B
Batgirl
Ok, das habe ich mir gedacht, wollt es nur sicherstellen. Vielen Dank!
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Deutschland Hotline:0180/50088054
Der "Jetzt holen"-Button war leider in dem Werbebanner "versteckt".3. Vertragsschluss
3.1 Die auf der Webseite der iTouch Services dargestellten Inhalte stellen noch kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines entsprechenden Abonnement-Vertrages dar.
3.2 Internet: Sobald der Nutzer einen Inhalt auf der Webseite der iTouch Services oder einem zugehörigen Werbemittel ausgewählt hat, wird er aufgefordert, seine Mobilfunknummer anzugeben und sie durch Klicken auf die entsprechende Schaltfläche an iTouch Services abzuschicken. Daraufhin sendet iTouch Service dem Nutzer eine vierstellige Zugangs-PIN auf sein Mobiltelefon. Mit der Eingabe der Zugangs-PIN auf der Webseite von iTouch Service und Anklicken der entsprechenden Schaltfläche gibt der Nutzer ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines entgeltlichen Abonnementvertrages über die Dienste der iTouch Services ab.
WAP: Sobald der Nutzer den "Jetzt holen" -Button im WAP anklickt geht er ein verbindliches Angebot eines entgeltlichen Abonnementvertrages über die Dienste der iTouch Services ab.
Die nette Dame am Telefon hat mir noch erklärt, daß es rechtens sei, wenn man auf ein Werbebanner klickt damit einen gültigen Vertrag abschließt
Welches Gericht? Es wäre mir neu, dass sich eines damit beschäftigen würde. Es drängt sich der Verdacht auf, dass Beschwerdeführer eben doch nicht so weit gehen und ihr Recht einklagen.Ob ein Gericht das im Zweifelsfall auch so sieht? Ich denke wohl nichtMineboy schrieb:Die nette Dame am Telefon hat mir noch erklärt, daß es rechtens sei, wenn man auf ein Werbebanner klickt damit einen gültigen Vertrag abschließt
Selbst wenn er keins hätte, müsste er auch darüber belehrt werden. Insofern kann man das Widerrufsrecht durchaus ins Feld führen.@Mineboy, deinen Beitrag habe ich > HIER < mal anderweitig rein kopiert.
Ein Rücktrittsrecht hast du übrigens nicht sondern du müsstest Widerrufen bzw. dich generell gegen die Buchung aussprechen. Im Falle eines Rücktritts würdest du ja einräumen, das Abo wissentlich eingegangen zu sein.
Das ist ja auch deren Geschäftsgrundlage und natürlich Unsinn. Verträge schließt man über sich deckende Willenserklärungen und nicht, wenn man sich auf eine Tretmine verläuft.Die nette Dame am Telefon hat mir noch erklärt, daß es rechtens sei, wenn man auf ein Werbebanner klickt damit einen gültigen Vertrag abschließt.
Aber natürlich, zumal es Widerrufsbelehrungen über Smartphones anscheinend gar nicht in der nach dem BGB erforderlichen Weise gibt. Hierzu auch das:Selbst wenn er keins hätte, müsste er auch darüber belehrt werden. Insofern kann man das Widerrufsrecht durchaus ins Feld führen.
Davon dass deutliche Preisinformationen erfolgten, der Abobezug erläutert und eine Widerrufsbelehrung übermittelt wurde lese ich nix.