Hallo,
wahrscheinlich habe ich mich verwählt (oder mein Telefon wählte nicht "00", sondern nur "0") und habe statt der 010090 die 01090 gewählt. Daher soll ich jetzt anstatt ca. 3 Cent/Min nun 1,-- Euro/Min für einige Ferngespräche zahlen.
Meine Frage nun : Muß ich diese überhöhten Gebühren wirklich bezahlen ?
Meines Wissens nach kommt gemäß BGB nur dann ein wirksamer Vertrag zustande, wenn der Kunde wissentlich und willentlich einem Vertrag zustimmt. Mir ist nicht bekannt, ob es Sonderregelungen gibt (wahrscheinlich AGB der Telekom bzw. TKG oder TKV), die das Zustandekommen eines Vertrages bereits durch die Wahl der Telefonnr. regeln.
Meines Erachtens muß sich BT (01090) eine Mitschuld anrechnen lassen, da eine Kostenansage fehlte. Bei Vorhandensein einer solchen Ansage wäre mir mein Fehler (oder der meines Telefons) sofort aufgefallen und ich hätte die Verbindung sofort beendet.
Natürlich muß ich für meine eigenen Fehler auch die Konsequenzen tragen, allerdings trifft meines Erachtens den Call-by-Call Anbieter eine Mitschuld, da wie bereits gesagt eine Gebührenansage fehlte. Insofern bin ich nur bereit die 3 Cent/Min, maximal jedoch 10 Cent/Min zu bezahlen, die die Telekom für die gleiche Verbindung im Country-Select berechnet.
Ist meine Rechtsauffassung hier korrekt ?
Kann mir jemand entsprechende Gerichtsentscheide und/oder Paragraphen nennen, die hierzu einen Bezug haben ?
Im TKG (http://bundesrecht.juris.de/tkg_2004/index.html) habe ich leider nichts hierzu finden können.
Die AGBs der Telekom und die TKV muß ich mir noch ansehen.
Danke
wahrscheinlich habe ich mich verwählt (oder mein Telefon wählte nicht "00", sondern nur "0") und habe statt der 010090 die 01090 gewählt. Daher soll ich jetzt anstatt ca. 3 Cent/Min nun 1,-- Euro/Min für einige Ferngespräche zahlen.
Meine Frage nun : Muß ich diese überhöhten Gebühren wirklich bezahlen ?
Meines Wissens nach kommt gemäß BGB nur dann ein wirksamer Vertrag zustande, wenn der Kunde wissentlich und willentlich einem Vertrag zustimmt. Mir ist nicht bekannt, ob es Sonderregelungen gibt (wahrscheinlich AGB der Telekom bzw. TKG oder TKV), die das Zustandekommen eines Vertrages bereits durch die Wahl der Telefonnr. regeln.
Meines Erachtens muß sich BT (01090) eine Mitschuld anrechnen lassen, da eine Kostenansage fehlte. Bei Vorhandensein einer solchen Ansage wäre mir mein Fehler (oder der meines Telefons) sofort aufgefallen und ich hätte die Verbindung sofort beendet.
Natürlich muß ich für meine eigenen Fehler auch die Konsequenzen tragen, allerdings trifft meines Erachtens den Call-by-Call Anbieter eine Mitschuld, da wie bereits gesagt eine Gebührenansage fehlte. Insofern bin ich nur bereit die 3 Cent/Min, maximal jedoch 10 Cent/Min zu bezahlen, die die Telekom für die gleiche Verbindung im Country-Select berechnet.
Ist meine Rechtsauffassung hier korrekt ?
Kann mir jemand entsprechende Gerichtsentscheide und/oder Paragraphen nennen, die hierzu einen Bezug haben ?
Im TKG (http://bundesrecht.juris.de/tkg_2004/index.html) habe ich leider nichts hierzu finden können.
Die AGBs der Telekom und die TKV muß ich mir noch ansehen.
Danke