alles wegen 22 Euro und 1 Cent

Re: Oh, Moment:

BenTigger schrieb:
KatzenHai schrieb:
Halt, Vorsicht!

Für Dialerfälle heißt dies: Die Gegenseite kann einem durchaus einen GV "vorbei schicken", bevor denen ein Titel etc. zur Seite steht. Nämlich, um z.B. eine Mahnung zuzustellen. Das kostet zwar einiges, ist aber nicht uneffektiv - es erschreckt, ohne Nötigung zu sein!.

Ja können kann die Gegenseite das, aber er hat noch keine Vollstreckungsmacht. Das wollte ich mit "Kuckuck" kleben ausdrücken.


Um einen "Kuckuck" zu kleben, braucht der Gerichtsvollzieher eine vollstreckbare Ausfertigung eines Urteils.

Um aber den teuersten Postboten zu spielen, den ich derzeit kenne, braucht er nur ein Schriftstück und den Kostenvorschuss und dann geht es los.
 
Re: Oh, Moment:

Katzenhai schrieb:
Und genau dies ist der Grund für dieses Forum: Infos geben, Einschätzungen unterstützen, Mut machen - kurzum: Im besten aufklärerischen Sinne den (geschädigten) mündigen Bürger unterstützen. Seine Wahl trifft er dann selbst - aber wenigstens informierter.

Oder eben nicht - und darauf spekulieren "Die", weshalb wir hier "Denen" auch diesen Versuch möglichst schwer machen möchten ...
0:)

Dank der Infos im Forum heute FAX an Frau S. in B. und an Fa I. in D. Stichwort: Aktivlegitimation, Frist: 29.09.2003
 
Da war die Frau S. aber fix.

Auf mein Fax vom 22.09.2003 heute ein Brief mit "Anlage" zur Kenntnisnahme.

Es handelt sich hierbei um die Kopie einer Kopie einer Kopie....

Also, wenn dtms die Forderung an NexNet abgetreten hat, wieso schreibt Intrum dann: "Überfällige Forderung von dtms"?

:gruebel:
 
Rhoischnook schrieb:
Da war die Frau S. aber fix.

Auf mein Fax vom 22.09.2003 heute ein Brief mit "Anlage" zur Kenntnisnahme.

Es handelt sich hierbei um die Kopie einer Kopie einer Kopie....

Also, wenn dtms die Forderung an NexNet abgetreten hat, wieso schreibt Intrum dann: "Überfällige Forderung von dtms"?

:gruebel:

Wieso steht da Gast? War angemeldet!!!!!
 
Frau S. schreibt am 26.September 2003:

"Unser Geschäftsbetrieb erfordert keine Inkassoerlaubnis."

:gruebel:

Nochmal Frau S.: "Einen weiteren Schriftverkehr zu diesem Anliegen sehen wir als nicht mehr notwendig an."
:stumm:
 
Rhoischnook schrieb:
Frau S. schreibt am 26.September 2003:
"Unser Geschäftsbetrieb erfordert keine Inkassoerlaubnis."


Das ist die Rechtsauffassung von Frau S. Andere Ansicht die Generalstaatsanwaltschaft beim Landgericht Berlin mit Schreiben vom 29. Juli 2003

Der Generalstaatsanwalt bei dem Landgericht schrieb:
.... teile ich Ihnen mit, dass die Ermittlungen gegen die nexnet GmbH wegen des Verdachts des Verstosses gegen das Rechtsberatungsgesetz hier noch andauern.

Sobald die Überprüfung in dieser Sache abgeschlossen ist, erhalten Sie unaufgefordert Mitteilung über den Ausgang des Verfahrens.

Ein weiteres Schreiben habe ich bisher nicht erhalten.


nexnet meinte auch für die nachträgliche Aufschlüsselung der Verbindungen 23, 20 € kassieren zu können.

Andere Ansicht: http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/lgberlin020703.html und http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/agberlinwedding080903original.pdf

Wenn die nexnet ihrer Sache so sicher wäre, warum haben die dann bloss ihren Internet-Auftritt völlig umgestrickt und das Wort "Inkasso" fast völlig getilgt?
 
Rhoischnook schrieb:
Nochmal Frau S.: "Einen weiteren Schriftverkehr zu diesem Anliegen sehen wir als nicht mehr notwendig an."
:stumm:


Sehr geehrte Frau S.

Sie mögen einen weiteren Schriftverkehr zu diesem Anliegen als nicht notwendig ansehen, aber ich.

