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:dafuer:SEP schrieb:Der Thread ist inzwischen zu einem Off-Topic-Thema verkommen...
...und ist Dir eigentlich aufgefallen, dass hier nur noch wenige mit Dir diskutieren wollen? Dein angemeldeter Diskussionsbedarf in allen Ehren aber der Auskunftsanspruch, den Du hier einforderst, geht anscheinend nicht nur mir auf den Keks. Gerade deshalb behalten anscheinend einige Wissende die Antwort auf die Fragen lieber für sich.Traveler schrieb:ist Dir schon aufgefallen...
Es reicht, wenn der Anbieter seinen Tarif im Amtsblatt der Bundesnetzagentur veröffentlicht hat.Traveler schrieb:Verstehst Du nicht, daß es hier um das Prinzip geht, daß ein Anbieter die Kosten seiner Leistung nicht vor Leistungserbringung nennen will ?
Warum sollte ich etwas in der Sache sagen, da doch schon alles gesagt ist, wenn auch noch nicht von allen.Rüdiger Kunz schrieb:...
...und ist Dir eigentlich aufgefallen, dass hier nur noch wenige mit Dir diskutieren wollen? Dein angemeldeter Diskussionsbedarf in allen Ehren aber der Auskunftsanspruch, den Du hier einforderst, geht anscheinend nicht nur mir auf den Keks. Gerade deshalb behalten anscheinend einige Wissende die Antwort auf die Fragen lieber für sich.Traveler schrieb:ist Dir schon aufgefallen...
Antwaltszwang besteht bereits ab Landgericht nur damit keine falschen Vorstellungen auf kommen. Dieser Hinweis scheint mir in der Sache wichtig. :holy:UlliZ schrieb:...... ab dem Oberlandesgericht hast Du Anwaltszwang, kannst also gar nicht mehr als "Alleinkämpfer" agieren.
Das sagst Du?Traveler schrieb:@Jurist,
warum sagst Du dann hier überhaupt etwas, wenn Du nicht bereit bist etwas zur Sache beizutragen ?
Dann halte ich dir entgegen, daß du durch die Anwahl der Vorvorwahl des Netzbetreibers dessen Angebot (sog. Realofferte) zum Abschluß eines Vertrags vorbehaltlos angenommen hast.Traveler schrieb:Ich suche jede Art von Info, die mir in der Angelegenheit behilflich sein kann, auch solche die meine bisherige Argumentation widersprechen.
Genau an dieser Stelle (Amtsblatt) schlampt so mancher Anbieter. Und diese Schlamperei führt dazu, daß er Anspruch auf die übliche Vergütung hat.UlliZ schrieb:Denn das Bestreiten der Zahlungspflicht lediglich der "Höhe" nach läuft wohl in's Leere, wenn der Anbieter diese Leistung zu diesem Preis öffentlich (Amtsblatt) darlegt und sie feilbietet (und Du sie ohne Mängel entgegennahmst).
Jou, da hast Du Recht! Aber hilft es unserem User? Ich denke, nein. Denn wenn dies der Ansatzpunkt ist, hätte er nach einer längeren kostenintensiven Auseinandersetzung den Tanz um die Frage, was "üblich" ist. Billiges Ermessen seitens bt? Der "Mittelwert" aller Anbieter am Markt (dann wäre er statt bei 99 ct/min bei 74)? Ich fürchte, da ist kein "reduce to the max" Richtung 10ct./min. drin :bigcry:advisor schrieb:...an dieser Stelle (Amtsblatt) schlampt so mancher Anbieter. Und diese Schlamperei führt dazu, daß er Anspruch auf die übliche Vergütung hat...
Ach sach das man so nicht, da gabs auch eine Grosse im Dialergeschäft tätige Telco die Ihre Tarife nicht veröffentlicht hatte.UlliZ schrieb:Ausserdem schlampen da sicher verschiedene "ich ändere alle 5 Minuten den Tarif-Anbieter", aber die bt (das is ne große "company") eher nicht ..
Übers Netz wohl eher nicht, vom Amtsblatt ist nämlich nur das Inhaltsverzeichnis öffentlich.Viel Spaß bei der Prüfung (die man ja auch via Netz erledigen kann, dürfte also gar nicht so schwer sein...).
Die Quasselstrippe hat das Kunststück schon mal vorgemacht:Teleton schrieb:Ach sach das man so nicht, da gabs auch eine Grosse im Dialergeschäft tätige Telco die Ihre Tarife nicht veröffentlicht hatte.
Dann fange bitte damit an.Traveler schrieb:@Jurist,
warum sagst Du dann hier überhaupt etwas, wenn Du nicht bereit bist etwas zur Sache beizutragen ?
Meine Bitte an alle die nichts zur Sache sagen wollen : Seid still !!!
Advisor,advisor schrieb:Dann halte ich dir entgegen, daß du durch die Anwahl der Vorvorwahl des Netzbetreibers dessen Angebot (sog. Realofferte) zum Abschluß eines Vertrags vorbehaltlos angenommen hast.Traveler schrieb:Ich suche jede Art von Info, die mir in der Angelegenheit behilflich sein kann, auch solche die meine bisherige Argumentation widersprechen.
Ulli,UlliZ schrieb:Wenn ich das "Gerechtigkeitsempfinden" von User "Traveler" richtig erfasst habe geht es ihm darum, dass er die Dienstleistung (Gespräch nach Übersee) wohl erhalten wollte und auch erhalten hat (das Telefonat lief zur Zufriedenheit ab, die Dienstleistung war o.k.).
Er ist nur eben unzufrieden, dass der Dienstleister 0,99 EUR/min. und nicht, wie die Konkurrenz mit einer ähnlich klingenden Nummer nur wenige Cent/min. verlangt.
Bitte zeige mir eine einzige Stelle, an der ich über eine abweichende Meinung "geschimpft" habe. Mich nerven nur dumme Kommentare, die sich hauptsächlich um kleinliche Befindlichkeiten drehen und absolut nichts mit der Fragestellung zu tun haben.UlliZ schrieb:Also (bitte jetzt nicht gleich wieder schimpfen) könntest Du doch den Richter voraussichtlich wohl nicht mit dieser "Ungerechtigkeit" (wie Du sie siehst) überzeugen, sondern müßtest irgendwelche anderen Geschütze auffahren.
Nun finden aber die Mituser hier keine greifbaren Haken und Ösen für die Auffassung von User "Traveler", aber (leider, bloß wozu soll man die Realität schönreden) jede Menge Haken und Ösen gegen diese Auffassung.
Trotzdem ist der Vertrag geschlossen. Der mögliche Inhaltsirrtum könnte dich zur Anfechtung des Vertrags berechtigen. Über die Erfolgsaussichten solltest du mit deinem Anwalt sprechen.Anonymous schrieb:stimmt nicht ganz, ich habe mich ja im Irrtum über meinen Vertragspartner und damit über dessen Tarif befunden.