Hab ich auch noch bekommen, hab ich grad gesehen:
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Sehr geehrte Frau ...,
vielen Dank für Ihre Hinweise.
Die Behörde erreichen täglich sehr viele Verbraucheranfragen, so dass es
nicht immer möglich ist, zeitnah zu antworten. Ich bitte um Ihr Verständnis.
Weitergehende Recherchen sind mit den von Ihnen übermittelten Daten nicht
möglich. Damit wir gegen rechtswidrig eingesetzte Dialer vorgehen können,
muss der entsprechende Verbindungsaufbau von uns vollständig nachvollzogen
werden oder anhand von vorliegenden Beweismitteln lückenlos nachgebildet
werden können. Hierzu benötigen wir u. a. neben der kompletten
Mehrwertdiensterufnummer auch den ungekürzten Einzelverbindungsnachweis und
insbesondere die Ursprungs-Web-Seite, von der aus der Dialer geladen wurde,
die Programm.exe und möglichst auch die dazugehörigen Bildsschirmausdrucke
(Screenshots). Dabei müssen u.a. die Dateien Ihres Rechners mit den
Einwahldaten aus Ihrer Telefonrechnung - insbesondere in Bezug auf die
Einwahlnummer und das Einwahldatum - übereinstimmen. Die vollständigen
Unterlagen senden Sie bitte gespeichert auf Diskette oder CD an:
Regulierungsbehörde für
Telekommunikation und Post
Außenstelle Meschede
Nördeltstr. 5
59872 Meschede
Hat die Regulierungsbehörde sich gesicherte Kenntnis von einem Sachverhalt
verschafft, ergreift sie nach pflichtgemäßer Ermessensausübung Maßnahmen wie
beispielsweise:
Abmahnungen
Androhung und Festsetzung von Zwangsmitteln
Untersagung der Rechnungslegung
Untersagung der Inkassierung
Abschaltung von Rufnummern
Entzug von Rufnummern
Widerruf oder Rücknahme von Registrierbescheiden
Einleitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren
Die Maßnahmen der Regulierungsbehörde ergehen in Form von sofort
vollziehbaren Verwaltungsakten.
Informationen über abgeschlossene Maßnahmen werden von der Reg TP im
Internet in der Dialer-Datenbank
http://bo2005.regtp.de/prg/srvcno/dialer.asp
und in der Liste eingeleiteter Maßnahmen
http://www.regtp.de/mwdgesetz/in_12-01-00-00-00_m/18/index.html
sowie in allgemeinen Presseveröffentlichungen bekannt gemacht.
Findet sich auf Ihrer Telefonrechnung ein Rechnungsposten, der auf eine
rechtswidrige Nutzung einer (0)190er/(0)900er Mehrwertdiensterufnummer
zurückzuführen ist, können Sie hiergegen Einspruch erheben. Einen
unberechtigt geforderten Rechnungsposten müssen Sie nicht bezahlen.
Einsprüche gegen Ihre Telefonrechnung müssen Sie gegenüber dem
Rechnungsersteller und bei Forderungen von anderen Anbietern in der Regel
zusätzlich diesen Anbietern gegenüber geltend machen. Sie sollten Ihren
Einspruch in jedem Fall begründen. Ob eine eigene Forderung des
Rechnungserstellers vorliegt oder es sich um eine fremde Forderung handelt,
ergibt sich aus der Telefonrechnung.
Ist eine Forderung eines anderen Anbieters strittig, sollten Sie mit Ihrem
Rechnungsersteller die Behandlung dieses strittigen Betrags im
Zahlungsverkehr klären, damit für Sie keine negativen Konsequenzen wie z. B.
eine Anschlusssperre folgen.
Zur Forderung kommen regelmäßig Kosten für Mahnungen und die Beauftragung
von Inkassounternehmen hinzu.
Da die Rechts- und Beweislage für jeden Fall konkret geprüft werden muss,
sollten Sie sich im Zweifel mit Ihrer örtlichen Verbraucherzentrale oder
einem Rechtsanwalt in Verbindung setzen. Rechtliche Beratung zu
Missbrauchsfragen aus dem Bereich der (0)190er/(0)900er Rufnummern, die über
die Regelungen des Missbrauchsgesetzes hinausgehen, darf die Reg TP aufgrund
des Rechtsberatungsgesetzes nicht leisten.
Haben Sie sich für einen Einspruch entschieden, achten Sie dabei darauf,
welche Zahlungsform Sie mit Ihrem Rechnungsersteller vereinbart haben:
Wenn Sie per Überweisung zahlen, ziehen Sie den Ihres Erachtens unberechtigt
verlangten Betrag (inkl. MwSt) von dem Rechnungsbetrag ab und überweisen die
restliche Summe wie gewöhnlich innerhalb der hierfür geltenden Frist.
Vergessen Sie dabei auf keinen Fall auf dem Überweisungsbeleg genau zu
vermerken, welchen Teil der Rechnung Sie nicht begleichen wollen.
Wenn Sie dem Rechnungsersteller eine Einzugsermächtigung erteilt haben,
wenden Sie sich an Ihre Bank und widersprechen Sie der Belastung Ihres
Kontos und überweisen Sie den Ihrer Auffassung nach berechtigten Anteil des
Rechnungsbetrags (inkl. MwSt) gesondert. Auch in diesem Fall müssen Sie
genau angeben, welchen Teil der Rechnung Sie nicht bezahlen wollen.
Achtung: Sollte sich herausstellen, dass die Forderung berechtigt war,
tragen Sie das Risiko, dass der Anbieter aus der Forderung gegen Sie vorgeht
und seine Ansprüche gegebenenfalls im Klageweg geltend macht, wodurch Ihnen
zusätzliche Kosten in Gestalt von zu erstattenden Gerichts- und
Anwaltsgebühren der Gegenseite entstehen können.
Die Regulierungsbehörde ist bei der Auskunftserteilung an das
Rechtsberatungsgesetz (RBerG) gebunden. Das Telekommunikationsgesetz (TKG)
eröffnet nicht die Möglichkeit, Sie als Verbraucher bei der Durchsetzung
Ihrer zivilrechtlichen Ansprüche zu unterstützen. Es können daher nur Fragen
beantwortet werden, die innerhalb des Zuständigkeitsbereiches, also dem
Telekommunikationsrecht, liegen. Darüber hinaus ist eine konkrete Beratung
hinsichtlich von Angelegenheiten, die ausschließlich nach privatrechtlichen
Vorschriften zu beurteilen sind, nicht möglich.
Ihre zivilrechtlichen Ansprüche können Sie ggf. mit Hilfe eines
Rechtsbeistands verfolgen.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.
Für weitere Auskünfte stehe ich Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
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name, telefonnummer gerne auf anfrage damits an einen ansprechpartner geht falls jemand der Betroffenen sich beteiligen möchte, würde mich freuen...
das was ich habe, schick ich hin.