Betrug der Firma DC Freight

Ah, jetzt sind auch wir bei einander. Du bist Warenagentin.

Reducal, ich musste eine Selbstanzeige machen. Das hat die Polizei so verlangt. Bei mir geht es überhaupt nicht darum "was schnell zu bezahlen, um Frieden zu haben". Ganz im Gegenteil: Ich habe kein Geld - und schon gar nicht dafür. Ich bete, dass ich da einigermaßen heil heraus komme! Wie kann ich plausibel machen, dass ich nicht der Besteller war. Irgend jemand (dc freight) hat die Ware auf meinen Namen bestellt, sie wurden mit gefälschten Kreditkarten bezahlt und ich habe den Mist nach Hause bekommen. Ich habe zwar mehrfach bei der Polizei angegeben, dass ich nicht die Ware bestellt habe, was auch im Anzeigentext niedergeschrieben wurde. Was weiß ich aber, wie ein Staatsanwalt urteilt, wenn er liest, ich hätte als Warenagentin Geldwäsche betrieben?
 
... ich musste eine Selbstanzeige machen. Das hat die Polizei so verlangt.
So ein Quatsch, Selbstanzeige als solche gibt es gar nicht! Das sieht die StPO überhaupt nicht vor. Wenn man aber schon vor den später einsetzenden (und zu erwartenden) Ermittlungen schon eine Anzeige gegen sich selbst erstattet hat, um sich selbst zu belasten und im Gegenzug den Ermittlungen den Wind aus den Segeln zu nehmen, dann spricht man von einer "Selbstanzeige", weil man sich ja als Täter selbst anzeigt. Die Polizei kann so etwas nicht verlangen, im Gegenteil! Du musst sogar explizit darüber belehrt werden, welche Rechte du in einem Strafverfahren hast.

Wie kann ich plausibel machen, dass ich nicht der Besteller war. Irgend jemand (dc freight) hat die Ware auf meinen Namen bestellt, sie wurden mit gefälschten Kreditkarten bezahlt und ich habe den Mist nach Hause bekommen.
Du hast hast zur Aufklärung des Sachverhalts beigetragen. Das wird man honorieren. Nun ist dein Anwalt gefragt, der deiner Beschuldigtenvernehmung möglichst noch einen oben drauf setzt und eine Erklärung dafür abgibt, was du für eine bist und welche Beweggründe dein Handeln hatte. Der Entscheidungsträger wird ein Staatsanwalt sein. Der ist der Herr des Verfahrens und der wird darüber zu entscheiden haben, ob und wie die Ermittlungen fortzuführen sind und zu welchem Ergebnis er die Klärung des Sachverhalts bringen möchte.

Was weiß ich aber, wie ein Staatsanwalt urteilt, wenn er liest, ich hätte als Warenagentin Geldwäsche betrieben?
Geldwäsche scheidet hier (mangels der erforderlichen Tatbestandsmerkmale) aus, es bleibt allenfalls Beihilfe zum Betrug bzw. Hehlerei.

Bei mir geht es überhaupt nicht darum "was schnell zu bezahlen, um Frieden zu haben". Ganz im Gegenteil: Ich habe kein Geld - und schon gar nicht dafür.
Du hattest doch geschrieben, dass das erste Inkassounternehmen schon angeklopft hat und ich habe nur angemerkt, dass es mMn nicht korrekt sei, einfach zu bezahlen. Was du in der Sache unternimmst, solltest du mit dem Anwalt absprechen - der hätte ohnehin schon bei der Anzeige dabei sein sollen.
 
Reducal: Okay, das mit dem Anwalt ging nicht so schnell, da ich erst einaml den Ersten loswerden musste und den zweite fragen musste, ob er mein Fall übernimmt. Der Zweite will mit mir erst einmal einen Termin machen, um zu sehen, was er machen kann. Zum Inkassounternhemen: Die haben Anweisung, sich erst einmal mit der Polizei Bischofsheim in Verbindung zu setzen.
jenta: In den Monaten Juni und Juli, der zweimonatigen Probezeit eben.
 
Zum Inkassounternhemen: Die haben Anweisung, sich erst einmal mit der Polizei Bischofsheim in Verbindung zu setzen.
Anweisung von wem? Und außerdem, das Inkassounternehmen kann zwar (wenn es eine Vollmacht vorweisen kann) sich als Prozeßbeteiligte für den geschädigten Händler benennen, Akteneinsicht (und nur darum geht es) bekommt das Unternehmen von der Polizei nicht sondern nur vom StA. Nur wegen deiner Einlassung ist der Fall längst noch nicht reif für die Gewährung so eine Akteneinsicht. Da ist dein Anwalt zuerst noch vorher dran.
 
REDUCAL: Die RSV übernimmt die strafrechtliche Seite nicht, wg. dem Vermerk "Betrug". Das ist "immer" Vorsatz und da darf eine "normale" RSV nicht weiterhelfen.
Muss sehen, wie ich, z.B. über einen Beratungsschein weiterkomme. Da hilft mir sie Anwaltskanzlei am Montag. Bin dort wg. genehmigter Erstberatung Arbeitsrecht - und da wollen Sie sehen, wie sie mir weiterhelfen können.
 
leider bich auch ein Gesachädigter, am vergangenen Freitag war ich bei dert Kripo, denn gegen mich wird schon ermittelt. Da ich leider ohne Arbeit bin habe sogar im Vorfeld mit der Arge Rücksprache gehalten, hier erhielt bedauerlicherweise auch keine Warnhinweise.
 
