090090000263 oder auch Matlock - ermitteln Sie (Teil 1)

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hrachka schrieb:
ich verliere langsam den Überblick leute. Wie wiet haben wir es gebracht ausser festzustellen dass WEB.EXE und andere ähnliche Dialer der Registrierung bei RegTP nicht entsprechen.

Sollen wir die Beweise nicht irgendwo sammeln und rechtliche Schritte vornehmen.
wie weit bist du denn mit der telekom? hast du du zahlung verweigert und dich auf einen der sieben punkte von eb-victim bezogen?
ich glaub, das ist das einzige, was man im moment machen kann. ich denke, die sache wird nicht vor gericht enden und setze auf die regtp, dass sie rückwirkend die registrierung entzieht.
 
hab jetzt mal spybot laufen lassen:

Windows Media Player: Client ID (Registrierungsdatenbank-Änderung, nothing done)
HKEY_USERS\S-1-5-20\Software\Microsoft\MediaPlayer\Player\Settings\Client ID=

Windows Media Player: Client ID (Registrierungsdatenbank-Änderung, nothing done)
HKEY_USERS\S-1-5-19\Software\Microsoft\MediaPlayer\Player\Settings\Client ID=


handelt es sich bei oben genannten dateien um die besagten media-player veränderungen??


hab gerade bei der regtp in meschede angerufen. bei mir besteht keine zahlungspflicht :D . jetzt nur mal bei der telekom anrufen und das denen klarmachen.
gruss
danke
 
Auch mich hat's erwischt. Zum Glück habe ich noch ein externes analoges Modem, bei dem der Lautsprecher eingeschaltet war. Daher habe ich sofort gemerkt, dass das Modem wieder anfing zu wählen. Leider war ich nicht schnell genug mit dem Ausschalten, sodass mir eine Verbindung mit 090090000423 berechnet wurde (Dauer: 1 Sekunde, Betrag: € 29,95 brutto).

Ich habe erst einmal Einspruch bei der Telekom eingelegt und die Rechnung entsprechend gekürzt. Auch die Beschwerde an die RegTP ist raus. Mal sehen, was jetzt kommt.
 
eb-victim schrieb:
hrachka schrieb:
Sollen wir die Beweise nicht irgendwo sammeln ...
Gesicherte Erkenntnisse

[ 1.) ... 7.) ]

Punkt 7 zählt vor Gericht wohl nicht; keine Ahnung, wie ein Richter die anderen Punkte beurteilen wird.

Zunaechst waere zu klaeren, wer in welcher Form einen (vertraglichen Verguetungs-) Anspruch auf Zahlung eines Betrags in wodurch begruendeter Hoehe erworben haette. Derjenige haette dann alle Tatsachen zu beweisen, aus denen sich die behauptete Rechtsfolge "Zahlungsanspruch in Hoehe x" ergeben soll:

Code:
"Voraussetzung für das Entstehen eines Vergütungsanspruchs gegen die Beklagten ist das Zustandekommen eines Vertrages über die Nutzung von Mehrwertdiensten."

Das ist ungenau: denn der Inhalt des Mehrwertvertrags besteht in der Vereinbarung ueber die Erbringung bestimmter Dienste einerseits und die Verguetung der geleisteten Dienste andererseits. Der Mehrwertvertrag ist nicht erst auf die Vermittlung (des eigentlichen Vertrags ueber die Erbringung der gewuenschten Dienste) gerichtet.

Code:
"Ein Vertrag kommt durch übereinstimmende Willenserklärungen, durch ein Angebot und dessen Annahme zustande (Palandt/Heinrichs, BGB, 63. Auflage, Einf. v. § 145 Rdnr. 1, 4)."

Es genuegt nicht, dass die zwei uebereinstimmende Willensklaerungen vorliegen; sie muessen auch aufeinander bezogen sein. Ein Angebot von A an B kann nicht schon ohne weiteres durch eine Leistungserbringung (irgend-)eines C angenommen werden und zu einem vertraglichen Verguetungsanspruch des C gegen A fuehren.

