DVDen.de und andere DVD-Abos

AW: DVDen.de und andere DVD-Abos

Maat schrieb:
Aber in dem Falle von DVDen.de, wie würdest du einen Widerruf ausführen oder wozu raten?

Einen Rat, wie Du in Deinem konkreten Fall vorgehen solltest, darf Dir hier niemand geben. Individuelle Rechtsberatung ist im Rahmen dieses Forums nicht erlaubt. Dazu kannst Du Dich aber z.B. an die Beratungsstellen der Verbraucherzentralen oder an einen Anwalt wenden.

Ganz grundsätzlich: Der Widerruf ist an den Inhaber der vertraglichen Forderung zu richten. Solange man keinen anderen Inhaber der Forderung kennenlernt, ist das der Vertragspartner, mit dem man einen Vertrag abgeschlossen hat.
 
AW: DVDen.de und andere DVD-Abos

Der Besitzer von DVDen sitzt in Österreich und hat in England nur die
Firma gegründet. LTD ist so etwas wie eine GmBH. Also wenn du die Post nach England verschickst, wird DVDen sie warscheinlich nie erhalten
 
AW: DVDen.de und andere DVD-Abos

Unregistriert schrieb:
Der Besitzer von DVDen sitzt in Österreich und hat in England nur die
Firma gegründet. LTD ist so etwas wie eine GmBH. Also wenn du die Post nach England verschickst, wird DVDen sie warscheinlich nie erhalten

Alles klar - ich muss gleich mal schauen - auf der Rechnung steht glaube ich auch die Österreichische Adresse.

Ist wer schon weiter als hier schon berichtet worden? Sprich ob schon was bei euch nach der 2. Mahnung passiert ist?
 
AW: DVDen.de und andere DVD-Abos

...ja, da haben schon einige nach dem E-Mailverkehr Post von der Vanilla bekommen - vorausgesetzt, es wurde eine nachvollziehbare Adresse ebi der Anmeldung angegeben. MEn ist diese Vanilla jedoch nur ein zahnloses Tiegerlein im undurchsichtigen Dschungel der Mahnwesens. Dass die eine Inkassoerlaubnis haben glaube ich vererest mal nicht, womit die lediglich versuchen über strenger geschreibene Mahnungen die Forderungen zu erreichen. Es wird abzuwarten sein, ob sich danach nicht noch ein Anwalt findet, der dann auch das Inkasso durchführt. Doch auch dem kann man getrost trotzen, da es erst dann ernst wird, wenn einem ein gerichtlicher Mahnbescheid von einem Amtsgericht erreichen würde, was vorerst nicht in Aussicht steht.
 
AW: DVDen.de und andere DVD-Abos

Es gibt Neuigkeiten:

Nach dem ich heute um 2 Uhr morgens einen Widerruf erfasst und abgesendet habe kam folgende E-Mail:

Ihr Widerruf wurde abgelehnt. Grund dafür ist der nicht fristgemäße Widerruf von 14 Tagen, nach Vertragsabschluss.

Das Widerrufsrecht beginnt mit Abschluss des Vertrags. Die Dienstleistungen der Share Media sind unter andrem, dass

bereitstellen der Webseite und dem Vertrags. Mit dem Warenversand hat die Share Media nichts zu tun.

Überweisen Sie den anfallenden Betrag bitte fristgemäß, um weitere Kosten durch Inkasso zu meiden.

Besten Dank.

Darauf hin habe ich folgende E-Mail zurückgeschrieben:

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für die schriftliche Bestätigung, dass mein Widerruf bei Ihnen eingegangen ist.

Ich glaube ihnen ist ihre Rechtslage nicht ganz bewusst:

Die Widerrufsfrist beginnt bei DVD-Abos frühstens erst mit der Lieferung der Ware.
-> Siehe (2) Die Widerrufsfrist beginnt abweichend von §
355 Abs. 2 Satz 1 nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2, bei der Lieferung von Waren nicht vor dem Tage ihres Eingangs beim Empfänger, bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Tage des Eingangs der ersten Teillieferung und bei Dienstleistungen nicht vor dem Tage des Vertragsschlusses.

