In die Falle getappt: Leidiges Thema, Viele Informationen- und dennoch offene fragen:
Hallo,
ich bin auch einer von Millionen Deutschen, die in eine Internetabofalle getappt sind- und ich brauche trotz, dass ich mir bereits einige Videos von Verbraucherschutzzentralen, dem Internetdetektiv sowie dem gut gemachten FAQ von verbraucherrechtliches.de als Info angeschaut habe, bleiben für mich immer noch Fragen:
Ich habe mich im vergangenen Monat (Mai 2010) beim Besuch der Seite kino.to/top-of-software.de einen DIVX-Player heruntergeladen.
Das neue ist:
Bei einem Screenshot aus diesem Monat (Juni 2010) wird zum einen das Programm als "Freeware" hingewiesen und erklärt "Freeware ist Software, die vom Urheber zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung gestellt wird", zum Anderen aber auch rechts und über dem Formular auf das Abo hingewiesen: "Folgende Inhalte erhalten Sie im Memberbereich" Durch Drücken des Buttons "Anmelden und zum Download" entstehen ihnen Kosten von 96 Euro incl. Mehrwertsteuer pro Jahr (12 Monate zu je 8 Euro). Vertragslaufzeit 2 Jahre.
An diesen Kostenhinweis kann ich mich nicht erinnern.
-> Es gibt also eine Widersprüchlichkeit, obwohl der Kostenhinweis dargestellt ist
Durch Klicken des Bestätigungslinks in der Email, wurde aber die Registrierung und damit der Download ermöglicht
Jetzt ergeben sich folgende Probleme:
Ich habe einen falschen Namen und falsche Adresse angegeben, aber richtige Email.
Die IP (ok, Rausfinden unwahrscheinlich) ist von meiner Uni-Bibliothek, diese haben wiederrum ein System, dass man sich mit seinen eigenen Uni-internen Zugangsdaten erst in das Netzwerk anmelden kann.
-> Ich war bei einem Anwalt, der mir ziemlich verlässlich klang und auch schon mal Fälle mit dem Anwalt von Antassia, nämlich Olaf Tank hatte.
Er sagte mir, dass er seine Vollmacht offenlegen müsste in dem Fall und nicht länger meinen falschen Namen decken könne. In dem Fall könnte es strafrechtliche Konsequenzen geben, von denen er nicht ausgeht, dass diese eintreten-> Also dass eine Staatsanwaltschaft das aufnehmen und mich verklagen würde.
Jedoch habe ich ja einen falschen Namen und falsche Adresse angegeben und es gab einen Hinweis. Ich habe auch gelesen, dass es ein Urteil gab aus München, bei der ein Vertrag im Internet auch durch Emails oder Klicken eines Buttons zustande kommen kann. Das wäre bei mir ja der Fall. Es könnte also gegen mich argumentiert werden, dass ich dieses wissentlich getan hab und dass ich es daher bewusst gemacht haben kann- und nicht weil ich es überlesen oder davon nicht gewusst habe.
Jetzt weiß ich nicht, wie aktuell die Videos "Nicht reagieren. Stur schalten. Ignorieren" alt sind und wie dort bei "Vertragsabschluss" auf die Kosten hingewiesen sind (vermutlich) gar nicht.
Als Student und Bafög-Empfänger möchte ich natürlich möglichst Kosten vermeiden und keinen großen Aufwand damit erregen.
Habt ihr schon ähnliche Fälle gesehen/was könnt ihr mir raten? Was ändert sich durch den Hinweis?
Lieben Gruß,
Christoph