Code:
"Für das Vorliegen der erforderlichen übereinstimmenden Willenserklärungen trägt die Klägerin als Anspruchstellerin die Darlegungs-und Beweislast.

Die Klägerin hat hier lediglich pauschal vorgetragen, dass durch Anwahl der im Netz der Klägerin realisierten Mehrwertdienstenummern vom Teilnehmeranschluss der Beklagten gegenüber der Klägerin (wohl Firma T.) konkludent ein Angebot auf Abschluss der streitgegenständlichen Mehrwertdienstleistung abgegeben worden sei und dieses Angebot von der Klägerin (wohl Firma T.) konkludent dadurch angenommen worden sei, dass sie jeweils über ihre Vermittlungseinrichtung eine Verbindung mit dem streitgegenständlichen Mehrwertdienst hergestellt habe."
Das ist ungenau:

Es ist nicht die Schliessung eines Vertrags ueber die Vermittlung (einer Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrags ueber die Erbringung der in Rede stehenden Dienste) darzulegen, sondern der Abschluss eines Vertrags zwischen dem letztlichen Dienste-Erbringer und demjenigen, demgegenueber die Erbringung dieser Dienste angeboten wurde. Von diesem ist der Nachweis zu erbringen, dass bzw. weshalb aus seiner massgeblichen Perspektive anhand der fuer und von ihm erkennbaren Umstaende der Anwahlvorgang von ihm (d.h. dem Mehrwert-Dienste-Erbringer) als ein ihm geltender Antrag - eines ueber den TK-Anschluss verbundenen Rechnerbenutzers - aufgefasst werden durfte, das Zustandekommen einer Vereinbarung (ueber die Erbringung der Dienste zu bestimmten Bedingungen gegen eine bestimmte Verguetung) bewirken zu koennen.

Zur Beurteilung des (Nicht-)Zustandekommens eines solchen Mehrwert-Vertragsschlusses kann der (angebliche) Bedeutungsgehalt eines Einwahlvorgangs (als auf einen Vertragsschluss ueber die Erbringung von Mehrwertdiensten gerichtete Willenserklaerung) aber nicht aus der bodennahen Perspektive des technischen Verbindungs-Dienstleisters danach beurteilt werden, ob sich fuer ihn als Verbindungsnetzbetreiber eine Netzeinwahl als (ihm geltender, stillschweigender) Auftrag zur Erbringung der (der Mehrwert-Dienste-Erbringung zugrunde liegenden) rein technischen Leistung der Herstellung und Aufrechterhaltung der blossen Telekommunikationsverbindung darstellt.

Die Bedeutung eines Dialer-veranlassten Einwahlvorgangs ist aber aus Sicht desjenigen zu beurteilen, der ihn durch seine vorausgegangene Dialer-Zusendung ausgeloest hat und ihn nun als auf "sich" bezogenen Antrag des Rechnernutzers verstehen will. Die Perspektive eines Verbindungsnetzbetreibers verbietet sich naemlich bei der Frage, welches Verstaendnis der Dienste-Erbringer dem Eintreffen eines Anrufs bei sich beimessen darf (der (Verbindungs-)Netzbetreiber muss das sein (Verbindungs-)Netz erreichende Einwahl-Signal anders verstehen, als der Dienste-Erbringer den Zugang des (an seinen Anschluss weitergeleiteten) Anrufsignals auf seinem -eventuell sogar frei tarifierbaren- Mehrwert-Anschluss).

D.h.

Es reicht nicht zum Nachweis eines Mehrwertvertrags-Schluss, wenn der Verbindungs-Netzbetreiber vortraegt, weshalb sein Vertrauen auf eine mit der blossen Einwahl bewusst gewollte Verbindungsherstellungs-Beauftragung (solange) gerechtfertigt sei (solange er keinen Argwohn schoepfen muesse).

