Dringende Warnung vor Buongiorno GmbH

Hallo zusammen,
ich bin wohl in eine neue Falle dieser Firma getappt.
Habe heute morgen im Auto mit einer Handyapp gearbeitet. (Ich stand im Stau)
Dabei habe ich wohl versehentlich auf einen dort eingeblendeten Werbebanner gedrückt.
Daraufhin hat sich der Webbrowser geöffnet und begann eine Seite zu laden. Das habe ich aber gar nicht erst abgewartet, sondern den Browser mit der noch nicht fertig gelandenen Seite wieder geschlossen.
Kurz darauf hab ich aber eine SMS bekommen, welche mich in dem Abo begrüßte und ein paar weitere Sekunden später die SMS von Vodafone, daß meine Rechnung belastet wurde.
Ich habe definitiv keine bewußte Auswahl getroffen, hab keine Zustimmungen erteilt, noch hab ich irgendwo eine PIN oder sonst etwas eingegeben.
Jetzt werde ich wohl erst mal bei dieser Firma anrufen und von meinem Rücktrittsrecht meines nicht abgeschlossenen Vertrages gebrauch zu machen.
Finde sowas einfach eine Frechheit, hab ja sonst nichts zu tun.
 
@Mineboy, deinen Beitrag habe ich > HIER < mal anderweitig rein kopiert.

Ein Rücktrittsrecht hast du übrigens nicht sondern du müsstest Widerrufen bzw. dich generell gegen die Buchung aussprechen. Im Falle eines Rücktritts würdest du ja einräumen, das Abo wissentlich eingegangen zu sein.
 
So, es ist vollbracht, ich konnte das "Abo" wieder kündigen.
Die nette Dame am Telefon hat mir noch erklärt, daß es rechtens sei, wenn man auf ein Werbebanner klickt damit einen gültigen Vertrag abschließt.
Steht leider auch so in den AGB der Firma:
3. Vertragsschluss

3.1 Die auf der Webseite der iTouch Services dargestellten Inhalte stellen noch kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines entsprechenden Abonnement-Vertrages dar.

3.2 Internet: Sobald der Nutzer einen Inhalt auf der Webseite der iTouch Services oder einem zugehörigen Werbemittel ausgewählt hat, wird er aufgefordert, seine Mobilfunknummer anzugeben und sie durch Klicken auf die entsprechende Schaltfläche an iTouch Services abzuschicken. Daraufhin sendet iTouch Service dem Nutzer eine vierstellige Zugangs-PIN auf sein Mobiltelefon. Mit der Eingabe der Zugangs-PIN auf der Webseite von iTouch Service und Anklicken der entsprechenden Schaltfläche gibt der Nutzer ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines entgeltlichen Abonnementvertrages über die Dienste der iTouch Services ab.

WAP: Sobald der Nutzer den "Jetzt holen" -Button im WAP anklickt geht er ein verbindliches Angebot eines entgeltlichen Abonnementvertrages über die Dienste der iTouch Services ab.
Der "Jetzt holen"-Button war leider in dem Werbebanner "versteckt".

Leider habe ich bei dem Telefonat nicht schnell genug geschaltet. Sonst hätte ich ja nach Fernabsatzgesetz vom Vertrag zurücktreten können, dann hätten die mir den Betrag wieder zurückerstatten müssen. Aber so werde ich die 1.99 € wohl als Lehrgeld verbuchen müssen.
 
Und jetzt rate Mal warum solche Firmen wie die Buongiorno GmbH immer noch existieren? Wenn das so stimmt was du beschrieben hast, würde ich keine Cent bezahlen.
 
Mineboy schrieb:
Die nette Dame am Telefon hat mir noch erklärt, daß es rechtens sei, wenn man auf ein Werbebanner klickt damit einen gültigen Vertrag abschließt
Ob ein Gericht das im Zweifelsfall auch so sieht? Ich denke wohl nicht
Welches Gericht? Es wäre mir neu, dass sich eines damit beschäftigen würde. Es drängt sich der Verdacht auf, dass Beschwerdeführer eben doch nicht so weit gehen und ihr Recht einklagen.
 
@Mineboy, deinen Beitrag habe ich > HIER < mal anderweitig rein kopiert.

Ein Rücktrittsrecht hast du übrigens nicht sondern du müsstest Widerrufen bzw. dich generell gegen die Buchung aussprechen. Im Falle eines Rücktritts würdest du ja einräumen, das Abo wissentlich eingegangen zu sein.
Selbst wenn er keins hätte, müsste er auch darüber belehrt werden. Insofern kann man das Widerrufsrecht durchaus ins Feld führen.

Die nette Dame am Telefon hat mir noch erklärt, daß es rechtens sei, wenn man auf ein Werbebanner klickt damit einen gültigen Vertrag abschließt.
Das ist ja auch deren Geschäftsgrundlage und natürlich Unsinn. Verträge schließt man über sich deckende Willenserklärungen und nicht, wenn man sich auf eine Tretmine verläuft.
 
Selbst wenn er keins hätte, müsste er auch darüber belehrt werden. Insofern kann man das Widerrufsrecht durchaus ins Feld führen.
Aber natürlich, zumal es Widerrufsbelehrungen über Smartphones anscheinend gar nicht in der nach dem BGB erforderlichen Weise gibt. Hierzu auch das:
Davon dass deutliche Preisinformationen erfolgten, der Abobezug erläutert und eine Widerrufsbelehrung übermittelt wurde lese ich nix.
 
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