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Mehrjährige Erfahrung in diesem Bereich. Du kannst ja mal ein paar Urteile welche die angeben hier reinstellen. Ich wette, die können wir ratzfatz zerpflücken ;-) . Es werden gerne Urteile aus dem Zusammenhang gerissen oder schlicht erlogen. Alles ist möglich um verängstigte Opfer zur Zahlung zu bewegen.

LG
wahlhesse
 
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Gerichtsurteile können aus dem Zusammenhang gerissen worden sein oder werden verfälscht dargestellt oder es gibt wirklich welche die verurteilt wurden, aber dies durch Fehler des Betroffenen (z.B. durch Ratenzahlung, Eingeständnis das die Forderung besteht) entstanden sind.

Und ich meine, sollte die CCC GmbH wirklich ernst machen, wären die Verbraucherschutzforen schon voll damit. Bis jetzt liest man immer nur von den nie endenen Mahnungen.
 
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Vermutlich gibt es die Urteile, eines habe ich sogar mal gelesen.

Aber das bedeutet noch gar nichts. Zunächst müsste geprüft werden, ob die Urteile tatsächlich den behaupteten Inhalt haben insbesondere CCC betreffen und nicht aus dem Zusammenhang gerissen wurden.
Du weisst weder wie oft Klagen daneben gegangen sind um ein Urteil zu bekommen. Noch ist bekannt wie sich der Beklagte verteidigt hat bzw ob er sich überhaupt ernsthaft verteidigen wollte.

Urteile die von Klägerseite vorgelegt werden taugen in der Regel nix. Der Kläger kann 100 mal die Klage zurückgenommen haben wenn es schlecht lief bis irgendwann mal ein Gericht eine singuläre Fehlentscheidung trifft. In dem Urteil das ich vor 2-3 Jahren gesehen habe hatte das Gericht die Fernabsatzregeln und das Widerrufsrecht völlig verkannt.
 
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Speziell dieses "Unternehmen" versucht, wie ein Bernhardiner zu bellen. Was herauskommt, ist jedoch nur das Kläffen eines räudigen Zwergpintschers.

Aber es beeindruckt immer wieder, wenn diese Typen mit Paragrafen und Urteilen aufwarten, die mit der betreffenden Sache nicht das geringste zu tun haben.

Paragrafen und Urteile sollen die Zahlungsbereitschaft fördern, denn schließlich haben wir bald Weihnachten, und der GF braucht wohl die Kohle...:wink:

Aber richtig - ein Urteil gibt es ja. Und zwar gegen diesen Anbieter! :-D
 
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naja ihr wollt sie zerpflücken dann nur zu :)

AG Wittenberg 8C 429 05 IV, AG Würzburg 18 C 1332 05, AG Kassel 432 C 2422 05, AG Landshut 2C 824 05, AG Lahr 2 C 158 05, LG München 1HK 0 5086/06
 
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Da ist keine Urteilsbegründung zum zerpflücken.

Gib mir Volltext, dann kann ich pflücken.
 
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Sind ja alle aus den Jahren 2005/2006. Wo sind welche von 2007-2009?
 
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volltext den ganzen brief ? ohje nacher geht klar
Nee, nicht den Brief sondern die Urteile. Die sind nämlich nirgends zu finden. In den Anfangsjahren haben die Burschen noch eines der Urteile beigelegt, wie gesagt krasses Fehlurteil, da Fernabsatzregeln übersehen.
Heute wird ein eher in den Bereich der Karnevalistik einzuordnender Klageentwurf beigefügt.
 
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Ich bekam jetzt von Werner Schmidt einen Brief. Überschrift: die eröffnung des gerichtsverfahrens" Es heisst es wurde Anklage erhebt. Was jetzt?


---------- Artikel hinzugefügt um 17:24:50 ---------- Zeit des vorhergehenden Artikels: 17:22:38 ----------

habt ihr das schonmal gehört, und was ist dann draus geworden. seid ihr eucgh auch sicher ich hab schiss

Ich hab diesen Brief auch. Grade heute ist sein letztes Ultimatum abgelaufen.
Ich lach mich weg.. das x.te Ultimatum nun schon. Ich solle ihm - dem "Schmittchen" - unbedingt meinen Rechtanwalt benennen um Kosten zu sparen. Ach, der ist ja so rührend um mich besorgt..mir kommen ja fast die tränen.:-p
Bin mal höllisch gespannt, ob er mal wieder mailt. Dann kriegt er auch ne Drohung..dass ich euch alle zur gerichtlichen Verhandlung mitbringe..:-p
Er will mich dabei ja unbedingt kennenlernen.
Zu den urteilen. Schaut euch doch mal die Videos hier an. Da wied ein bespiel gezeigt, wie solche Urteile zustande kommen. Ist alles nur heiße Luft.
Also mal bloß keine Panik.
LG Renier
 