Vielmehr muss der Mehrwert-Diensteanbieter als vermeintlicher Vertragspartner und somit vorgeblich Verguetungsanspruchsberechtigter saemtliche Umstaende darlegen, unter denen angesichts seiner Dialerverwendung bei einem ihn vom Dialer-Rechner aus erreichenden Anruf-Signal sein Vertrauen gerechtfertigt sein soll, darin eine ihm geltende, bewusst gewollte Bestellung seiner Mehrwert-Dienste erkennen zu duerfen.

Und einen solchen Vertrauensvorschuss wird er wohl kaum damit rechtfertigen koennen, dass er oder ein Dritter bei der RegTP ungepruefte Angaben hat registrieren lassen, oder dass er sich "freiwillig" sich selbst(!) gegenueber zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften verpflichtet haette....

Zitate stammen aus dem
Urteil des AG Crailsheim vom 27.02.2004 - Az.: 4 C 554/03
http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/agcrailsheim27022004.htm
eb-victim schrieb:
hrachka schrieb:
... und rechtliche Schritte vornehmen.
Wo denn? BRD, USA oder Belize?

Die Verantworlichen der

Matlock Business Corp.
Jasmine Court
35A Regent Street
P.O. Box 1777
Belize City
Belize

sind viel weniger weit entfernt, als es scheinen mag...

Uebrigens haben unter dieser Adresse nicht nur zahlreiche (Briefkasten-)Firmen ihren Sitz, sondern (neben einem Firmengruendungs-Buero mit illustrem Chef) auch ein Vermittler (inzwischen illegaler) Pass-Verkaufsangebote, der auch mehrere Monate nach dem Verbot noch "versehentlich" weiterhin Paesse im Angebot hatte:

"How is it that the website KPMG Belize is still advertising passport sales, more than six months after such sales became illegal? KPMG's boss Stanley .... told us "it should have been removed" ... contacts in the Caribbean tell us ... that it is well known in offshore circles that KPMG Belize is the place to go for a passport."

(Quelle: Ann-Marie Williams, News 5, zitiert nach
http://belize.centramerica.com/noticias/detalle.asp?Id=282 )

gal.
 
Dialermaffia aus Eggebeck

Bin auch am 23.02. der 090090000423 zum Opfer gefallen und habe sofort
nach Rechnungserhalt von der t-Com einen Einwand auf die Verbindung des PRS erhoben.(20sec./25,819netto)
Ich habe lediglich den unstrittigen Betrag überwiesen (weiß schon warum
ich den Vögeln keine Einzugsermächtigung gebe) :wink:

4 Tage später hatte ich sogar zumindest schon ein schreiben der t-com
das mei Einspruch eingegangen ist und überprüft wird. -mal abwarten-

Dummerweise hatte ich den Dialer diesmal nicht gesichert da ich schon sehr viele davon auf meinem Rechner hatte und bisher immer rechtzeitig den Stecker ziehen konnte.
Diesmal war die linke Bazille schneller.

Ich bin gestern zufällig auf dieses äusserst interessante und amüsante
Forum gestoßen und habe über den Tag und Abend bestimmt 10 Stunden
darin verbracht (besser als jede/r Komödie oder Krimi).

Der Anlaß ist jedoch seeeeehr traurig.

Habe bei meinem Besuch gestern sehr viel interessanten INPUT in mich
aufgesaugt, war aber wahrscheinlich etwas zuviel bin nämlich mittlerweile
völligst verwirrt???

Für mich bleiben im Moment noch 2 Fragen offen, ich hoffe mir kann da
jemand weiterhelfen.

-reicht es wie in meinem Fall geschehen aus, den Einspruch nur per ge-
faxten EVN mit Einrahmung der 0900er Position.(denke schon,die haben
mir ja den Eingang meines Einwands schriftl. bestätigt.)

-Wenn sich herausstellt das diese Dialergruppe ...-423 nicht rechtskonform
ist, was nach vielen Aussagen im Forum sehr naheliegt.
Dürfe das mit nicht gemachten Dialersichrungskopie eigentlich auch kein
Problem sein.???

