DVDen.de und andere DVD-Abos

AW: DVDen.de und andere DVD-Abos

SaiNt schrieb:
Ich möchte auch mal das Forum und die hilfsbereiten Leute hier loben. Hat mich wirklich weitergebracht, denk ich jedenfalls.

Ich war der, der nachgefragt hatte, welches Recht denn nun eigentlich gilt. Ich habe denen das geschrieben und das mein Widerruf rechtskräftig ist.

Als Antwort kam dann:

"Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde

Wir geben das ganze an unsere Rechtsabteilung ab.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Sendvd.de Support Team"

Nachdem ich das hier alles gelesen habe, sehe ich dem aber gelassen entgegen :)

Kannst du auch - das ist nur Angstmacherei, damit du schneller bezahlst.
 
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huhu!!

ich hatte schon mal gepostet dass mein freund mich bei dvden.de angemeldet hatte!!

nun ja, nach dem ich diesen musterbrief an die schickte bekam ich heute von vanilla eine 1. mahnung (obwohl ja schon 2 per email kamen :) ) und darin stand meine angebliche ip und provider nummer!!

muss mal nachsehn jetzt ob die stimmen, aber werden sie wohl!!!

die verbraucherzentrale sgate mir die dürfen nur erfahren welchen anbieter ich habe und mehr nicht!!

also dackel ich wohl morgen nochmal da hin!!

immer dieser stress wegen so einem sch**** :(


lg und lasst euch nicht ärger!!!
stephanie
 
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schon komisch, dass vanillapay behauptet, "nichts" mit dvden - die ja als einzige die ip adresse speichern könnten - am hut zu haben, außer die rechnungen zu senden und dann auf einmal doch die ip weiß...
 
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Natürlich weiß Vanilla die IP - aber was soll´s? Gerade im Fall von Stephanie ist diese ja wohl nicht ihre sondern die ihres Freundes (falls die beiden nicht einen Zugang gemeinsam verwenden.

stephanie schrieb:
...dass mein freund mich bei dvden.de angemeldet hatte...

...darin stand meine angebliche ip und provider nummer!

@ Stephanie, hatte dein Freund eigentlich dein Einverständnis, dich dort anzumelden (ohne seine edlen Beweggründe abzuwerten)? Wenn nicht, dann hast du doch gar keinen Vertrag, für den du jetzt bezahlen müsstest. :wink:
 
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Maat schrieb:
rolf76 schrieb:
Widerrufen kann man auch schon vor Erhalt der ersten DVD. Allein die 14-tägige Frist beginnt erst mit Erhalt der ersten DVD.

richtig :-)
Ich habe den Widerruf auch schon vor Erhalt der ersten DVD abgeschickt - bis jetzt ist noch nicht eine angekommen. Morgen sind die 4 Wochen um bis die erste kommt - so auf der Webseite.

Rolf76? Kann ich die Ware dann einfach hier behalten? Aufmachen (Folie um DVD-Verpackung abmachen)sollte ich aber nicht oder?
Hallo Maat u. alle die hier mit dabei sind

Ich verfolge schon eine ganze Zeit was hier im Forum so für Meinungen sind. Ich versteh nur eines nicht ganz so richtig. Wenn ich kein Abbo mit dieser Fa. abgeschlossen habe, wieso soll ich dann einen Widerruf an die schreiben ?
Irgendwie ist man da rein geraten, aber deshalb hat man doch noch keinen Vertrag gemacht. Wenn ich in einen Laden gehe dann mus ich doch auch nichts kaufen, nur weil ich diesen betreten habe. ????

Gruß Steffen
 
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Also,hier ist noch so ein DVDen.de- Geschädigter. Habe etliche Male einen Widerruf gemailt, neulich kam diese Antwort: Widerspruch ist abgelehnt.Share Media ist nur für die Bereitstellung der Website und des Vetrages zuständig, nicht für das Versenden der DVD...
 
