Qoppa
Mitglied
@ eb-victim
was Du stellen solltest, ist eine Strafanzeige (Strafantrag muß zusätzlich gestellt werden nur bei solchen Delikten, die nicht von Amts wegen verfolgt werden, - was hier, Betrug etc., wohl nicht vorliegt).
Von Strafanzeige per Internet wurde hier einmal abgeraten, da das, obwohl zulässig, keinen so guten "Eindruck" macht .... Und das ist wohl das Wichtigste: daß es gut und glaubwürdig präsentiert wird. Dazu gehört vor allem a) den "Anfangsverdacht" möglichst klar und nachvollziehbar darstellen, b) darauf verweisen, daß an der Ermittlung ein öffentliches Interesse besteht. - Ich glaube, daß das umfangreiche Material, das Du gesammelt hast, hier eine gute Grundlage darstellt.
PS: @ TSCoreNinja
ich glaube Du meinst nicht neg. Feststellungsklage (das kann nur jeder für den eigenen zivilrechtlichen Fall machen, und das haben die beiden ja schon), - sondern auch die Strafanzeige, - und da könnte das Video tatsächlich ein guter Beleg sein!
was Du stellen solltest, ist eine Strafanzeige (Strafantrag muß zusätzlich gestellt werden nur bei solchen Delikten, die nicht von Amts wegen verfolgt werden, - was hier, Betrug etc., wohl nicht vorliegt).
Von Strafanzeige per Internet wurde hier einmal abgeraten, da das, obwohl zulässig, keinen so guten "Eindruck" macht .... Und das ist wohl das Wichtigste: daß es gut und glaubwürdig präsentiert wird. Dazu gehört vor allem a) den "Anfangsverdacht" möglichst klar und nachvollziehbar darstellen, b) darauf verweisen, daß an der Ermittlung ein öffentliches Interesse besteht. - Ich glaube, daß das umfangreiche Material, das Du gesammelt hast, hier eine gute Grundlage darstellt.
PS: @ TSCoreNinja
ich glaube Du meinst nicht neg. Feststellungsklage (das kann nur jeder für den eigenen zivilrechtlichen Fall machen, und das haben die beiden ja schon), - sondern auch die Strafanzeige, - und da könnte das Video tatsächlich ein guter Beleg sein!