oder Fax und heben Sie die Lesebestätigung bzw. den Sendebericht auf.
Dann reagieren Sie nicht mehr auf weitere Mahnungen oder Drohungen. Rechnen Sie nicht damit, dass eine vernünftige rechtliche Auseinandersetzung mit den Betreibern oder deren Anwälten stattfindet. Daran ist man gar nicht interessiert.
Zahlen Sie nicht!
Bleiben Sie stur!
Lassen Sie sich nicht von Inkasso- oder Anwaltsbriefen unter Druck setzen!
Wir raten dringend vom Einsatz hausgemachter Erwiderungsschreiben ab