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Was du sollst oder nicht dürfen wir leider nicht schreiben, das verbietet das Rechtsberatungsgesetz.
Eine Anzeige wird dir auch nicht weiter helfen.
Wenn du schon schreiben willst, dann wende dich an den Bundestagsabgeordneten deines Wahlbezirks.
Denn solange die politisch Verantwortlichen nicht gegen diesen Unfug vorgehen, wird sich nichts ändern.
Wobei angemerkt sei, dass ich anhand der vielen Juristen, die im Bundestag sitzen auch nicht so recht an eine baldige Änderung glaube. :-?
 
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Also einfach nichts machen??!
Aber solche Leute müssen doch irgendwie gestoppt werden!!!
 
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Wir haben ja so ein tolles Rechtssystem oder Politiker,wo auch immer das hier reinfällt....das ist doch unglaublich! Wo leben wir hier denn? Jeder darf machen was er will oder was??! Das ist doch zum kotzen....
Ey wisst ihr ich bin ne kleine Friseurin und geh nebenbei noch putzen,arbeite also hart für mein Geld und kann mir trotzdem nichts leisten...
und das es solche Leute ohne Gewissen gibt (politiker/betrüger) geht doch auf keine Kuhhaut....Das ist nicht zu glauben sowas.....
 
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Das hat mit dem Rechtssystem nichts zu tun. Solange es nicht verboten ist, ist erst einmal nichts entgegenzusetzen. Und diese "Unternehmer" werden es tunlichst vermeiden, gerichtsfest eine Klatsche zu bekommen. Soviel zu den nutzlosen "Brieffreundschaften". Es ist vollkommen egal, was ihr da antwortet, es wird nichts dabei rauskommen, als weitere Mahndrohungen in der Hoffnung, dass der Eine oder Andere umkippt und doch zahlt.

Reinhardt hat es schon richtig beschrieben. Das ist ein Fall für die Politik. Hier müssen andere Bedingungen (Gesetzesänderungen) her.
 
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Was soll jetzt das?

Google

Neue Blendgranaten im Kasperletheater oder übereifriger Webmaster?

Hinweis für alle Betroffene vom Mahndrohschreiben: Es passiert nie etwas wirklich. Alles ist Kasperletheater.
 
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Was soll jetzt das?

Google

Neue Blendgranaten im Kasperletheater oder übereifriger Webmaster?

Hinweis für alle Betroffene vom Mahndrohschreiben: Es passiert nie etwas wirklich. Alles ist Kasperletheater.

Offensichtlich läuft das Nutzlosgeschäft nicht mehr zur vollen Zufriedenheit, dass solch
immer wüstere Drohkasperletheaterdekorationen eingesetzt werden.
 
top-of-software

Bin auch darauf reingefallen. Habe allerdings schon die erste Rechnung bezahlt. Wenn ich die Einträge hier lese, könnte ich vielleicht die zweite Rate einfach ignorieren?
 
In die Falle getappt: Leidiges Thema, Viele Informationen- und dennoch offene fragen:

Hallo,

ich bin auch einer von Millionen Deutschen, die in eine Internetabofalle getappt sind- und ich brauche trotz, dass ich mir bereits einige Videos von Verbraucherschutzzentralen, dem Internetdetektiv sowie dem gut gemachten FAQ von verbraucherrechtliches.de als Info angeschaut habe, bleiben für mich immer noch Fragen:

Ich habe mich im vergangenen Monat (Mai 2010) beim Besuch der Seite kino.to/top-of-software.de einen DIVX-Player heruntergeladen.
Das neue ist:
Bei einem Screenshot aus diesem Monat (Juni 2010) wird zum einen das Programm als "Freeware" hingewiesen und erklärt "Freeware ist Software, die vom Urheber zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung gestellt wird", zum Anderen aber auch rechts und über dem Formular auf das Abo hingewiesen: "Folgende Inhalte erhalten Sie im Memberbereich" Durch Drücken des Buttons "Anmelden und zum Download" entstehen ihnen Kosten von 96 Euro incl. Mehrwertsteuer pro Jahr (12 Monate zu je 8 Euro). Vertragslaufzeit 2 Jahre.
An diesen Kostenhinweis kann ich mich nicht erinnern.

-> Es gibt also eine Widersprüchlichkeit, obwohl der Kostenhinweis dargestellt ist

Durch Klicken des Bestätigungslinks in der Email, wurde aber die Registrierung und damit der Download ermöglicht

Jetzt ergeben sich folgende Probleme:

Ich habe einen falschen Namen und falsche Adresse angegeben, aber richtige Email.
Die IP (ok, Rausfinden unwahrscheinlich) ist von meiner Uni-Bibliothek, diese haben wiederrum ein System, dass man sich mit seinen eigenen Uni-internen Zugangsdaten erst in das Netzwerk anmelden kann.

-> Ich war bei einem Anwalt, der mir ziemlich verlässlich klang und auch schon mal Fälle mit dem Anwalt von Antassia, nämlich Olaf Tank hatte.
Er sagte mir, dass er seine Vollmacht offenlegen müsste in dem Fall und nicht länger meinen falschen Namen decken könne. In dem Fall könnte es strafrechtliche Konsequenzen geben, von denen er nicht ausgeht, dass diese eintreten-> Also dass eine Staatsanwaltschaft das aufnehmen und mich verklagen würde.
Jedoch habe ich ja einen falschen Namen und falsche Adresse angegeben und es gab einen Hinweis. Ich habe auch gelesen, dass es ein Urteil gab aus München, bei der ein Vertrag im Internet auch durch Emails oder Klicken eines Buttons zustande kommen kann. Das wäre bei mir ja der Fall. Es könnte also gegen mich argumentiert werden, dass ich dieses wissentlich getan hab und dass ich es daher bewusst gemacht haben kann- und nicht weil ich es überlesen oder davon nicht gewusst habe.