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Zu den urteilen. Schaut euch doch mal die Videos hier an. Da wied ein bespiel gezeigt, wie solche Urteile zustande kommen. Ist alles nur heiße Luft.
Zu den Urteilen ist absolut nichts zu finden. Damit läßt sich nicht mal prüfen, ob die Aktenzeichen überhaupt echt oder freie Erfindungen sind.
Solange das "Unternehmen" keine Urteilsvolltexte mit Begründung liefert ist das albernes Drohgekläff.

Das Gekläff wird schon seit mindestens zwei Jahren veranstaltet. Bis heute gibt es außer den angeblichen Aktenzeichen absolut nichts.
 
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Bei Onlinekosten.de waren mal 3 als PDF verlinkt, wurden aber aufgrund ner Abuse-Meldung entfernt.

---------- Artikel hinzugefügt um 19:06:32 ---------- Zeit des vorhergehenden Artikels: 19:04:09 ----------

Und die 3 habe ich sogar noch auf der Platte.
 
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Seit wann ist der Schwachsinn aus Mahndrohbriefen diskussionsbedürftig?

Das ist irreführend für alle Mitleser, als wenn es was Relevantes geben würde.
 
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Ich bekam jetzt von Werner Schmidt einen Brief. Überschrift: die eröffnung des gerichtsverfahrens" Es heisst es wurde Anklage erhebt. Was jetzt?

---------- Artikel hinzugefügt um 17:24:50 ---------- Zeit des vorhergehenden Artikels: 17:22:38 ----------

habt ihr das schonmal gehört, und was ist dann draus geworden. seid ihr eucgh auch sicher ich hab schiss

Also da brauchst Du keinen schiss zu bekommen.
Ich hab auch den Brief. Das Ultimatum läuft grade heute ab. mal sehen was passiert. Übrigens berits das x.te Ultimatum, von ihm, dem Inkasso und den Anwälten.
Sollte er weiter mit emails drohen hab ich mir überlegt, ihm zurückzudrohen..von wegen euch alle als Zeugen zur Verhandlung mitzubringen..:-p
Er will mich ja unbedingt kennenlernen.

Also mal keine Panik..der bellt nur.
Ich legs drauf an, dass es zu einer Verhandlung kommt.

LG
Renier
 
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Der Rosstäuschertrick mit dem Hinweis auf "Gerichtsurteile" gehört zum Standard-Spielplan im Kasperle-Inkasso-Theater:

law blog Archiv Urteilskollektion à la Schmidtlein

Wenn eine von diesen Banden in dieser Hinsicht etwas Neues hätte, würde die Zahlungserpresserei insgesamt mit viel Getöse eine neue Massenwelle erleben.
 
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Wäre die Rechtslage so eindeutig positiv gegenüber der Nutzlosbranche, fragt man sich,
warum die Branche nicht zigtausende Prozesse anstrengt bzw angestrengt hat.
Immerhin bezahlen ja ( erfreulicherweise ) nach den Schätzungen der VZ 70-90% nicht .
Nicht mal zu der lediglich 23€ teuren Einschüchterungsmasche gerichtlicher Mahnbescheid
läßt man sich "hinreißen".

Fazit: Drohgeblubber aus der untersten Mottenkiste um unerfahrene User einzuschüchtern.
 
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Drei der Urteilstexte, die uns zur Verfügung gestellt wurden, bestätigen die
Vermutung, dass es sich um den gleichen fragwürdigen und zweifelhaften Typ
Entscheidungen handelt wie bei den im lawblog beschriebenen Entscheidungen.

Wären die Urteile positiv im Sinne der Nutzlosbranche, würde man nicht mit
der Liste der Aktenzeichen drohen, sondern sie im Volltext öffentlich zur Diskussion stellen.
Davor scheut man sich aus gutem Grund.

Nachstehend die Liste der bisher bekannten für Verbraucher eindeutig positiven
und dokumentierten Urteile
http://www.antispam-ev.de/wiki/FAQ:...den_Abzockern_verlorene_Prozesse_gegen_Opfer:
 
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