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Unregistriert schrieb:
Also,hier ist noch so ein DVDen.de- Geschädigter. Habe etliche Male einen Widerruf gemailt, neulich kam diese Antwort: Widerspruch ist abgelehnt.Share Media ist nur für die Bereitstellung der Website und des Vetrages zuständig, nicht für das Versenden der DVD...
Wenn du dich hier in diesem Thread umsiehst, wirst du sehen, dass du nicht der einzige bist, der diese Erfahrungen gemacht hat.
Wie es ganz unabhängig von diesem Fall mit der Widerrufsthematik bei Warenlieferungen aussieht, kannst du hier nachlesen:

http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?p=139160#post139160

Denk dran: Auch wenn ein Anbieter eine andere Meinung vertreten sollte: Auch er muss sich im Endeffekt an die geltenden Gesetze halten.

Gruß
Wembley
 
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Steffen schrieb:
Ich versteh nur eines nicht ganz so richtig. Wenn man kein Abo mit einem Anbieter abgeschlossen hat, wieso sollte man dann einen Widerruf an den Anbieter schreiben ?

Folgende grundsätzliche, allgemeine Überlegung:

Wenn man der Meinung ist, dass kein Vertrag zustande kam, ein Anbieter aber meint, durch eine Anmeldung sei ein Vertrag zustande gekommen, dann kann man lange miteinander darüber streiten. :argue:

Wenn bei einem DVD-Abo noch keine DVD geschickt wurde oder jedenfalls seit der Zusendung der DVD noch keine 14 Tage rum sind und die DVD auch noch eingeschweißt ist, dann besteht auf jeden Fall noch das Verbraucherwiderrufsrecht nach Fernabsatzrecht.

In dieser Situation ist es eine grundsätzliche Überlegung, zwar weiterhin darauf hinzuweisen, dass ja schon gar kein Vertrag geschlossen wurde. ZUSÄTZLICH ist es aber möglich, HILFSWEISE einen solchen angeblichen Vertrag zu widerrufen. Dann gibt es keinen Grund mehr, weiter rumzustreiten. Denn selbst wenn ein Vertrag ursprünglich zustande gekommen sein sollte, wird der durch den Widerruf beseitigt. :banned:

Wenn der Anbieter dann schreibt, der Widerruf sei angeblich zu spät, dann kann man dieses Schreiben aufheben und hat einen Nachweis, dass der Widerruf ankam.
 
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Hallo Rolf 76

Danke für deine Information. Bisher habe ich nur eine Rechnung von 108 Euro erhalten. Kannst du mal schreiben an welche Adresse ich dann eine e.Mail schicken soll.??? ( Widerruf ) Es geht mir wie den anderen in diesen Forum.
Man weiss eigentlich nicht so richtig weiter. Es wurde schon viel geschrieben aber trotz alle dem??????

Danke schon jetzt Steffen
 
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Reducal schrieb:
Natürlich weiß Vanilla die IP - aber was soll´s? Gerade im Fall von Stephanie ist diese ja wohl nicht ihre sondern die ihres Freundes (falls die beiden nicht einen Zugang gemeinsam verwenden.

stephanie schrieb:
...dass mein freund mich bei dvden.de angemeldet hatte...

...darin stand meine angebliche ip und provider nummer!

@ Stephanie, hatte dein Freund eigentlich dein Einverständnis, dich dort anzumelden (ohne seine edlen Beweggründe abzuwerten)? Wenn nicht, dann hast du doch gar keinen Vertrag, für den du jetzt bezahlen müsstest. :wink:

huhu!! also, es ist mein anschluss aber jeder hat seinen eigenen pc!! er hat mich ohne mein einverständnis mit seinem pc angemeldet!!
somit besteht ja kein vertrag zwischen denen und mir.. deshalb hatte ich ja damals auch hier gepostet weil ich wissen wollte was ich nun machen soll!

die verbraucherzentrale sagte dass ich es " aussitzen " soll da ich es selbst nicht war die mich angemeldet habe!!

aber mein freund hat damit betrug begangen oder??

lg
 
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Hallo Rolf 76

Danke für deine Information. Bisher habe ich nur eine Rechnung von 108 Euro erhalten. Kannst du mal schreiben an welche Adresse ich dann eine e.Mail schicken soll.??? ( Widerruf ) Es geht mir wie den anderen in diesen Forum.
Man weiss eigentlich nicht so richtig weiter. Es wurde schon viel geschrieben aber trotz alle dem??????