Auch kann ich per Email Widerrufen dazu dies: § 126b BGB setzt wörtlich für Textform "in einer Urkunde oder auf andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise" voraus, in der "die Person des Erklärenden genannt und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht" wird.
Hierbei genügt nach der Rechtsprechung auch E-Mail oder Computerfax.
Alle einschränkenden Mehranforderungen sind AGB-widrig, also nicht vereinbart und daher nicht zu fordern. -> nur eine Faxnummer 0900...

Mit der Absendung meines Widerrufes vom Di 25.04.2006 01:21 Uhr für Bestellnug Nr. XXXX, Name, Straße, PLZ und Ort ist der Vertrag, wie aus den Oben angezeigten Punkten erloschen, da er KEINE Rechtskräftigkeit besitzt.
Sollte der Widerruf vom 25.04.2006 unvollständig abgeschickt worden sein wird er hiermit noch einmal ausgesprochen.

Die Rechnung LF800022-UEB-XXXXX wird nicht überwiesen. Sie brauchen kein Inkasso-Unternehmen zu beauftragen sondern können gleich Klage einreichen.

Sollte in den nächsten Tagen eine DVD mein Wohnsitz erreichen wird diese zurück zum Absender gesendet.
Wenn ich die Sdg. woanders hinschicken soll oder diese von ihnen abgeholt wird, bitte ich Sie mich zu kontaktieren.

Der komplette E-Mail-Verkehr sowie Rechnungen, Zahlungserinnerungen und zahlreiche Screenshots ihrer Internetseite dvden.de ] wurden abgespeichert bzw. aufgehoben und können als Beweismittel beim zuständigen Amtsgericht bei einem Streitfall benutzt werden.

Hochachtungsvoll

Name

Anschrift


Ich hoffe ich bekomme jetzt nicht von den Juristen hier wegen meiner Ausdrucksweise eins auffen Latz. :-p
 
AW: DVDen.de und andere DVD-Abos

Maat schrieb:
Das Widerrufsrecht beginnt mit Abschluss des Vertrags.
Bitte beachten: Selbst bei Verträgen, die Dienstleistungen zum Inhalt haben, beginnt die Widerrufsfrist nicht mit Vertragsschluss, sondern mit einer gesetzeskonformen Widerrufsbelehrung.
Maat schrieb:
Die Dienstleistungen der Share Media sind unter andrem, dass
bereitstellen der Webseite und dem Vertrags. Mit dem Warenversand hat die Share Media nichts zu tun.
Die Dienstleistungen meines Bäckers an der Ecke sind unter anderem, dass er mich wunschgemäß bedient, mir Rausgeld gibt, wenn ich es nicht passend habe, das Ladenlokal beheizt, die Räumlichkeiten optisch ansprechend gestaltet und mich durch Preisschilder informiert. Bestimmender Vertragsinhalt bleibt aber dennoch der Kauf von Waren: beim Bäcker Brötchen und beim DVD-Abo-Anbieter eben DVDs. Von wem er den Versand ausführen lässt, spielt dabei auch keine Rolle.
 
AW: DVDen.de und andere DVD-Abos

rolf76 schrieb:
Von wem er den Versand ausführen lässt, spielt dabei auch keine Rolle.
Wer das überhaupt sein soll bzw. an wen man die DVDs wieder zurückschicken kann, wird nämlich mittlerweile im Gegensatz zu früher auf der Homepage von dvden.de nobel verschwiegen. Es sei denn ich hätte etwas übersehen.

Gruß
Wembley
 
AW: DVDen.de und andere DVD-Abos

Wembley schrieb:
rolf76 schrieb:
Von wem er den Versand ausführen lässt, spielt dabei auch keine Rolle.
Wer das überhaupt sein soll bzw. an wen man die DVDs wieder zurückschicken kann, wird nämlich mittlerweile im Gegensatz zu früher auf der Homepage von dvden.de nobel verschwiegen. Es sei denn ich hätte etwas übersehen.

