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Na da kommen wir der Sache doch schon etwas näher. Auf den Eingangsthread kann verwiesen werden:Laut Akte sind es die Geschädigten eBay Käufer.
"Erlöse von Testverkäufen"
Warum nicht? So wie es aussieht bist du kein Täter, sondern selbst ein Opfer. Nur, das muss erst einmal von der Polizei so erfasst und dann von der Staatsanwaltschaft auch so beschieden werden. Die Polizei trägt be- und entlastendes Material zusammen. Hierzu gehört auch deine Vernehmung oder die Stellungnahme über deinen Anwalt. Solche Verfahren werden schlussendlich i. d. R. nach § 170/2 StPO eingestellt.Ich kann nur hoffen, dass es gut für mich … ausgeht.
Nach deutschem Strafrecht muß Schuld bewiesen werden nicht Unschuld.Vllt kann das meine "Unschuld" etwas unterschreichen.
...sowie ich lesen konnte wird nicht davon ausgegangen, dass ich kein Mittäter bin.
Das sehe ich anders. Wieso sollst du als Opfer eine Strafe hinnehmen?Bleibt mir wohl nix anderes übrig.
An deinem Fall ließ sich wahrscheinlich nur wenig bis nichts verdienen.Einen Einspruch einlegen macht keinen Sinn, laut Anwalt.
Wieso Geldwäsche? Du hast hier eigentlich noch gar nicht genau beschrieben, was dir passiert ist und welche Rolle du gespielt hattest.Geldwäsche
Mach ichDaumendrück...
Und berichte mal, wie es ausgegangen ist.
Dann würde vor Gericht, gleich zu Beginn der Verhandlung, ein Antrag auf Beiziehung des Fallakts aus dem Strafverfahren bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Sinn machen.….habe ich Selbstanzeige und Anzeige gegen die Firma gemacht. Mein Verfahren wurde eingestellt.