Danke schon jetzt Steffen


Moin Steffen,

schick an die [email protected] und wenn die zurück schreiben von wegen Widerruf nicht möglich dann druck dir das aus - dann ist der Widerruf nämlich angekommen. Was die schreiben ist nichtig.
Mach dir kein Kopp... :cool:
 
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Unregistriert schrieb:
aber mein freund hat damit betrug begangen oder?
Nein, hat er nicht, wenn man davon ausgeht, dass er die Kostenpflicht nicht wahrgenommen hat und dir lediglich einen gratis-Gefallen tun wollte. Es besteht somit von ihm aus keine Bereicherungsabsicht und dass er den Betreiber des Projektes vorsätzlich in seinem Vermögen schädigen wollte, dürfte wohl auch nicht zu beweisen sein. Außerdem - diesem Betreiber ist ja kein Schaden entstanden, so lange er keine DVD versandt hat und außerdem obliegt es dem Betreiber selbst, gewissen Missbrauch durch eine Plausibilitätsprüfung der empfangenen Daten zu unterbinden.

Dein Freund macht sich lediglich verdächtig, hinsichtlich dem Fälschen beweiserheblicher Daten nach § 269 StGB. Wenn er dahingehend aber die Rechtfertigungsgründe dagegenstellt, löst sich dieser Verdacht wieder auf.
 
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Unregistriert schrieb:
aber mein freund hat damit betrug begangen oder??

Zum zivilrechtlichen Hintergrund:

Verträge muss man nicht selbst abschließen. Man kann bei Vertragsschluss auch durch andere vertreten werden. Eine wirksame Vertretung setzt voraus, dass der Vertretene dem Handeln eines Vertreters im Voraus oder im Nachhinein zustimmt, ihm also vorher eine Vollmacht einräumt oder die Vertretung hinterher genehmigt.

Die Vertretung kann offen oder verdeckt erfolgen. Wer im Internet einfach mit dem Namen eines Dritten Verträge abschließt, handelt als verdeckter Vertreter, weil für die Gegenseite nicht ersichtlich ist, dass gar nicht der Vertretene selbst, sondern ein anderer gehandelt hat.

Wenn derjenige, dessen Daten eingegeben wurden, keine Vollmacht für einen Vertragsabschluss erteilt hat, hat er es bequem: Er kann sich überlegen, ob er diesen Vertrag möchte oder nicht. Will er den Vertrag nicht, dann ist er nicht gebunden. Die Beweislast, wer gehandelt hat und ob der Vertretene dem Handeln eines Vertreters zugestimmt hat, liegt beim Anbieter.

Anders sieht es für denjenigen aus, der die Daten eines anderen eingegeben hat. Denn soweit die Eingabe der Daten als Vertragserklärung verstanden werden kann, hat er als sog. falsus procurator gehandelt, als Vertreter ohne Vertretungsmacht. Falls der Anbieter seine Identität ermitteln kann, kann er von ihm Erfüllung des Vertrages oder Schadensersatz verlangen.

Fazit: Wenn derjenige, dessen Daten eingegeben wurden, einer Vertretung nicht vorher oder hinterher zugestimmt hat, dann ist derjenige, der die Daten eingegeben hat, der Ansprechpartner für den Anbieter, sofern der Anbieter ihn überhaupt ermitteln kann. Zu beachten ist, dass nicht der Vertretene beweisen muss, dass ein anderer die Daten eingegeben hat und dieser keine Vertretungsmacht hatte. Die Beweislast für den Vertragsschluss liegt beim Anbieter, der Geld möchte.

Für denjenigen, der ungenehmigt die Daten von Dritten eingegeben hat, stellen sich dann hinsichtlich des Vertrages grundsätzlich die gleichen Fragen, wie wenn er sich selbst angemeldet hätte:

Grundsätzliches zur Bindung an Online-Abos unter Grundlagen zur Bindung an Online-Abos (blaue Schrift anklicken).