Ach ja , muß heute unbedingt noch bei der regTP eine Beschwerde ein-
reichen.


gruß

Klatsche
 
Re: Dialermaffia aus Eggebeck

klatsche schrieb:
-Wenn sich herausstellt das diese Dialergruppe ...-423 nicht rechtskonform
ist, was nach vielen Aussagen im Forum sehr naheliegt.
Dürfe das mit nicht gemachten Dialersichrungskopie eigentlich auch kein
Problem sein.???

ich habe auch die ...423 auf meinem evn. die regtp suchmaschine spuckt drei endnummern mit drei versionen und den jeweiligen registrierdaten aus. das problem ist, man kann nicht nachvollziehen, welche nummer es war, oder ob es noch mehr nicht-registrierte nummern gibt. die zwei ersten versionen sind sicher nicht rechtskonform, da der hash-wert nicht stimmt. die version vom 04.02 hat einen registrierfähigen hash-wert, ist also auch rechtskonform registriert. auch das selbst-termenieren der dialer ist erlaubt.
ich hab auch keine dialer gesichert. hab aber heut von der regtp grünes licht bekommen, dass bei mir kein zahlungsanspruch gegn. der telekom existiert. (das hab ich auch der telekom geschrieben. hoffe die begreifen das auch). meine einwahlen waren allerdings auch schon im januar.

gruss
 
galdikas schrieb:
Die Verantworlichen der

Matlock Business Corp.
Jasmine Court
35A Regent Street
P.O. Box 1777
Belize City
Belize

sind viel weniger weit entfernt, als es scheinen mag...


Wobei die Verantwortlichen DORT auch nicht schlecht sind ;)

Öl, Öl, Öl, am falschen Ort
punkt-punkt-punkt wischt Spuren fort...
Nette Firma, weit weit weg,
zahlte manchen Leuna-Scheck????

(Quelle: Schweizer Wochenzeitung )

etwas off(shore) topic...
 
Vielleicht sollte man ja mal in anbetracht des schönen Wetters (zumindest
in Hessen,wenn ich grad mal so aus dem Fenster schaue) auf dem Firmen
Parplatz in Eggebeck mal ein Barbecue veranstalten zum dem der
"ehrenwerte" Herr Jens M... auch rechtherzlich eingeladen ist. um sich
mal, von den Kosten abgesehen auch für die viele ARBEIT die er uns beschert
zu bedanken(in anbetracht der hohen ARBEITSLOSIGKEIT in diesem Lande müssten wir IHM eigentlich DANKBAR sein oder???? :wall:
 
galdikas schrieb:
Die Verantwortlichen der

Matlock Business Corp.

sind viel weniger weit entfernt, als es scheinen mag...
Das glaube ich auch.

Frage an die Juristen: Kann man einen Strafantrag überall stellen? Oder nur am Wohnort?
In Bonn geht das jetzt über das Internet - wir könnten also alle an einem noch zu bestimmenden Tag Strafantrag gegen unbekannt stellen ...
 
klatsche schrieb:
Vielleicht sollte man ja mal in anbetracht des schönen Wetters (zumindest
in Hessen,wenn ich grad mal so aus dem Fenster schaue) auf dem Firmen
Parplatz in Eggebeck mal ein Barbecue veranstalten zum dem der
"ehrenwerte" Herr Jens M... auch rechtherzlich eingeladen ist. um sich
mal, von den Kosten abgesehen auch für die viele ARBEIT die er uns beschert
zu bedanken(in anbetracht der hohen ARBEITSLOSIGKEIT in diesem Lande müssten wir IHM eigentlich DANKBAR sein oder???? :wall:

Nur weiter so, ... so langsam lassen die meisten ja Ihre Masken fallen und zeigen Ihr wahres Gesicht, schade nur das sowas hier geduldet wird von den Forenbetreibern, eine Schande ist das.
 
