Abzocke bei Widerruf

Fox33

Frisch registriert
Hallo Leute,

habt ihr schon mal von Elitepartner gehört?
Ich habe mich dort angemeldet und mich vorerst für eine 6 monatige Mitgliedschaft entschieden, für einen Gesamtpreis von ca. 130€.
Habe dann aber schnell gemerkt das ich dort nicht finde was ich suche und nach ca. 3 Tagen von meinem 14 tägigen Widerrufsrecht gebrauch gemacht.

Mir wurde dann schnell mitgeteilt das ich zwar die Mitgliedschaft widerrufen habe, ich aber trotzdem 99€ für das individuell erstellte Persönlichkeitsgutachten bezahlen müsse.

Dieses Persönlichkeitsgutachten ist nach deren Aussage zwingender Bestandteil der Mitgliedschaft und besteht aus einem 40 Seitigem PDF, was mir kurz nach Registrierung per E-Mail zugesendet wurde. Ich konnte mir auch nicht aussuchen ob ich dieses überhaupt haben will.

Es wurde mir zwar in einer Info mitgeteil, dass dieses Gutachten bestandteil der Mitgliedschaft ist aber nicht das ich diese im falle eines Widerrufs trotzdem bezahlen muss. In der AGB wird nur beiläufig erwähnt (ohne angabe von Preisen), dass der Preis für das individuell erstellte Gutachten bei Rücktritt nicht Rückerstattet wird. Dies Info ging auch in der sonst Fettgedruckten Informationen zum Widerruf relativ schnell unter.

Nun habe ich erst 23,95€ bezahlt, die wollen aber trotzdem die restlichen 75,05€ von mir haben. Ich werde morgen eine Rückbuchung der Lastschrift veranlassen.

Ich berufe mich bei meiner Argumenation auf §305c BGB da nach §312d BGB eine Individuelle erstellte Leistung vom Widerrufsrecht ausgeschlossen ist.

Könnt ihr mir helfen? Ich hoffe ich muss die 99€ nicht bezahlen?
 
AW: Abzocke bei Widerruf

Hab gerade mal bei den beiden Links geschaut, danke für den Hinweis. Bin wohl nicht der einzige der auf den Trick hereingefallen ist.:roll:

Leider geht da nicht hervor ob ich die 99 € bezahlen muss oder nicht...
 
AW: Abzocke bei Widerruf

Ob Du zahlst ist Deine Entscheidung. Ich kenne hier alledings keinen, der eine Abofalle bezahlen würde.

Nach allem was ich im Netz gelesen habe, ist die Persönlichkeitsanalyse ein Trick um das Widerrufsrecht auszuhebeln. Aus den Beschwerden, die ich gelesen habe, geht für mich hervor, daß nicht ausreichend auf die Kosten der Persönlichkeitsanalyse hingewiesen wird. Formulierungen wie "jetzt gratis anmelden" versprechen das Gegenteil von kostenpflichtig. Zu Elitepartner wird man oft über fremde Seiten geführt. Auf diesen Seiten wird die Kostenpflichtigkeit noch extremer verschleiert, bei GMX bekam man die Mitgliedschaft beispielsweise als Geschenk. Wenn Elitepartner Geld will, dann muß Elitepartner nachweisen, daß Du einen Anmeldeweg gegangen bist, auf dem Du die Kosten klar und vollständig erkennen konntest:

Kosten trotz Widerruf bei Elitepartner? Vertragsrecht frag-einen-anwalt.de
http://www.dooyoo.de/internet-seiten/elitepartner-de/1389479/
ReclaBox-Beschwerde: Persönlichkeitsanalyse?

Vermutlich hast Du jetzt keine Lust mehr zu bezahlen. Sichere bitte alle eMails und mache Bildschirmkopien der Anmeldeseiten mit "gratis"-Werbung und der AGB.