Gruß
Wembley

Hi,

nein du hast garantiert nichts übersehen -hab auch schon gelugt. Fest steht aber das auf der Sdg. der Absender stehen wird. Falls nicht schicke ich dieses an die Sharemedia - wenn es zurück kommt nehme ich es nicht an et basta.

Ich bin gespannt was ich auf dieser E-Mail für eine Antwort bekomme. Die erste DVD müsst am Freitag eintrudeln.

@ Rolf76: Es ist doch so, dass ich rein theoretisch überhaupt auf nichts reagieren müsste bis zum gerichtlichen Mahnbescheid (Beanworten bzw. Abschicken von E-Mails oder Warensendung) denn dadurch das die mich gar nicht ausreichend mit dem Widerrufsrecht belehrt haben ist doch eh kein Vertrag zustande gekommen oder doch? Auch wegen der Irreführung auf der Seite oder?
Wie lange verlängert bzw. fängt denn die Widerrufsfrist an wenn ich nicht gesetzeskonform informiert worden bin bzw. diese falsch ausgelegt wurde in diesem Falle? Auch länger als 14 Tage ab Erhalt der ersten Warensendung?
 
AW: DVDen.de und andere DVD-Abos

Maat schrieb:
Hallo,

ich bin gerade durch google bzw. einem Freund aufmerksam gemacht worden und bin dann hier gelandet und habe alle Seiten gelesen.

Als erstes möchte ich mich recht herzlich hier bedanken für alle die dazu beitragen das solche [.....] schnell aufgedeckt werden und auch sehr viel Rat angeboten wird.

Ich bin auch reingefallen nur habe ich noch ein viel dummeren Fehler gemacht und mir ist es etwas peinlich hier zu schreiben. :roll:

Ich habe mich am 19.02 registriert und habe dann zwei Monate später eine Rechnung erhalten (1-2 Wochen zuvor erhielt ich die kostenlose DVD die mich daran wieder erinnerte), die mich natürlich wie auch viele andere überrascht hat. Ich habe natürlich vorher versucht per E-Mail eine Stornierung durchzuführen etc aber natürlich ohne Erfolg.
Als ich dann eine Rechnung erhielt habe ich überwiesen aus Bange der Inkasso oder drohenden Anwaltskosten. Und ich hatte nichts dagegen, dass ich dann doch das Abo habe. (-> aber natürlich immer noch ungewollt)

Und jetzt kommts:
Da ich keine Gratis DVD bekam (war wohl zu ungeduldig) habe ich nochmal über einen Monat später am 28.03. eine Bestellung durchgeführt.
Anzumerken dabei ist das ich keine Bestätigungsemail oder einen Link anklicken musste...
Die Rechnung erhielt ich auch schon aber bezahlen werde ich nichts. Eine gratis DVD ist auch noch nicht gekommen.
Ich schrieb gestern eine E-Mail zu dvden.de mit der Bitte die neuere Bestellung zu stornieren, da ich ja schon bestellt hatte. Natürlich bis jetzt noch keine Rückmail.

Was ist in meinen Fall euer Tipp? Könnt ihr mir einen Rat geben?
Mein Vorschlag ist: - wenn die GratisDVD bzw. die erste DVD des zweiten Abos kommt einfach annehmen, Anschreiben auf setzen mit Inhalt ähnlichen Inhalt "Die Widerrufsfrist beginnt ... bei der Lieferung von Waren nicht vor dem Tage ihres Eingangs beim Empfänger, bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Tage des Eingangs der ersten Teillieferung... . etc" und dann wieder zurück senden?

Danke für einen Rat

Hallo und willkommen im Club

Hier hast du ja richtig was an der Backe ! Den Fehler zwei mal zu machen ? Ist nun aber mal so und versuche so gut wie es geht da raus zu kommen.Lies hier im Forum alles und in aller Ruhe durch und du wirst sehen du bist nicht der einzigste dem es so ergangen ist. Mich hat es genau so getroffen. Für mich steht fest ....kein Geld... Das ziehe ich zu 100% auch durch. Wenn die wollen können die kommen und sich die 108 Euro holen ,aber die haben zu viel Angst jemanden zu besuchen. Mein Grundstück ist ringsherum eingezeunt, und dann hab ich noch einen treuen Freund der wacht auf meinen Grundstück. Er heist Rex und ist ein Deutscher Schäferund.