klatsche schrieb:
Vielleicht sollte man ja mal in anbetracht des schönen Wetters (zumindest
in Hessen,wenn ich grad mal so aus dem Fenster schaue) auf dem Firmen
Parplatz in Eggebeck mal ein Barbecue veranstalten zum dem der
"ehrenwerte" Herr Jens M... auch rechtherzlich eingeladen ist. um sich
mal, von den Kosten abgesehen auch für die viele ARBEIT die er uns beschert
zu bedanken(in anbetracht der hohen ARBEITSLOSIGKEIT in diesem Lande müssten wir IHM eigentlich DANKBAR sein oder???? :wall:

warum den nicht? Gute Idee
 
Matlock Business Cooperations

Hi all,

hab fuer heute die Schnauze voll. Was hab ich gefunden?
Es gibt eine Matlock Filiale in LA, dort kommt der Dialerhashwert her, z.B. fuer 09009000422, ebenso die Wirkungsweiseund die Version
Whois von matlock-bc.com schrieb:
Matlock Business Corp.
OBF ([email protected])
Matlock Business Corp., 8391 Beverly Blvd., Pmb. 700
Los Angeles
California,CA 90048
US
Tel. +49.19025687

Laut Webseite vonIntermedex Holding teilen die Adresse und Briefkasten, bzw Private Mail Box mit Matlock LA. Neben der interessanten Firma (Pharmazulassung durch Tests in Usbekistan :o ) findet sich zu ihrem Managing Director sehr interessantes bei Google, wenn man den vollen Namen als Phrase bei Google sucht.
Eine Allroundfirma NEW TECHNOLOGY CENTER LIMITED, eine Investmentfirma in England , eine tschechische Investmentfirma Apollon. Interessant scheint die tschechische Presse auf Apollon zu reagieren.
Der hier befindliche Tyden Artikel sowie die Finanzseiten von Aliaweb enthalten so ziemlich alle Schluesselwoerter, die man sich passend denken kann, z.B. Belize, Drogenmafia (Kolumbien) Russenmafia etc. Auch KPMG, siehe Galdikas Posting, wobei die scheinbar ihre Investments abgeschrieben haben, wenn ich das richtig verstehe. Wobei ich mein Verstaendnis den Translation Experts zu verdanken habe. Fraglich bleibt die Verbindung nach Deutschland. GBI The Content Machine liefert auf den Namen eine
Hilton Communications ltd. Hinweise auf die Firma deuten z.B. Richtung Hessen oder aber nach www.hilton-com.com/impressum.html+site:hilton-com.com+impressum&hl=en&ie=UTF-8]Berlin [/url]. Allerdings ist diese Firma anscheinend tot. Berliner 01805 ist abegeschaltet. Und laut GBI gibts im Ausland etliche Firmenhits auf den Namen der Managing Directors, so dass eine Suche evt muehsam wird, ebenso www.eta.lu .

Zu simpel? Gibts diesen Mann tatsaechlich, oder ist es ein Phantom? Nun ja, vielleicht findet ja jemand noch etwas mehr heraus.
Gruesse,
TSCoreNinja



PS: hab ein Video fuer eine vollautomatische Einwahl der Nummer 0900-9000422, dass ich einem Betroffenen schicken kann. Vielleicht sollte jemand mal wie Mitglieder Katzenhai und Der Jurist eine negative Feststellungsklage anstreben....
PPS: wer einen Doktortitel haben will, sollte es mal mit der American Univerity of Business Administration versuchen :lol: Haben einen kompetenten Rector :lol: Auch Webhosting bei www.abzmedia.com ist laut www.abzmedia.net ein tolles Geschaeft. Die Sache ist extrem seltsam....
 
hrachka schrieb:
klatsche schrieb:
Vielleicht sollte man ja mal in anbetracht des schönen Wetters (zumindest
in Hessen,wenn ich grad mal so aus dem Fenster schaue) auf dem Firmen
Parplatz in Eggebeck mal ein Barbecue veranstalten zum dem der
"ehrenwerte" Herr Jens M... auch rechtherzlich eingeladen ist. um sich
mal, von den Kosten abgesehen auch für die viele ARBEIT die er uns beschert
zu bedanken(in anbetracht der hohen ARBEITSLOSIGKEIT in diesem Lande müssten wir IHM eigentlich DANKBAR sein oder???? :wall:

warum den nicht? Gute Idee

warum ? weil selbst ich als Betroffener mich mittlerweile fragen muss, auf welcher Seite sich iegentlich die Kriminellen stehen...hab hier ja leider schon einiges lesen müssen, von Bomben auf Eggebeck usw...