Nebelwolf
 
AW: Abzocke bei Widerruf

Es wurde mir zwar in einer Info mitgeteil, dass dieses Gutachten bestandteil der Mitgliedschaft ist aber nicht das ich diese im falle eines Widerrufs trotzdem bezahlen muss. In der AGB wird nur beiläufig erwähnt (ohne angabe von Preisen), dass der Preis für das individuell erstellte Gutachten bei Rücktritt nicht Rückerstattet wird. Dies Info ging auch in der sonst Fettgedruckten Informationen zum Widerruf relativ schnell unter.
Die AGB sagen konkret das hier:

Die individuell erstellte ausführliche wissenschaftliche Persönlichkeitsanalyse stellt eine Dienstleistung dar, die nach Kundenspezifikation angefertigt worden ist und auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnitten wird. Der Preis hierfür wird bei Rücktritt/Kündigung des Vertrages nicht rückerstattet. Diesbezügliche Gewährleistungsansprüche des Nutzers bleiben unberührt.
Dem Wortlaut nach will man sich eine Lücke im Widerrufsrecht zu Nutze machen, die lediglich für die Lieferung von Waren gilt. Das Widerufsrecht kennt zwar Ausnahmen, lässt sich im Bezug auf Dienstleistungen allerdings nicht so aushebeln, wie man das bei den betroffenen Kontaktbörsen scheinbar gerne hätte.

Da ist dann in §312d BGB lediglich das hier geregelt:
(3) Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch dann, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist, bevor der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.

Man kann also durchaus wirksam widerrufen. Ob der Vertragspartner das dann auch so anerkennt, steht freilich auf einem anderen Blatt.
 
AW: Abzocke bei Widerruf

Danke nochmal an Nebelwolf, hab schon vieles gesichert.

Hallo Haudraufundschluss, im § 312b BGB:
(4) Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen
1. zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde,

Das heißt also, dass Dienstleistungen von §312d BGB nicht betroffen sind?
Sondern sich Nr. 1 lediglich auf Waren bezieht?

Muss ich denn bei nicht bezahlung mit einem Schufaeintrag rechnen?

---------- Artikel hinzugefügt um 08:36:26 ---------- Zeit des vorhergehenden Artikels: 08:33:41 ----------

Ich find es auch gut, dass hier ich hier in dem Beitrag ständig, von so einer Box mit Elitepartnerwerbung genervt werde.:eek:
 
AW: Abzocke bei Widerruf

Das heißt also, dass Dienstleistungen von §312d BGB nicht betroffen sind?
Sondern sich Nr. 1 lediglich auf Waren bezieht?
Jetzt hast Du den Finger in die Wunde gelegt:

Genau das: Warenlieferung =/= Dienstleistung

Und da kann man die Dienstleistung mit noch so vielen falschen Etiketten versehen wie "nach Kundenspezifikation", "auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnitten" und "individuell erstellt". Das spielt überhaupt keine Rolle, zumal es eh nur behauptet wird und nicht der Realität entspricht.

Ich kann als Kunde weder auf den vom Anbieter vorgegebenen Fragenkatalog Einfluss nehmen, noch auf die Gestaltung der losen computergenerierten Textbausteine. Nach Kundenspezifikationen ist hier gar nix entstanden, weil man sowas dann in gesonderte Vereinbarungen neben den allgemeinen Geschäftsbedingungen fassen müsste. Und dann gibt eigentlich der Kunde vor, wie das auszuschauen hat und nicht der Anbieter, oder?

Insofern ein Etikettenschwindel, sonst nichts.

Schufa-Eintrag:
Im Prinzip kann Dich jeder mit einem Schufaeintrag beglücken. Das heißt aber nicht, dass er das auch darf und dann gibt es durchaus effektive Mittel sich dagegen zu wehren. Deswegen ist das auch nur von den merkbefreitesten Mahndrohmüllverfassern zu erwarten.
 