Lasse im Forum mal wieder was von dir hören Gruß Steffen
 
AW: DVDen.de und andere DVD-Abos

Hi,

ja werde ich auf jeden Fall machen.

Gibt es eigentlich eine Möglichkeit überwiesenes Geld wieder zurück zu ordern? Ich glaube nicht oder? Weiß da wer was? (Kein Bankeinzug).
Dies nur so als allgemeine Frage.
 
AW: DVDen.de und andere DVD-Abos

Nur sehr sehr schnell (vor Wertstellung beim Empfänger), praktisch also nicht.
 
AW: DVDen.de und andere DVD-Abos

Hallo,
ich bin auf sendvd reingefallen und habe mir hier alles durchgelesen. Ich habe eine Widerrufserklärung verfasst und dabei auf das BGB verwiesen. Als Antwort kam dann aber:

"Sehr geehrter Kunde,
es gilt nicht das deutsche Recht, sondern das Schweizerische Gesetz. Und die
Belehrung haben sie mit Anmeldung erhalten.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Sendvd.de Support Team"

Welches Recht gilt denn jetzt eigentlich? Ich bin wohnhaft in Deutschland,a lso gilt doch auch das deutsche Recht oder?

Ich danke für die Hilfe.

(eigentlich wollte ich mich registrieren, aber irgendwie wurde mein eMail Adresse gesperrt, obwohl ich hier noch nie einen Registrierungsversuch gestartet habe)
 
AW: DVDen.de und andere DVD-Abos

AGB von Senddvd.de bzw. sendvd.de vom 13.3.2006:
12. Anwendbares Recht / Schlussbestimmungen

12.1 Es gilt das Recht der Schweiz. Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Zu den zwingenden Bestimmungen zählen in Deutschland die Verbraucherschutzbestimmungen des Fernabsatzrechts, also insbesondere zum Widerruf.
 
AW: DVDen.de und andere DVD-Abos

hi du sorry mal eine frage was tun jetzt gegen sowas?habe eine rechnung bekommen von Vanillapy die wollen 108 euro ich weis net mal für was weil ich mich regestriert habe??habe versucht da anzurufen geht kein mensch ran von vanillapy hast du eine ahnung
gruss olli
 
AW: DVDen.de und andere DVD-Abos

wie meinst dudas jetzt verstehe deine anwort nicht?
 
AW: DVDen.de und andere DVD-Abos

Wenn Du nicht weißt, wofür vanillapay Geld von Dir will, woher weißt Du dann, dass der DVD-Abo-Thread der richtige Ort für Dein posting ist?

Offenbar weißt Du ja doch schon, dass sich die Forderung auf ein DVD-Abo bezieht?
 
AW: DVDen.de und andere DVD-Abos

Also noch mal habe montag post bekommen von vanillapay .com!Nun wollen die von mir 108 euro, weil media share einen auftrag erteillet an vanilla pay bei mir 108 euro einzutreiben.Ich aber nicht unbedingt gewillt bin dies zu bezahlen für was auch habe mich vielleicht regestriert was mir nicht bewusst ist aber ich weder gratis noch andere dvds erhalten habe.habe versucht bei vanillapay anzurufen niemand zu erreichen,habe einne kündigung per fax an die 0900nr geschickt noch keine bestätigung und wenn man e mail an dvden schreibt bekommt man immer nur das mit dem wiederrufsscheiss da immer die selbe leiher!ist das net merkwürdig das man da nieman an die leitung bekommt undas persönlich klärt?!meine frage nun was kann man jetzt dagegen tun?vor allem was mir wictig ist das das gekündigt wirt wo man an die 0900nr faxen soll da mit sich das abo ja nicht um ein jahr verlängert. bitte um hilfe
gruss olli
 
Zurück
Oben