alles wegen 22 Euro und 1 Cent

Die letzten tatsächlichen Einwahlen, die bei mir aufgeschlagen sind, waren im Juli/August. Die Absichtserklärungen der RegTP/DTMS haben womöglich nur für die eine Nummer gegolten. Für den hier geschilderten Fall scheint die Anwendung der 0193er-Nummer jedoch kaum eine echte Bedeutung zu haben.
Das Problem liegt bei der tatsächlichen Einwahl, verbunden mit einem Content - der User konnte die verfügbare Webcam und das angeschlossene Forum über die Winmuschi verwenden. Die Session kam aller Wahrscheinlichkeit nach nur durch Betätigung des "OK-Button" zu stande. Also, die Abrechnung der Verbindung scheit unstrittig, und wenn ein Mittel (hier die 0193er-Nummer) verwendet wurde, das nur innerhalb der DTMS und der RegTP problemhaftig ist, hat der User mEn keine Chance aus dem Vertrag zu kommen. Vergleichbar wäre z. B. ein Verkehrsverstoß mit einem nicht zugelassenen Kfz - das eine schließt das andere nicht aus.
 
anna schrieb:
Das Problem liegt bei der tatsächlichen Einwahl, verbunden mit einem Content - der User konnte die verfügbare Webcam und das angeschlossene Forum über die Winmuschi verwenden.

Der User hat die verfügbare Webcam und das angeschlossene Forum nie gesehen. Mein 12 Jähriger Sohn kann auch nicht mehr sagen ob es sich um ein Pop up, eine email oder um eine Nachricht im Chat gehandelt hat. Sicher ist nur das ein Aktiv x Element auf der Festplatte gespeichert wurde.

anna schrieb:
Die Session kam aller Wahrscheinlichkeit nach nur durch Betätigung des "OK-Button" zu stande.

Wird mit nichtwissen bestritten.

anna schrieb:
Also, die Abrechnung der Verbindung scheit unstrittig, und wenn ein Mittel (hier die 0193er-Nummer) verwendet wurde, das nur innerhalb der DTMS und der RegTP problemhaftig ist, hat der User mEn keine Chance aus dem Vertrag zu kommen.

Was kann man in 47 sec sehen?

Die Einwahl war laut EVN am 23.05.2003
 
Naja, wie auch immer - das Zertifikat allein bringt Dir überhaupt nichts, da das damit bestätigte Produkt nicht mehr verfügbar ist.
Mit meinen vorherigen Postings hoffe ich Dir zumindest ein bisschen Detailwissen vermittelt zu haben - streiten mit dem Forderungssteller musst Du Dich ja alleine.
Die Nummer rechnet übrigens mit 22 € für die Einwahl und dann in Minutenschritten für weitere 2,99 € ab - und wenn der User zwar mit dem Dialer online geht, jedoch dialerfremde Seiten ansurft, so wird diese Entscheidung meißtens ihm angelastet. Allerdings gibt es noch den Begriff der Wegsurfsperre, doch der war zur damaligen Zeit noch nirgends erfasst, außer bei der FST, der ja die DTMS angehört. Jetzt müßtest Du den Dialer vorlegen können und damit die Behauptung nachweisen, dass weggesurft worden ist.
 
Kurzverbindungen

@ Rhoischnook:
Auf die Frage was es in 47 Sekunden zu sehen gibt, wird wahrscheinlich das altbekannte Passwortargument kommen: Der User hätte sich angeblich ein Passwort für irgendwelche Erotikdienste, Eroflatrates etc. heruntergeladen.
Vorsicht: Nachdem die "Gegenseite" mit einer ähnlichen Taktik schon einmal vor Gericht "baden" ging, wird man sicher schon daraus gelernt haben: Eine passwortgeschützte (Pseudo)pornoseite ist schnell zusammengeklickt und ein Passwort dem Gericht vorgelegt.