AW: Abzocke bei Widerruf

Widerruf ist der eine Weg.
Daneben könntest Du Dich noch mit der Entscheidung des BGH
BGHZ 112, 122
hinsichtlich der Frage einer analogen Anwendung von §656 BGB beschäftigen.


Hier hat der BGH seine Meinung nochmal bestätigt:
bgh
 
AW: Abzocke bei Widerruf

Vielen Dank für eure Informationen.

Ich bin mir zwar nicht sicher ob das Urteil des BGH zu §656 BGB auf mich anwendbar ist, werde aber definitiv nicht Zahlen und den bereits geleisteten Beitrag von 23,95€ zurückbruchen:sun:.

Ich bin mir jetzt aber soweit sicher, dass ich die Angelegenheit aussitzen werde und es im Ernstfall auf eine Verhandlung ankommen lasse.

Wenn der Betrag von 23,95€ auf mein Konto eingegangen ist, werde ich mir die Online Schufa-Auskunft bestellen, damit ich entsprechend reagieren kann, im falle eines Eintrages durch die Elitemediant-Typen:scherzkeks:

---------- Artikel hinzugefügt um 13:43:56 ---------- Zeit des vorhergehenden Artikels: 13:38:24 ----------

Ich bin auch begeistert das einem hier wirklich geholfen wird und nicht wie in anderen Foren zusätzlich zu seinem Fehler noch auf einem rumgehackt wird ala "kannst du nicht lesen was in der AGB steht"

Nochmals Vielen Dank:-p
 
AW: Abzocke bei Widerruf

Ich bin mir zwar nicht sicher ob das Urteil des BGH zu §656 BGB auf mich anwendbar ist,
Was läßt Dich zweifeln?
BGH sagt Partnervermittler werden behandelt wie Ehemäkler. Ehemäkler können ihre Vergütung nicht einklagen (vgl §656 BGB).
Einzige Frage: Gilt "Offlinepartnervermittlungsrecht" auch für "Onlinevermittler". Ob die Gegenseite die Antwort wirklich wissen will?
 
AW: Abzocke bei Widerruf

Ich glaube nicht das sie das wissen möchte...:sun:

Hab jedenfalls die Rückbuchungvorgenommen und freu mich schon auf die Inkassodrohungen:scherzkeks:.
 
AW: Abzocke bei Widerruf

es läuft eine Klage des Verbraucherschutzes Hamburg --->

Verbraucherzentrale Hamburg | Elitärer Preis

AUF KEINEN FALL ZAHLEN!

Interessant, interessant, jetzt hat man Elitepartner an den Ostereiern...

...Denn der Kunde hat kein Wahlrecht, ob er die Analyse haben will oder nicht. Vielmehr wird der Eindruck erweckt, die Persönlichkeitsanalyse sei Grundlage für die Arbeit des Partnervermittlers.
Eine Aufteilung der einheitlichen Leistung „Partnervermittlung“ im Fall des Widerrufs, dient letztlich nur dazu, das Widerrufsrecht des Verbrauchers praktisch zu umgehen....
...Klage beim Landgericht Hamburg eingereicht ... zuversichtlich, dass das Gericht diesem Vorgehen nun ein Ende setzt.
Tztztz, warum hat sich Elitepartner nicht in weiser Voraussicht der sehr weisen Entscheidung von Parship, für die Abgabe einer Unterlassungeserklärung angepasst:

...Wir mahnten Parship ab. Am 8. Dezember 2010 gab Parship die geforderte Unterlassungserklärung ab und verpflichtete sich, das Widerrufsrecht für das Persönlichkeitsgutachten als Teil der Premium-Mitgliedschaft nicht mehr vom Widerruf auszuschließen....
Schön, wenn dieser Fall der zündende Funke für den Umgang des Verbraucherschutzes mit weiteren Abofallen wäre.
 