Bei Waren-Abos gelten noch diese Besonderheiten (blaue Schrift anklicken).
 
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Maat schrieb:
Hallo Rolf 76

Danke für deine Information. Bisher habe ich nur eine Rechnung von 108 Euro erhalten. Kannst du mal schreiben an welche Adresse ich dann eine e.Mail schicken soll.??? ( Widerruf ) Es geht mir wie den anderen in diesen Forum.
Man weiss eigentlich nicht so richtig weiter. Es wurde schon viel geschrieben aber trotz alle dem??????

Danke schon jetzt Steffen


Moin Steffen,

schick an die [email protected] und wenn die zurück schreiben von wegen Widerruf nicht möglich dann druck dir das aus - dann ist der Widerruf nämlich angekommen. Was die schreiben ist nichtig.
Mach dir kein Kopp... :cool:
Hallo Maat
Danke für den Ratschlag, habe soeben einen Widerruf abgeschickt.Mal sehen
was die so zurück schreiben. Steffen
 
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Hiiiilfe,
heute haben wir einen zweiten brief bekommen, mit 10 euro mahngebühr, sprich 118 Euro und einer drohung von wegen bei nicht-zahlung bis anfang mai wird ein inkasso verfahren eingeleitet etc., also panik krieg ich da scho!
:(
 
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Unregistriert schrieb:
Hiiiilfe,
heute haben wir einen zweiten brief bekommen, mit 10 euro mahngebühr, sprich 118 Euro und einer drohung von wegen bei nicht-zahlung bis anfang mai wird ein inkasso verfahren eingeleitet etc., also panik krieg ich da scho!
:(

Genau das wollen die damit auch erreichen: Aus Panik sollen so viele wie möglich zahlen, dann haben die haltlosen und unsubstantiierten Drohungen ihren Zweck erfüllt !
 
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Unregistriert schrieb:
Hiiiilfe,
heute haben wir einen zweiten brief bekommen, mit 10 euro mahngebühr, sprich 118 Euro und einer drohung von wegen bei nicht-zahlung bis anfang mai wird ein inkasso verfahren eingeleitet etc., also panik krieg ich da scho!
:(
Hi
Wieso Panik ?
Lass alles erst mal ran kommen. Die drohen zwar aber am ende wissen die das sie keine Möglichkeit haben an das Geld zu kommen. Die Verfolgen das Forum genau so wie alle die sie ....... wollen. Diese Leute sollen doch kommen und versuchen das Geld zu holen,aber dann giebt es Krieg. Bleib ganz die Ruhe und verfolge was andere so zu diesem Thema schreiben.

Steffen
 
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2610 Steffen schrieb:
Hi
Wieso Panik ?
Lass alles erst mal ran kommen. Die drohen zwar aber am ende wissen die das sie keine Möglichkeit haben an das Geld zu kommen. Die Verfolgen das Forum genau so wie alle die sie ....... wollen. Diese Leute sollen doch kommen und versuchen das Geld zu holen,aber dann giebt es Krieg. Bleib ganz die Ruhe und verfolge was andere so zu diesem Thema schreiben.

Steffen
Hallo an alle in diesem Forum

Habe soeben eine eMail von vanillapay. com erhalten.
So dumm wie die sind, so frech sind die auch. Wie schon von anderen mitgeteilt drohen die mit Anwaltsgebühren und weiteren Kosten.
Mit diesen Leuten lege ich mich so richtig an. Die merken warscheinlich nicht mal das sie immer das selbe schreiben,aber am ende sind die doch nur die Verlierer.
Ich werde weiter alles verfolge und wenn es irgend was neues giebt natürlich berichten.
Steffen
 
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Das kam heute per Mail,

"Hallo Patrick *******,

obwohl wir Ihnen bereits eine Rechnung und eine Zahlungserinnerung zugestellt haben, konnten wir noch keinen Zahlungseingang verbuchen, deshalb erhalten Sie diese letzte ultimative Zahlungserinnerung bevor wir das Anwaltsinkasso einleiten gegen Sie."

Die beherschen die Deutsche Sprache aber echt gut :sun: ----Was ein "amtliches" Unternehmen :-p
 
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