Deshalb ist es wichtig, dagegen rechtzeitig Gegenstrategien und Einwände zu entwickeln, es müsste bereits einen älteren Thread diesbzeüglich geben.
Nötigenfalls die Vorlage von Providerlogfiles, eidesstattlichen Zeugeneinvernahmen etc verlangen um nachzuweisen, wann die Seite tatsächlich erstellt sowie der Account angelegt wurde.
Wenn sich die Gegenseite geschickt anstellt, dann wird es aber leider schwierig (Accounts auf Vorrat, damit Logfiles passen etc.)

Hat jemand meinen pessimistischen Ideen noch etwas hinzuzufügen?
 
Das ist kein dtms-RegTP-Problem. Die Nummerngasse 0193 ist zwar frei tarifierbar, aber nicht dafür gedacht, Inhalte per Dialer abzurechnen. Auf Rhoischnooks Telefonrechnung wird aber eine Premium Interneteinwahl als Grund der Forderung angegeben. Damit setzt sich die dtms AG dem Verdacht aus, gängige Rufnummernsperren durch Anwahlen in dieser Nummergasse ganz bewusst zu umgehen.

RegTP schrieb:
Zugeteilte Online-Rufnummern dürfen nur für den Zugang zu einem Datendienst (z. B. zum
Internet) genutzt werden, der insbesondere dem Online-Dienst der Deutschen Telekom AG ver-
gleichbar ist. Die Nutzung einer Online-Diensterufnummer für die Abrechnung von im Internet
angebotenen Inhalten mittels Dialern ist kein im direkten Wettbewerb zum Internetzugangsdienst
der Deutschen Telekom AG stehender Datennetzzugangsdienst und insofern unzulässig. Für
die Abrechnung von Inhalten stehen (0)190 oder (0)900er Rufnummern (Premium Rate Dienste-
rufnummern
) zur Verfügung.

anna schrieb:
Das Problem liegt bei der tatsächlichen Einwahl, verbunden mit einem Content - der User konnte die verfügbare Webcam und das angeschlossene Forum über die Winmuschi verwenden.
Was der User konnte ist irrelevant, wenn er es weder getan hat, noch tun wollte. Mit der gleichen Begründung stelle ich Dir eine Waschmaschine vor die Haustür und zerre Dich dann zwecks Bezahlung vor den Kadi. Eine tatsächliche Einwahl ist nicht mit Abgabe einer Willenserklärung gleichzusetzen.
 
Nachtrag zu "Kurzverbindungen"

Ich möchte nur noch klarstellen,dass ich natürlich niemandem etwas unterstellen möchte, mein pessimistisches Szenarion ist natürlich nur rein hypothetisch zu verstehen.

Trotzdem wäre ein derartiges Szenario nicht völlig denkunmöglich.
 
anna schrieb:
Naja, wie auch immer - das Zertifikat allein bringt Dir überhaupt nichts, da das damit bestätigte Produkt nicht mehr verfügbar ist.
Mit meinen vorherigen Postings hoffe ich Dir zumindest ein bisschen Detailwissen vermittelt zu haben - streiten mit dem Forderungssteller musst Du Dich ja alleine.

@anna
Du hast mir sehr geholfen.

@gast
Auch dir Danke!

Es ist wichtig sich auf alle Eventualitäten einzurichten!
 
Es geht weiter

Schreiben von der Staatsanwaltschaft
Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen: Datenveränderung

....das oben bezeichnete Verfahren wurde gemäß § 170 Absatz 2 der Strafprozeßordung eingestellt, weil der Täter nicht ermittelt werden konnte.

Standartschreiben Nr. 1 von AX und Kollegen am Donnerstag, den 30.10 bei mir eingetroffen.

Heute !!!!! Post von AX: Ihren Einwand haben wir erhalten.
Beschäftigen die jetzt Hellseher!!!!
Habe noch gar nicht zurück geschrieben. :gruebel:

Beigefügt ist eine Kostenerläuterung (Kleiner Auszug)

Kontoführungsgebühr:
Als Inkassoinstitut sind wir verpflichtet, ein Konto für die schuldnerische Partei zu führen. Die anfallenden Kosten gehen zu Lasten des Schuldners.

