Computerwissen

@Reducal : ja, die haben mich schon mehrfach angeschrieben, aber als Rentner brauche ich das angepriesene Superwissen wohl nicht; wenn ich mir die verschiedenen Foren so ansehe, scheint die Masche wohl immer dieselbe und ich glaube kaum, daß jemand da in meinem Namen bestellt haben könnte. Hatte mich in meinem Beitrag an Computerwissen gewendet, weil aus vorhergehenden Beiträgen ersichtlich ist, daß diese hier offenbar mitlesen. Werde natürlich auch per Einschreiben an den Rechnungsersteller (die Rechnung ist übrigens deutlich höher als er Newsletterpreis von ca 14,90 €, da darf man wohl von Abzocke reden) und den namentlich bekannten "Geschäftsführer" schreiben. So gesehen denke ich hier bei Computerbetrug.de richtig zu liegen.
 
Schön, dass du hergefunden hast!

Leider dürfen wir keine Rechtsberatung leisten, obwohl es mich in den Fingern juckt. Ob das von dem Anbieter eine Masche ist, kann nur vermutet werden. Ich würde in so einer Situation nur einen einmaligen Widerspruch (wie du per Einschreiben) gegen die Rechnung hin schicken und dann deren Reaktion abwarten. Alle weiteren Bettelbriefe könnte man einfach unkommentiert abheften. Man müsste erst wieder tätig werden, wenn (falls überhaupt) ein gerichtlicher Mahnbescheid im gelben Umschlag im Briefkasten liegt. Selbst Forderungen von einem Inkassounternehmen würde ich indes dann einfach mal ignorieren.
 
Ich möchte schon der Fairness wegen informieren, daß der Rechnungsaussteller evtll. Bestellungen )Hat man so gemeint, ich nicht) und auch anstehende Rechnung storniert hat, das finde ich toll. Vielleicht haben auch andere schon Zoff gemacht, vielleicht habe ich aber einfach überreagiert ? Man liest ja heute so viel in Sachen Computerbetrug und Abofallen, hier hat man mich jedenfalls schnell und umfänglich verschont. Jedenfalls schreibt man mir, für mich sei alles erledigt, mein Kompliment
 
Wir erleben es hier immer wieder dass diverse Anbieter auf gut deutsch gesagt den Schwanz einziehen wenn sie mitkriegen dass sich das Opfer wehrt und man Gefahr läuft seine Ansprüche vor Gericht beweisen zu müssen ...
 
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