Soll Ihr Schreiben die Antwort auf mein Fax vom 24.09.2003 sein?

Da Sie nicht zu allen Punkten Stellung genommen haben gehe ich davon aus das mein Fax zum Teil unleserlich bei Ihnen ankam.

Ich bitte dies zu Entschuldigen und sende Ihnen das Fax daher erneut.

Ihre Antwort erwarte ich bis zum 02.10.2003

Mit freundlichen Grüßen
 
Zur Info: Aus allen vorherigen Postings wurde der vollständige Name der Frau S. entfernt. Siehe NUB
Persönliche Daten
Die Wiedergabe persönlicher Daten ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung der betreffenden Person
erlaubt. Bei Angabe persönlicher Daten fremder Personen werden die Moderatoren diese löschen
wenn nicht von einem Vorliegen der Erlaubnis auszugehen ist.

Diese Vorschrift und Maßnahme dienen als vorbeugender Schutz des Forums.
 
Rhoischnook schrieb:
Frau S. schreibt am 26.September 2003:
"Unser Geschäftsbetrieb erfordert keine Inkassoerlaubnis."

"Factoringinstitute benötigen keine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz, die meisten Institute besitzen aber diese Erlaubnis. Sie benötigen gleichfalls keine Erlaubnis nach dem Rechtsberatungsgesetz.

Da der Factor die Forderungen des Anschlusskunden kauft und damit Inhaber der Forderungen wird, erledigt er mit deren Einziehung keine fremden Rechtsangelegenheiten und benötigt somit auch keine Erlaubnis nach dem Rechtsberatungsgesetz (BGHZ 58/364)."

Quelle: IHK Frankfurt Main
 
Rhoischnook schrieb:
Rhoischnook schrieb:
Frau S. schreibt am 26.September 2003:
"Unser Geschäftsbetrieb erfordert keine Inkassoerlaubnis."

"Factoringinstitute benötigen keine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz, die meisten Institute besitzen aber diese Erlaubnis. Sie benötigen gleichfalls keine Erlaubnis nach dem Rechtsberatungsgesetz.

Da der Factor die Forderungen des Anschlusskunden kauft und damit Inhaber der Forderungen wird, erledigt er mit deren Einziehung keine fremden Rechtsangelegenheiten und benötigt somit auch keine Erlaubnis nach dem Rechtsberatungsgesetz (BGHZ 58/364)."

Quelle: IHK Frankfurt Main

Was zu wardieren ist. :D
 
Das Gilt , aber nur wenn die Forderung erworben wird. Das dürfte bei nexnet gerade nicht der Fall sein, da sonst in meinem Fall die dtms nie mehr hätte auftauchen dürfen und hätte die Forderung erlassen können.
 
winmuschi.exe
Vorläufiges Ergebnis der polizeilichen Untersuchung: Der Benutzer muss die Einwahl anstoßen.

Das ist auf diese Datei bezogen richtig. Folgende Fragen werden aber nicht beantwortet:

Wie kam der Dialer auf die Festplatte?
Wie erfolgte die „erst Einwahl“?
Wieso war keine neue DFÜ-Verbindung auf dem Rechner zu finden?
Warum hat man nach anklicken von X (Fenster schließen) neue Icons (3) die sich nur in der Registrierung löschen lassen?

Was kann ich als Laie einem Fachmann erklären!?

Ich bin mir ganz sicher das der Dialer nicht seriös war.

:bigcry:
 
Der Winmuschi.exe kann keine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt werden. Dennoch ist mir noch kein Exemplar untergekommen, dass nicht FST-konform funktioniert hatte.
Eine DFÜ-Verbindung wird immer angelegt. Die preußischen Initiatoren hatten den Dialer z. B. über über den Windows-Nachrichtendienst feil geboten. Außerdem gab es einige User, die direkt in Chats angesprochen wurden, mal eben auf irgend eine Website mit Webcam zu gehen.
Im Allgemeinen ist immer ein Sicherheitszertifikat vor dem Dialerdownload zu bestätigen. Schau mal Deine Downloaded Program Files an, welche Zertifikate dort vorhanden sind.
Das besonders interessante ist die Tatsache, dass mit der Winmuschi eine 0193er Nummer über die DTMS angewendet wird - also, all die Endkunden, die lediglich eine 0190/0900er Sperre haben sind davor nicht sicher.
 
anna schrieb:
Dennoch ist mir noch kein Exemplar untergekommen, dass nicht FST-konform funktioniert hatte.