Die Aussage ist nur halb richtig ...
... beim LG Hamburg ist eine Berufung anhängig

Das Amtsgericht Hamburg (Az. 4 C 381/10) hat nun die EliteMedianet GmbH auf Klage eines Verbrauchers zur Rückzahlung der 99 Euro verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.
Übrigens hat das Landgericht Hamburg (Az. 312 O 93/11) auf unsere Klage bereits die Unwirksamkeit der entsprechenden Klausel festgestellt. Allerdings ist dieses Urteil noch nicht rechtkräftig, da die EliteMedianet GmbH Berufung eingelegt hat.
 
Meine Aussage bezieht sich auf das erste dort zitierte Urteil. Dieses ist rechtskräftig.

Die Berufung bezieht sich auf die zweite Klage.

Mein Rat bleibt bestehen: auf das erste Urteil berufen und Geld zurückfordern.
 
Mein Rat bleibt bestehen: auf das erste Urteil berufen und Geld zurückfordern.
In welchem Fall sollte man zurück fordern können? Das Urteil trifft nur auf einen fristgerecht widerrufenen Vertrag zu, bei dem zwar die Erstattung des Mitgliedsbeitrages in Aussicht gestellt worden war, letztlich aber nicht geleistet wurde. Meiner Meinung nach dürfte es sich hier nur um relativ wenige, strittige Fälle handeln.
 
Meine Aussage bezieht sich auf das erste dort zitierte Urteil. Dieses ist rechtskräftig.

Die Berufung bezieht sich auf die zweite Klage.

Mein Rat bleibt bestehen: auf das erste Urteil berufen und Geld zurückfordern.

Ist mir schon klar ...
Aber kennst Du den Spruch "Der Ober sticht den Unter?
Was glaubst Du welche Antwort Du von EP kriegst wenn Du Dich jetzt auf das erste Urteil berufst ...
 
Bei den Verträgen ist ja fraglich wann die Frist zum Widerruf beginnt, bzw ob und wann eine ordnungsgemäße Belehrung erfolgte. Bei fehlerhafter Belehrung kann auch Jahre später noch widerrufen werden. Es trifft also alle die gezahlt haben, die sollten prüfen, ob die Belehrung OK war.

Das Problem mit dem ersten Urteil ist, dass es zunächst nur zwischen den Parteien gilt.

In den Urteilen geht es um zwei unterschiedliche Sachen.
In Nr.1 geht es um die Frage "Bekommt A sein Geld wieder (z.B. weil wirksam widerrufen wurde und die Klausel unwirksam ist)
In Nummer 2 geht es um die Frage : "Darf EliteP die Klausel -kein Geld zurück für Gutachten- weiter verwenden"
 
Der Spuk geht nun in eine neue Runde und heißt Heartbooker. Das Gleiche wie hier geschildert. Ich habe mich da nur mit einer gmx-Adresse registriert, (Anmeldung angeblich auch kostenlos..) irgendwelche Date, wie Adresse oder Kto.-Nr. haben die ja gar nicht von mir. Ich erhielt eine nette mail" :

Sie haben heute bei der Partneragentur Heartbooker die Premiummitgliedschaft gekauft. Die Zahlung in Höhe von 223,69 EUR wird in den kommenden Tagen von Ihrem Konto abgeschrieben. Die Abbuchung erfolgt durch MicroPayment GmbH.
Sie sind jetzt für die nächsten 6 Monate Premiummitglied und können in vollem Umfang die Premiumleistungen von Heartbooker nutzen.
Entnehmen Sie die Vertragsdetails bitte dem Anhang, dort finden Sie auch die Bestelldetails und Premiumdienstvorteile. Falls Sie die Premiummitgliedschaft nicht mehr wünschen, mailen Sie die Widerrufung, mit der im Anhang beigelegten Wiederrufungserklärung an [email protected]

Ich hatte noch nicht einmal per mail irgend etwas bestätigt. Ich habe mich lediglich registriert und diese dämliche Analyse ausgefüllt. Was soll da jetzt eigentlich passieren, wenn sie nur meine gmx-Adresse haben???
 
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