Wenn das mein Forum wäre würde ich hier mal durchkehren und aufräumen.
 
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eb-victim schrieb:
galdikas schrieb:
Die Verantwortlichen der

Matlock Business Corp.

sind viel weniger weit entfernt, als es scheinen mag...
Das glaube ich auch.

Frage an die Juristen: Kann man einen Strafantrag überall stellen? Oder nur am Wohnort?
In Bonn geht das jetzt über das Internet - wir könnten also alle an einem noch zu bestimmenden Tag Strafantrag gegen unbekannt stellen ...

Alles kein Problem:
Strafanzeige kannst du bei jeder Polizeidienststelle und / oder jeder Staatsanwaltschaft erstatten. Die Behörden leiten die Anzeigen intern zur richtigen Stelle. Bitte immer Einzelverbindungsnachweis mitbringen und PC zur Datenauswertung zur Verfügung stellen. Vorher bitte kein SpyBot o.ä. drüber lauufen lassen!
:lol:
 
Der total anonyme Stänkerer schrieb:
hrachka schrieb:
klatsche schrieb:
Vielleicht sollte man ja mal in anbetracht des schönen Wetters (zumindest
in Hessen,wenn ich grad mal so aus dem Fenster schaue) auf dem Firmen
Parplatz in Eggebeck mal ein Barbecue veranstalten zum dem der
"ehrenwerte" Herr Jens M... auch rechtherzlich eingeladen ist. um sich
mal, von den Kosten abgesehen auch für die viele ARBEIT die er uns beschert
zu bedanken(in anbetracht der hohen ARBEITSLOSIGKEIT in diesem Lande müssten wir IHM eigentlich DANKBAR sein oder???? :wall:

warum den nicht? Gute Idee

warum ? weil selbst ich als Betroffener mich mittlerweile fragen muss, auf welcher Seite sich iegentlich die Kriminellen stehen...hab hier ja leider schon einiges lesen müssen, von Bomben auf Eggebeck usw...

Wenn das mein Forum wäre würde ich hier mal durchkehren und aufräumen.

Etwas Nachhilfe in Denglisch: Barbecue ist ein Grillfest und Bomben gibts da nur als Eisbomben.

Also informier dich erst mal im Lexikon , bevor du hier so rumnölst, und wenn du was konkretes
hast , dann zitier das und verbreite keine Stammtischparolen.

Jupp
 
Stammtischparolen

Hallo Moderators, was habt Ihr eigentlich für Möglichkeiten, auf Sachlichkeit hinzuwirken???
1 Bitte an alle Beteiligten: keine Stammtischparolen! Oder, wenn´s sein muss: wie wärs mit dem Forum "Off-Topics"?
Ernst-Helmut
 
Wir sind durchaus bemüht auf Sachlichkeit hinzuwirken.
Wenn sich hier aber jemand als Troll outen will, dann wollen wir dem nicht im Weg stehen ;-)
 
Ich versuche mir mal vorzustellen, der Herr Matlock würde sich gerne online seine Verdienste in Eggebek anschauen wollen. Er geht auf die Seite der Easybiller, geht auf Kunden-Login, starrt auf die Anmeldemaske und hat leider seine Logindaten vergessen.

Und da starrt er und starrt und starrt...

...und staunt!!!

und da ich nicht der Herr Matlock bin, habe ich glücklicherweise ein MVV-Ticket

***********
25 min später

Schade eigentlich, aber die Firma, die das Kundenlogin von EB managt, ist ja sowas von langweilig... Da lohnt nicht einmal ein Briefkastenbesuch ...
 
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