Keine Deinstallationsroutine?
Kein Abrechen, Nein, Beenden "Knopf"?

anna schrieb:
Eine DFÜ-Verbindung wird immer angelegt.

Habe keine gefunden.

anna schrieb:
Im Allgemeinen ist immer ein Sicherheitszertifikat vor dem Dialerdownload zu bestätigen. Schau mal Deine Downloaded Program Files an, welche Zertifikate dort vorhanden sind.

Sicherheitszertifikat wurde "gesichert"

anna schrieb:
Das besonders interessante ist die Tatsache, dass mit der Winmuschi eine 0193er Nummer über die DTMS angewendet wird

Laut RegTep ist dies nicht zulässig!! Ob das rechtliche Folgen hat?
 
Rhoischnook schrieb:
anna schrieb:
Das besonders interessante ist die Tatsache, dass mit der Winmuschi eine 0193er Nummer über die DTMS angewendet wird

Laut RegTep ist dies nicht zulässig!! Ob das rechtliche Folgen hat?

Lumumba hat doch das gleiche Problem mit der 0193. Trotzdem wird bei ihm gemahnt, dass sich die Balken biegen. Unabhängig von FST-Konformität sollte es genügen, den Dialer mit der fraglichen Einwahlnummer vorlegen zu können.
 
haudraufundschluss schrieb:
Lumumba hat doch das gleiche Problem mit der 0193. Trotzdem wird bei ihm gemahnt, dass sich die Balken biegen. Unabhängig von FST-Konformität sollte es genügen, den Dialer mit der fraglichen Einwahlnummer vorlegen zu können.

Antwort der RegTep auf meine Anfrage:
Davon zu unterscheiden ist die Frage nach der Rechtmäßigkeit der Entgeltforderung bzw. strafrechtlichen Relevanz des geschilderten
Sachverhalts. Im Telekommunikationsrecht bestehen hierzu keine Regelungen, diese sind in den allgemeinen Gesetzen wie dem Bürgerlichen Gesetzbuch und dem Strafgesetzbuch niedergelegt. Ob in Ihrem Fall allgemeine Gesetze verletzt wurden, kann ich mangels Zuständigkeit nicht beurteilen.
 
Rhoischnook schrieb:
Keine Deinstallationsroutine?
Wenn Du damit meinst, dass sich die Dialerdatei selbst löscht - nein! Allerdings gehen nahezu alle Anwender direkt auf "ÖFFNEN" beim Download des Dialers und wenn dann die Datei nur in einen temporären Ordner abgelegt wird, können die Einstellungen des PC für den automatischen Löschvorgang sorgen. Üblicher Weise liegt der Dialer direkt unter C:\WINDOWS. Außerdem wird im Autostart (msconfig) ein Eintrag angelegt - dieser heißt irgendwas mit CFD oder so und zeigt direkt den Pfad zur *exe an. Dieser Eintrag verhindert das Löschen des Dialers, da er ja bei jedem Neustart ausgeführt wird. In der Taskleiste erscheint stets ein Symbol neben der Systemuhr. Mit Rechtsklick auf das Symbol kann man den Dialer für die Session abstellen und genau in dem Moment wäre es möglich, dass die temporäre Stammdatei entfernt wird.
Rhoischnook schrieb:
anna schrieb:
Das besonders interessante ist die Tatsache, dass mit der Winmuschi eine 0193er Nummer über die DTMS angewendet wird

Laut RegTep ist dies nicht zulässig!! Ob das rechtliche Folgen hat?
Rechtliche Folgen hat das nicht. Die DTMS und die RegTP sind unterschiedlicher Auffassungen, was den Anwendungsbescheid der Nummer betrifft. Außerdem ist die nicht konforme Anwendung gem. RegTP nicht sanktioniert, so dass letztlich doch wieder jeder Provider mit seinen Nummern machen kann, was er will - einzige Möglichkeit der RegTP wäre die Abschaltung. Doch dass man hierzu nicht bereit ist, zeigt die Machtlosigkeit der Behörde in dieser Angelegenheit.
Im Übrigen dürften (ganz theoretisch) noch bis zum 13.12.2003 alle möglichen 0190/0900er Nummern mit Dialern verwendet werden - erst ab dem Zeitpunkt ist es vorgeschrieben, ausschließlich die 09009 Rufnummern als "Dial in" für Internetcontent zu verwenden.
 
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