Adressprüfgebühren:
Um nach Auftragseingang eine problemlose Zustellung der notwendigen Schriftstücke zu gewährleisten, wird die von unserem Auftraggeber, angegebene Anschrift auf Ihre Richtigkeit geprüft und , sofern erforderlich, aktualisiert.

Ermittlungskosten:
Diese entsprechen von uns verauslagte Kosten für Anschriftenermittlungen bei Behörden und auch bei Banken, aufgrund nichteingelöster Lastschriften sowie von den Banken erhobene Kosten für die Anschriftenmitteilung.

:rofl:
 
Re: Es geht weiter

Rhoischnook schrieb:
Beigefügt ist eine Kostenerläuterung (Kleiner Auszug)
Kontoführungsgebühr:
Als Inkassoinstitut sind wir verpflichtet, ein Konto für die schuldnerische Partei zu führen. Die anfallenden Kosten gehen zu Lasten des Schuldners.
Adressprüfgebühren:
Um nach Auftragseingang eine problemlose Zustellung der notwendigen Schriftstücke zu gewährleisten, wird die von unserem Auftraggeber, angegebene Anschrift auf Ihre Richtigkeit geprüft und , sofern erforderlich, aktualisiert.
Ermittlungskosten:
Diese entsprechen von uns verauslagte Kosten für Anschriftenermittlungen bei Behörden und auch bei Banken, aufgrund nichteingelöster Lastschriften sowie von den Banken erhobene Kosten für die Anschriftenmitteilung.
:rofl:

Ax lehnt sich immer weiter Richtung § 263 StGB aus dem Fenster. Intrums Gebühren könnten nämlich

a) wegen Vorhersehbarkeit des gerichtlichen Verfahrens
b) wegen Überschreitung der BRAGO Sätze
c) wegen der mißbräuchlichen Kumulierung von Rechtsanwalts- und Inkassogebühren auf der Ax-Rechnung

dem Betrugstatbestand unterfallen.

Ax erklärt hier ja immerhin, daß diese Gebühren dem Grunde und der Höhe nach zweifelsfrei geschuldet werden.

Counselor
 
Zwei Zwischenfragen:

Wieso ist (...) eigentlich ein "Inkassobüro"?? Anderkonten sind im Übrigen einzeln preis-nachweisbar ...

Die anderen Kosten sind zu belegen, insbesondere auch die geflossene Zahlung hierfür - ist das erfolgt? Durch wen?
 
Winmuschi

Hallo!
Hier noch eine kleine Anmerkung zum Winmuschi Dialer:

Bei mir hat dieses Ding auch automatisch gewählt, obwohl ich die schließen Schaltfläche benutzt habe.
Ich bin übrigens nicht der einzige, siehe:

http://forum.webmart.de/wmmsg.cfm?Id=1183105&t=1585869&m=8078178&d=30#8078178
http://forum.webmart.de/wmmsg.cfm?Id=579255&t=1586369&m=8113396&d=30#8113396
http://www.sv-gramberg.de/winmuschi.pdf
http://forum.webmart.de/wmmsg.cfm?Id=1183105&t=1531598&m=7724937&d=30#7724937

Grüsse

Purzelsocke
 
Re: Winmuschi

Anonymous schrieb:
Hallo!

Bei mir hat dieses Ding auch automatisch gewählt, obwohl ich die schließen Schaltfläche benutzt habe.

Grüsse

Purzelsocke

Den Dialer habe ich erst nach langem suchen auf meiner Festplatte gefunden. Dabei musste ich feststellen das es keine Abbrechen Schaltfläche gibt.

Die PDF Datei von Gutachter ist sehr aufschlußreich. Demnach fand die erste Einwahl vor der entgültigen Installation des Dialers statt.

Gruß Rhoischnook
 
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