Jetzt weiß ich nicht, wie aktuell die Videos "Nicht reagieren. Stur schalten. Ignorieren" alt sind und wie dort bei "Vertragsabschluss" auf die Kosten hingewiesen sind (vermutlich) gar nicht.

Als Student und Bafög-Empfänger möchte ich natürlich möglichst Kosten vermeiden und keinen großen Aufwand damit erregen.

Habt ihr schon ähnliche Fälle gesehen/was könnt ihr mir raten? Was ändert sich durch den Hinweis?

Lieben Gruß,

Christoph
 
AW: top of software.de antassia gmbh

Gemäß einschlägiger Rechtsprechung kommt bei Webseiten-Angeboten mit verschleierter Preisauszeichnung kein wirksamer Vertrag zustande.
Wer sich auf so einer Seite unter falschen Daten anmeldet, macht sich nicht strafbar, weil er nicht davon ausgehen musste, sich auf einer kostenpflichtigen Seite anzumelden. Daher liegt kein Vorsatz vor, mithin auch kein Betrug.
Daher gibt es auch solche immer wieder angedrohten "Anzeigen wegen Betrugs" nie. Uns ist nicht ein einziger solcher Fall bekanntgeworden.

Wenn schon kein wirksamer Vertrag zustandegekommen ist, dann besteht auch keine Zahlungspflicht, auch keine Rechtspflicht, auf dümmliche Mahn-e-Mails reagieren zu müssen.
Der Abzocker bekommt von den Internet- und Mailprovidern keine Daten der Benutzer (auch, wenn immer das Gegenteil behauptet wird).

Soll man überhaupt auf merkbefreite Drohschreiben von Nutzlosanbietern reagieren?
Hier ist ein Artikel von jemandem, der sich mit der Materie auskennt:
http://forum.computerbetrug.de/infos-und-grundsatzartikel/51798-brieffreundschaft-oder-nicht.html

Nach 5-10 Mahnungen (ist nie genau vorherzusagen) schläft das Kasperletheater von selbst ein.

Was man über Inkassoschergen und ihre Drohungen wissen sollte:
Inkassofirmen und ihre Drohungen: computerbetrug.de und dialerschutz.de

Die Mahndroh-Kasperle-Pyramide - so funktioniert das Drohtheater:
Stories zum Schmunzeln
 
AW: In die Falle getappt: Leidiges Thema, Viele Informationen- und dennoch offene fra

Habt ihr schon ähnliche Fälle gesehen...?
Die meisten derartigen Fälle sind so wie deiner. Wenn du keine echten Daten angegeben hattest, kannst du von dem Anbieter auch nicht belangt werden (außer automatisierte Schreiben per eMail!) Gerade in diesen Fällen hat die bisherige Erfahrung gezeigt, dass die Strategie


  • stur bleiben
  • nicht einschüchtern lassen
  • tot stellen
  • keinen Kontakt aufnehmen
  • nicht bezahlen

eigentlich immer dazu geführt hat, dass die Forderungsgegner ihr Geld behalten konnten und in keinster Weise mit irgendwelche Konsequenzen aushalten mussten.
 
AW: In die Falle getappt: Leidiges Thema, Viele Informationen- und dennoch offene fra

eigentlich immer dazu geführt hat,
Was heißt eigentlich?

Gezahlt wird aus Angst, Unwissenheit, sich Betroffene durch Dummheit oder absichtlich selber reinreiten.

Auf regulärem Weg hat noch nie jemand zahlen müssen ob mit oder ohne Adresse.
 
AW: top of software.de antassia gmbh

Jetzt weiß ich nicht, wie aktuell die Videos "Nicht reagieren. Stur schalten. Ignorieren" alt sind
Bestimmte Regeln bleibe immer aktuell wie z.B. "Obst essen", "Sport treiben", "Misstraue selbst Verwandten" und eben "Bei Abofallen stur bleiben".
 
Topof-software.de Problem

Hi all

Wie viele andere habe ich von oben genannter Seite eine Rechnung bekommen. Nun hat es bei mir aber noch eine Zeile, in der steht, dass mein Geburtsdatum, etc. angegeben wurde und ich mich bei Falschangabe des Betrugs strafbar mache. Natürlich habe ich nicht meine richtige Adresse, Name und Geburtsdatum angegeben. Ich habe mich da nicht wirklich strafbar gemacht oder? Ich schreibe diesem Nutzlosunternehmen eine Mail, in der ich das Zustandekommen eines rechtsgültigen Vertrages bestreite, soll ich dann noch irgendwie etwas wegen den Falschangaben schreiben?

Schonmal Danke im Vorraus

Mfg Kmarx
 
AW: Topof-software.de Problem

Ich schreibe diesem Nutzlosunternehmen eine Mail, in der ich das Zustandekommen eines rechtsgültigen Vertrages bestreite, soll ich dann noch irgendwie etwas wegen den Falschangaben schreiben?

Brieffreundschaften mit Mailrobots sind sinnloser als Diskussionen mit einer Straßenlaterne über die Relativitätstheorie.

Bloß nicht diskutieren | law blog
Entgegen den Empfehlungen mancher Verbraucherzentralen kann ich Betroffenen nur raten, sich gar nicht auf eine Korrespondenz mit diesen Läden einzulassen. Auf sämtliche Einwände, und seien sie noch so begründet, kommen als Antwort nur Textbausteine mit immer denselben Drohungen (Vorratsdaten, Schufa, Gerichtsvollzieher).
 
AW: top of software.de antassia gmbh

Also muss ich mir keine Sorgen machen, weil ich mein Geburtsdatum, etc. falsch angegeben habe?
 
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