AW: *Consumer Content Consulting* [ edit]
Du hast die Rechnung im Rechtsirrtum bezahlt. Obwohl Du nie etwas bestellt hattest. Schon das hättest Du nicht machen müssen. Es wäre billiger gewesen, sich vorher zu informieren.
Wie auch immer:
Es gibt kein Gesetz, mit dem durch eine einmalig im Rechtsirrtum erfolgte Zahlung ein unwirksames Vertragsverhältnis bestätigt wird.
http://forum.computerbetrug.de/info...64-bei-abo-einmal-bezahlt-immer-bezahlen.html
Wenn es keinen wirksamen Vertrag gibt, dann ist die Zusendung nicht bestellter Ware mit keiner Zahlungspflicht verbunden. § 241a BGB.
Es gibt eine gewisse Aufbewahrungspflicht (i.d.R. kann 1 Jahr gelten), der Versender kann die Ware auf eigene Kosten wieder abholen lassen, wenn er möchte. Nach dieser Frist kann die Ware entsorgt werden oder sonstwas.
Es gibt theoretisch die Möglichkeit, Geld, welches man im Rechtsirrtum bezahlt hat, nach § 812 BGB (Herausgabe aus ungerechtfertigter Bereicherung) wieder zurück zu verlangen. Allerdings wird das "Unternehmen" das Geld nicht freiwillig zurückzahlen, meistens wird man klagen müssen.
Hat zwar verschiedentlich schon mal geklappt, ist aber mit einem gewissen Risiko verbunden. Anwalt fragen.
Was man über Inkassoschergen und ihre Drohungen wissen sollte:
Inkassofirmen und ihre Drohungen: computerbetrug.de und dialerschutz.de
Was tun bei einem Mahnbescheid (der aber ziemlich sicher eh nicht kommen wird)?
Mahnbescheid: so sieht er aus
Mahnbescheid bekommen: Was Sie jetzt wissen sollten: computerbetrug.de und dialerschutz.de
Mahnbescheide kosten den Abzocker Gerichtsgebühr.
Wenn Du dem Mahnbescheid innerhalb von 14 Tagen widersprichst, hat er die Gebühr vorgestreckt, aber immer noch kein Geld von Dir.
Dann kann er entweder weiter Mahnbriefe schicken (na und?), oder er kann klagen. Wird aber schwierig für ihn - angesichts der wackligen Rechtslage.