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Ja von der Creditreform hab ich auch schon länger nichts mehr gehört. Die scheinen ja eingesehen zu haben, dass sie mit den [ edit] in Zusammenhang gebracht wurden.
Jetzt ist mal Reitz,Banzet und Stieinbusch dran.
Mit dem gleichen Misserfolg.
 
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ICh hab heute einen Brief von der Creditreform bekommen das ich 76,69 Euro zahlen muss. Hab dadraufhin angerufen und die meinten ich müsste das Schriftlich einreichen weil der CCC wohl rechtlich geprüft ist.
Was soll ich nun tun ? Soll ich an die Creditreform schreiben oder wie ?????
 
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Ich habe der CCC nach der ersten Abbuchung den Sachverhalt ausführlich dargestellt und den abgebuchten Betrag umgehend zurückbuchen lassen.
Weitere Maßnahmen halte ich für überflüssig.
Sie haben mir darauf hin eine Ratenzahlung angeboten, auf die ich natürlich nicht eingegangen bin.
Inzwischen erhalte ich von einer bereits bekannten Anwaltskanzlei Schreiben mit wüsten, aber unsinnigen und völlig unangemessenen Androhungen. Sie bleiben unbeantwortet.
Ich lasse es auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen. Der Beweis zur Rechtmäßigkeit der Forderung dürfte für CCC nicht einfach sein, zumal CCC für ihre Abzockermethode bei den Gerichten bereits hinreichend bekannt ist.
 
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Hilfe, ich und mein Freund sind auch mit der Consumer Content Consulting behaftet seit neuestem. Kann mir jemand einen Tipp geben, wie wir mit der Acoreus verfahren können, weil sie schicken uns eine letzte außergerichtliche Mahnung. :(
 
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Ob die nicht auch noch eine "Allerletzte außergerichtliche Mahnung" schicken? :wink: :-D
 
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Die müssen schon genau darlegen, was die von Euch wollen und müssen Euch zweifelsfrei beweisen, dass Ihr definitiv einen rechtsgültigen Vertrag eingegangen seid. Und da sie das nicht wirklich können, wird halt versucht, durch Einschüchterung etwas zu erreichen. Es ist daher nicht Eure Aufgabe, irgendwelche Beweise vorzubringen.

Und so werden sicherlich noch einige Inkassobüros und Anwälte "verschlissen" bis es endlich ruhig wird.

Genaueres dürfen wir wegen des geltenden Rechtsberatungsgesetzes nicht sagen, da Einzelberatung nicht zulässig ist. Daher, wenn immer noch unsicher, in diesem Thread nochmal ein paar Seiten zurückgehen und lesen. Wenn das nicht reicht, ab zur Verbraucherzentrale oder Anwalt des Vertrauens.

LG
wahlhesse
 
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Du hast die Rechnung im Rechtsirrtum bezahlt. Obwohl Du nie etwas bestellt hattest. Schon das hättest Du nicht machen müssen. Es wäre billiger gewesen, sich vorher zu informieren.

Wie auch immer:
Es gibt kein Gesetz, mit dem durch eine einmalig im Rechtsirrtum erfolgte Zahlung ein unwirksames Vertragsverhältnis bestätigt wird.
http://forum.computerbetrug.de/info...64-bei-abo-einmal-bezahlt-immer-bezahlen.html

Wenn es keinen wirksamen Vertrag gibt, dann ist die Zusendung nicht bestellter Ware mit keiner Zahlungspflicht verbunden. § 241a BGB.
Es gibt eine gewisse Aufbewahrungspflicht (i.d.R. kann 1 Jahr gelten), der Versender kann die Ware auf eigene Kosten wieder abholen lassen, wenn er möchte. Nach dieser Frist kann die Ware entsorgt werden oder sonstwas.

Es gibt theoretisch die Möglichkeit, Geld, welches man im Rechtsirrtum bezahlt hat, nach § 812 BGB (Herausgabe aus ungerechtfertigter Bereicherung) wieder zurück zu verlangen. Allerdings wird das "Unternehmen" das Geld nicht freiwillig zurückzahlen, meistens wird man klagen müssen. Hat zwar verschiedentlich schon mal geklappt, ist aber mit einem gewissen Risiko verbunden. Anwalt fragen.

Was man über Inkassoschergen und ihre Drohungen wissen sollte:
Inkassofirmen und ihre Drohungen: computerbetrug.de und dialerschutz.de

Was tun bei einem Mahnbescheid (der aber ziemlich sicher eh nicht kommen wird)?
Mahnbescheid: so sieht er aus
Mahnbescheid bekommen: Was Sie jetzt wissen sollten: computerbetrug.de und dialerschutz.de
Mahnbescheide kosten den Abzocker Gerichtsgebühr.
Wenn Du dem Mahnbescheid innerhalb von 14 Tagen widersprichst, hat er die Gebühr vorgestreckt, aber immer noch kein Geld von Dir.
Dann kann er entweder weiter Mahnbriefe schicken (na und?), oder er kann klagen. Wird aber schwierig für ihn - angesichts der wackligen Rechtslage.
 
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Mein Vater hat die Tage einen "Klageschrifts-Entwurf" erhalten, sogar schon adressiert ans zuständige Amtsgericht, in dem auf 16 Seiten dargelegt wird, warum das alles rechtens ist, was da gefordert wird. Ich konnte nur mit dem Kopf schütteln. Aber auch diese Drohkulisse wird weiterhin geflissentlich ignoriert. Natürlich nur, solange vom Gericht nichts kommt.
 
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Kein seriöses Unternehmen veranstaltet so ein Mahndrohkasperletheater.
Hunde, die bellen, beißen nicht.
 
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Kein seriöses Unternehmen veranstaltet so ein Mahndrohkasperletheater.
Hunde, die bellen, beißen nicht.
Apropos seriös.
Man darf sich ja schon fragen wie seriös eine Anwaltskanzlei ist, die sich so aktiv an Betrugsversuchen beteiligt.
Da ist man doch geneigt, denen genauso "verarschend" zurückzuschreiben. Das kann ja nicht verboten sein..solang man nicht direkt beleidigt.
Mir haben sie grade gestern mal wieder "ganz großzügig einen weiteren Aufschub" gewährt, obwohl ich der Kanzlei schon in meiner ersten Antwort erklärt habe, dass ich einer gerichtlichen Auseinandersetzung sehr gelassen entgegen sehe. Lesen können wäre sehr vorteilhaft..:-D
 
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Ich bekam jetzt von Werner Schmidt einen Brief. Überschrift: die eröffnung des gerichtsverfahrens" Es heisst es wurde Anklage erhebt. Was jetzt?

---------- Artikel hinzugefügt um 17:24:50 ---------- Zeit des vorhergehenden Artikels: 17:22:38 ----------

habt ihr das schonmal gehört, und was ist dann draus geworden. seid ihr eucgh auch sicher ich hab schiss
 
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Auf einen Brief vom Gericht warten. Aber der wird zu 99,999% eh nicht kommen. Daher ist das alles nur unnötige Angstmache. Wenn er wirklich kommen sollte, wäre dann der Zeitpunkt, sich nen Anwalt zu nehmen. Aber das wäre eine Premiere ;-) .

Von daher... lass die Burschen kläffen.

LG
wahlhesse
 
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woher seid ihr so sicher ,das die urteile die auf dem brief stehn, nicht real sind ?
 
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