...habe sogar im Vorfeld mit der Arge Rücksprache gehalten, hier erhielt bedauerlicherweise auch keine Warnhinweise.
Woher sollen die das auch wissen? Bankräuber geben dort auch kein Arbeitsangebot für Komplizen auf.

leider bich auch ein Geschädigter
Womöglich leider nicht! Dem Anfangsverdacht nach wirst du zumindest ein Mittäter sein und als solcher auch behandelt. Mit dir sind nun schon drei hier. Wenn du dich anmelden würdest, dann könntest du mit den anderen deine auch per PN kommunizieren. Als Strategie gegen das eigene Strafverfahren ist es sich nicht unschädlich, weitere Schafe präsentieren zu können, damit die eigene Glaubwürdigkeit untermauert wird. Da sicher mindestens drei verschiedene Behörden involviert sind, könnten die sich mit den entsprechenden Informationen dann kurz schließen und die beteiligten Staatsanwälte könnten sich in die Entscheidungen rein teilen oder gar alle zu einem Verfahren verbinden.
 
Hi 1609,
auch für Dich der Ratschlag. Nimm Dir einen eigenen Anwalt und höre auf alleine zu Vernehmungen usw. zu gehen. Den Anwalt brauchst Du sowohl im Strafverfahren als auch in den kommenden Zivilverfahren.
 
habe mich soeben hier angemeldet.
Ich bin auch der Ansicht das man sich austauschen sollte, einen Anwalt werde ich mit Sicherheit beauftragen. Am vergangenen Freitag war ich bei der zuständigen Pol.-Behörde (Kripo Norderstedt) zur Vernehmung, hier war DC freight noch nicht bekannt.
 
An ALLE: Noch einmal meine Idee, wo ich nicht weiß, ob sie etwas bringt: Wenn alle Geschädigten sich zu einer Sammelklage gegen Unbekannt (DC Freight...) zusammenschlössen, könnte das etwas bewirken?
Bin in dem Gebiet jurisitsch gesehen ein weißes Blatt, weil der Vorwurf "vorsätzlicher Betrug" bei mir absolutes Neuland ist.
1609: Es wundert mich, dass die Kriminalpolizei noch nichts von DC Freight gehört hat (die "normale" Polizei kann davon noch nichts wissen), wo doch bestimmt mehrere Geschädigte im ganzen Bundesgebiet bereits Anzeige erstattet haben.
 
Hallo Griffeline,
auch ich kann mir vorstellen gemeinsam gegen DC freight vorzugehen, ich habe eine Anzeige erstattet.
Der zuständige Kripo-Beamte kannte ähnliche Fälle, aber wie schon erwähnt DC freight war noch nicht bekannt.
Wir sollten uns auf jedem Fall austauschen um möglerweise weiteres Entlastungsmaterial für alle Betroffenen zu sammeln.
Habe zwar noch keine Idee wie dieses zu bewerkstelligen ist, möglicherweise kommen ja auf diesem Forum Ideen zusammen.
 
In Deutschland gibt es keine Sammelklage!
Was Du ev. meinst ist ein Sammelverfahren, bei dem eine Staatsanwaltschaft alle Anzeigen bearbeitet.
Was ihr als Geschädigte/Opfer/Hereingelegte tun könnt - flöht das Internet nach weiteren Fällen und bringt erstmal EINE Staatsanwaltschaft dazu zumindest eure Verfahren der hier anwesenden zu bündeln. Aber um Himmels Willen - macht NICHTS mehr ohne Anwalt.
Wenn ihr hier angemeldet seid könnt ihr euch per PN (hier "Unterhaltung") abstimmen.
 
1609: NACHTRAG Wir sollten mal bei der KRIPO (z.B.) Norderstedt, oder Rüsselsheim nachfragen, was in dem Fall möglich ist.
 
1609: Alles zurück!! Lies den Beitrag von Hippo!
Hippo: Wie kann ich (m)eine zuständige Staatsanwaltschaft dazu bringen in diesem Fall so tätig zu werden?
Danke übrigens für Deinen Tipp (Beitrag)!
 
Reducal: ...den mir die RSV nicht bezahlt.
Muss mich am Montag um einen Beratungsschein kümmern. Habe ja die "Erstberatung" wg. Arbeitsrecht (Arbeitsvertrag von DCF) beim Anwalt zugestanden bekommen, da werde ich erfahren, was ich weiter unternehmen kann, da die Vers. nichts übernehmen darf (will).
 
Genau, Reducal. Und ich habe gemäß eines Arbeitsvertrages gehandelt. Da ICH zur Polizei kam, um eine Anzeige zu machen, hätte der Polizist niemals meine Selbstanzeige verlangen dürfen. Du liest, ich war beim Anwalt. Der hat mir wieder viel Mut gemacht, heil da heraus zu kommen. Das mit der RSV "würde er schon regeln". Na, mal sehen. Ist ein Partneranwaltsbüro der R+V.
 
Hallo Griffeline,
auch ich habe mich strikt an die Anweingen und an den Arbeitsvertrag mit DC verhalten. Da gegen mich bereits ermittelt wird, werde zunächst die weiteren Ermittlungen abwarten und bei Bedarf einen Anwalt einschalten. Leider habe ich keine RSV.
 
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