Die Anzeige kostet nichts.
Und was nichts kostet, ist in vielen Fällen auch nicht gut! Sicher, die Behörden, vor allem die Polizei, sie bemühen sich meistens. Mühen allein reicht aber nicht, wenn man bei den aktuellen Abzockmethoden zumeist gar nicht den erforderlichen Durchblick hat - moderne Abzockmethoden werden in den Polizeischulen bislang nicht vermittelt. Die Problematik ist viel zu Chaotisch, als dass auch nur ansatzweise eingeschätzt werden kann, was passiert sein könnte. Bei den Kripostellen ist die Situation schon etwas besser als bei der Schutzpolizei. Doch in der Breite der Republik bearbeiten solche einfach gelagerten Fälle die Schutzpolizisten als Endsachbearbeiter.
Noch besser würde die Situation sein, wenn sich nach den abgeschlossenen Ermittlungen der Polizei die Staatsanwaltschaften nicht die Argumentation der Handlungsführer (also der Abzocker) zu eigen machen und dentsprechend lax entscheiden würden. Das Hauptproblem ist aber letztlich die Masse der Verfahren und der geringe Schaden im Einzelfall sowie die unzureichende Qualität der Beweismittel. Eine einzelne Anzeige, die ein Staatsanwalt irgendwo in D zugewiesen bekommt, erhält schon allein dadurch ihre eigene, vorhersehbare Dynamik.
Unterdessen haben viele Richter diese Spielchen durchschaut und verurteilen solche Unternehmen.
So viele gibt es da nun wieder auch nicht, gemessen an der Masse der Geschädigten.
Meinst du eigentlich Zivil- oder Strafrecht? Bei letzterem hält sich die Anzahl der rechtskräftigen Verurteilugen nur in mikroskopischen Sphären.
Wenn die Abzocke nur klein war, muss man sich evtl. auch noch den Vorwurf der Geringfügigkeit anhören.
Das ist richtig! Ein Grundsatz bei der Fallbearbeitung, den jeder Staatsanwalt zu prüfen hat, ist die Verhältnismäßigkeit der Ermittlungsansätze zum entstandenen Schaden im Einzelfall, den zu erwartenden Ergebnissen weiterer Maßnahmen und des Ermittlungserfolgs. Wenn durchschnittlich täglich etwa 30 verschiedene Anzeigen, zu unterschiedlichen Themen bei einem Staatsanwalt in einer allgemeinen Abteilung zur Prüfung eingehen, wird zumeist eine Entscheidung zur Einhaltung der Verfahrenseffizienz zu treffen sein.
Eine weitere Komponente erfolgreicher Verfahrenshinderung ist die Verteidigung der innovativen Geschäftsideen. Die Annahme, dass es sich bei den technisch gut aufgestellten Abzockern um Einzeltäter handelt, wäre meistens ein Irrtum! Die Probleme sind oft international und gebunden in nahezu undurchschaubaren Netzwerken modernster Kommunikationsebenen und verschiedener Firmenverbunden. Hierzu kann ich nur munkeln (und ich hoffe, ich habe damit wenigstens ein bisschen Unrecht), dass hier das Mittelalter auf
Captain Future trifft!
Das alles ist nur ein Bruchteil von Überlegungen, die zum losgetretenen Thema
> HIER < eine Rolle spielen. Doch um das Thema tiefer behandeln zu können, ist ein Internetforum definitiv der falsche Ort. Dieses Thema kann und darf nicht öffentlich erörtert werden, zumal sich aus so einer Diskussion wiederum nachvollziehbare Strategien der Betrüger ergeben könnten.
Das hier:
„reducal“. Diese Person gehört rausgeschmissen aus diesem Forum. Einen Juds brauchen wir hier nicht.
habe ich zur Kenntnis genommen und das hier auch:
Ich vertrete hier meine persönliche Linie und bin leidenschaftliches Forenmitglied seit mehr als acht Jahren. Man möchte bei solchen Anfeindungen eigentlich schon um sich beißen, doch das bringt nichts und ist dem Forum nicht dienlich. Zugegeben, die Stammposter hier sind eine eingeschworene Gemeinschaft. Einige kennen sich auch über die Jahre hinweg persönlich oder wissen zumindest, wer die anderen Partisanen im echten Leben sind. Mit dem Hinweis, dass gerade "reducal" aus diesem Forum raus geschmissen gehöre, hast du dich leider (nicht nur bei mir) an-disqualifiziert. So was macht man nicht als
Newbie! Aber dir sei verziehen, zumal ich dich nicht als Troll einschätze sondern jemand, der für seine Freizeitbeschäftigung und die freien Gedanken einen Hafen sucht und der sicher genügend Lebenserfahrung und gesunden Menschenverstand mitbringt, um auch dieses Forum mit seiner Anwesenheit zu bereichern!
Fazit: ...sicher kann jeder Anzeigen wen er will und was er will, das sei jedem unbenommen! Ob letztlich ein Verfahren bis zur Anklage eines bestimmten Täters geführt werden kann, entscheidet nur die Herrin des Verfahrens, die Staatsanwaltschaft. Bis dahin dar immer wieder folgende Frage gestellt werden:
Wie wäre es denn stattdessen mal damit sich mit 7-8 Leuten zusammenzutun und eine zivilrechtliche Klage auf Rückzahlung zu führen? Kostet jeden höchstens 50-75,- Euro Mit einem solchen Urteil ließe sich mehr bewegen als mit 100ten von schlecht vorbereiteten Strafanzeigen.
Es mangelt an solchen Urteilen erheblich und das Interesse der Betroffenen hierbei tätig zu werden ist viel zu gering, so dass man auch nicht die erforderlichen Zeichen bei der Politik, dem Gesetzgeber und den beteiligten Unternehmen erkennen kann.