AW: Bestellung ohne Auftrag und Rechnung Magolino
oh weh schon wieder so eine [ edit] :roll:
auch ich hab bei einem paidmailer gewinnspiel mitgemacht
wusste allerdings auch nichts davon das es etwas kostet oder das ich es kündiegen soll,damit ich nichts zahlen muss
Bestell dem Paidmailer mal einen schönen Gruß. Er möge davon absehen, solche Gewinnspiele zu bewerben.
Wenn ein Preishinweis versteckt angebracht ist oder vollständig fehlt, dann kommt auf dieser Basis gemäß geltender Rechtsprechung kein wirksamer Vertrag zustande, der zur Zahlung verpflichtet.
Ein Preishinweis muss gemäß der Preisangabenverordnung sofort sichtbar angebracht sein.
erst heute bekam ich von mangolino eine email wo dies ersichtlich wurde
Wenn eine Preisangabe erst nachträglich dem Kunden zur Kenntnis gebracht wird, so ist das unwirksam.
"April, April, das kostet aber was..." :scherzkeks:
Da kann ja jeder kommen.
ich hoffe nur das ein wiederruf per email auch wirksam ist:-?
Das ist etwa so wirksam, wie wenn Du Deiner Müslischale den Satz des Pytagoras erklärst. :scherzkeks:
Grundsätzlich kann der Zugang einer e-Mail jederzeit bestritten werden. Den Zugang einer e-Mail beim "Unternehmen" kannst Du im Streitfall dann nicht beweisen. Das ist technisch und juristisch unmöglich.
Daher predigen wir hier immer das elfte und zwölfte Gebot:
11.
Du sollst keine Hotlines halbseidener Unternehmen anrufen.
Denn: alles, was gesagt wurde, kann hinterher bestritten oder anders dargestellt werden. Und Du kannst nichts dagegen machen. - Alles, was Du nicht schriftlich auf Papier hast, kannst Du meistens vergessen.
12.
Du sollst keine e-Mails an halbseidene Unternehmen schreiben.
Denn: es kann jederzeit bestritten werden, dass die e-Mail angekommen ist.
Oder dass die e-Mail den Inhalt hatte, den Du behauptest. Und Du kannst nichts dagegen machen. - Alles, was Du nicht schriftlich auf Papier hast, kannst Du meistens vergessen.
Die Frage ist jetzt: muss man überhaupt irgend etwas zu Papier bringen? Soll man auf Drohungen und Mahnungen überhaupt antworten?
Dazu mehr hier:
http://forum.computerbetrug.de/infos-und-grundsatzartikel/51798-brieffreundschaft-oder-nicht.html
ich hab mich dort jedenfalls nicht eingeloggt oder sonst irgend ein button geklickt
Na also!
Das ist das, worauf es ankommt.
Hat man sich nicht angemeldet oder eingeloggt, gibt es keine "Willenserklärung", irgendeine Dienstleistung in Anspruch nehmen zu wollen. Also gibt es auch keinen Vertrag. Kein Vertrag - kein Anspruch. So einfach ist das.