rolf76
Winkel-Abokat
AW: DVDen.de und andere DVD-Abos
Einen Rat, wie Du in Deinem konkreten Fall vorgehen solltest, darf Dir hier niemand geben. Individuelle Rechtsberatung ist im Rahmen dieses Forums nicht erlaubt. Dazu kannst Du Dich aber z.B. an die Beratungsstellen der Verbraucherzentralen oder an einen Anwalt wenden.
Ganz grundsätzlich: Der Widerruf ist an den Inhaber der vertraglichen Forderung zu richten. Solange man keinen anderen Inhaber der Forderung kennenlernt, ist das der Vertragspartner, mit dem man einen Vertrag abgeschlossen hat.
Maat schrieb:Aber in dem Falle von DVDen.de, wie würdest du einen Widerruf ausführen oder wozu raten?
Einen Rat, wie Du in Deinem konkreten Fall vorgehen solltest, darf Dir hier niemand geben. Individuelle Rechtsberatung ist im Rahmen dieses Forums nicht erlaubt. Dazu kannst Du Dich aber z.B. an die Beratungsstellen der Verbraucherzentralen oder an einen Anwalt wenden.
Ganz grundsätzlich: Der Widerruf ist an den Inhaber der vertraglichen Forderung zu richten. Solange man keinen anderen Inhaber der Forderung kennenlernt, ist das der Vertragspartner, mit dem man einen Vertrag abgeschlossen hat.