09005 - abgezockt

AW: 09005 - abgezockt

Hallo,

ich mache jetzt das Thema mal wieder aus aktuellem Anlass auf:

Haben letzte Woche Abbuchung der Telekom vorgefunden mit ca. 300,-- € "Fremdleistungen Event-Tarif First Communication GmbH".
Nach Anruf bei der Telekom Rückbuchung veranlasst, Widerspruch an First Communication.
Gestern nun kam eine mail mit Einzelverbindungsnachweis, ca. 150 Telefonate immer zur gleichen 0900er Nummer, teilweise in Minuntentakt, immer nur sehr kurze Verbindungen.
Internetrecherche nach der Nummer ergab, dass diese zur Howrse gehört und man dort gebührenpflichtig Pässe kaufen kann.
Meine 10-jährige Tochter gab dann auch schnell zu, dort angerufen zu haben.
Aufgrund des Textes auf der Internetseite

"Du musst mindestens 12 Jahre alt sein, um Pässe mit bestimmten Zahlungsmitteln zu kaufen oder zumindest eine Erlaubnis deiner Eltern haben"

ist sie davon ausgagangen, dass sie ja gar nicht kaufen könne (Alter war korrekt bei Howrse angegeben) und rief dann "versuchsweise" dort an. Nachdem alles klappte, ging sie davon aus, dass dort ein Fehler vorliegt und sie umsonst "einkaufewn" kann.
Ich muss dazu sagen, dass sie "Bezahlen über 0900er Nummern" nicht kennt, sie wurde voon uns allerdings über Internetabzockfallen (Abodienste) informiert und auf unserem PC befindet sich hierfür ein Schutz, der aber bei Bezahlfunktionen wie bei Howrse nicht greift.

Hat jemand bereits gegen Howrse oder ähnlich Internetseiten, die sich spezeill an Kinder richten, Verfahren gegen solche Rechnungen geführt? Und wie gingen diese aus?

Uns war nicht bekannt, dass sie sich bei Howrse angemeldet hat und offensichtlich ist dafür ja auch keine Zustimmung der Eltern notwendig.

Herzlichen DANK!
 
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... oder zumindest eine Erlaubnis deiner Eltern haben" ...

Meiner Meinung nach MUSS das Vorliegen einer Erlaubnis der Eltern auch geprüft werden.
Die können nicht einfach aus dem Anruf selbst auf das Vorliegen der elterlichen Erlaubnis schließen.
Ich gehe davon aus daß jetzt erstmal der Mahnterror losgeht den ich aber ganz beruhigt aussitzen würde.
Screenshots machen, speziell von der Seite auf der das mit der Erlaubnis steht und feddisch ...
Ich kann mir nicht vorstellen daß die die Chuzpe haben die Forderung mit diesen Nachweisen/AGB einzuklagen
 
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Halt, da es um 0900-Forderungen geht müssen zunächst fristgerecht Einwendungen nach §45i TKG erhoben werden, ansonsten droht allein wegen Fristversäumnis späterer Prozessverlust.
Spielwährungen werden ausserdem häufig eingeklagt. juristisch sind die Sachen nicht so einfach siehe z.B. hier
http://forum.computerbetrug.de/serv...exnet-fuer-metin2-onlinespiel.html#post278034


Die können nicht einfach aus dem Anruf selbst auf das Vorliegen der elterlichen Erlaubnis schließen.
Die Rechtsprechung ist noch schlimmer; weil das Telefon zugänglich war wird vermutet, dass jeder der zugreifen kann -auch Minderjährige- den Anschlussinhaber vertreten und damit verpflichten dürfen.
 
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Das steht da,wenn man die Pässe bezahlen soll

Elterliche Erlaubnis

In Anbetracht Deines Alters stehen Deinem Konto nicht alle Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung.
Sollten Deine Eltern dennoch einverstanden sein, dass Du diese Zahlungsmöglichkeiten nutzen darfst, dann bitte Deine Eltern darum, eine Email an die Adresse [email protected] zu senden, um die Zahlungsmöglichkeiten freizuschalten


transparent.gif
« Ich, der Unterzeichnete [ Name des gesetzlichen Vormundes ], gesetzlicher Vormund von [ Dein Name ], erlaubt den Kauf von Pässen für jedes verfügbare Zahlungsmittel bei Howrse für das Konto von **** (ID: ****) im Spiel Howrse. »

Ich gehe mal davon aus dass die Mail von den Eltern nicht verschickt wurde
 
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...dann bitte Deine Eltern darum, eine Email an die Adresse [email protected] zu senden, um die Zahlungsmöglichkeiten freizuschalten

« Ich, der Unterzeichnete [ Name des gesetzlichen Vormundes ], gesetzlicher Vormund von [ Dein Name ], erlaubt den Kauf von Pässen für jedes verfügbare Zahlungsmittel bei Howrse für das Konto von **** (ID: ****) im Spiel Howrse. »

Na da möchte ich mal sehen wie die da verifizieren wollen daß diese Mail von den Eltern kommt ...

... das ist doch schon die nächste Einladung zum Besch.....

Tante Edit hat mir eingeflüstert mal eine Mail an den Werbepartner des Spieles H. Beerbaum zu schreiben
Mal sehen ob ich eine Antwort bekomme
 
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Selbst wenn die Mail nicht abgeschickt wird kann man die Pässe kaufen. Also irgendwie Witzlos das Ganze. Beim Anmelden wird das Alter überigens NICHT abgefragt
 
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Danke für die regen Beiträge zu meinem Problem.

Zur Erläuterung:
Eine Zustimmung haben wir natürlich nicht verschickt und - da bin mir sicher - hat auch unsere Tochter nicht in unserem Namen gesendet. Der Einkauf über die 0900er Nummer gelang auch so.
Ich bin inzwischen der Ansicht, das die Firma hier in eine Zahlungsfalle locken will und ihrer Verpflichtung zur Kontrolle der "Geschäftsmündigkeit" nicht nachgekommen ist. Das Alter unserer Tochter war jedenfalls korrekt angegeben (Screenshoot erstellt), auch wenn ihre sonstigen Angaben nicht stimmten (folgte meinem Rat, im Internet nie die wahre Adresse/Namen anzugeben).
Ich seh dem ganzen inzwischen relativ gelassen entgegen, einen Widerspruch hatte ich ja letzte Woche sofort gefaxt.
Heute habe ich mir Deckungszusage der Rechtschutzversicherung geben lassen und für nächste Woche einen Termin beim Anwalt besorgt.
Ich halte euch auf dem Laufenden, wie es weiter geht.

Trotzdem wäre es super, wenn sich andere Howrse Geschädigten mal melden würden, wie es bei ihnen ausging.
Und jetzt werde ich gleich eine mail an Ludger Beerbaum fertig machen!
 
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Ich hatte da grad kurz vorher schon gegoogelt (mit den gleichen Suchbegriffen)
Da fällt mir nix mehr ein wie naiv da manche schreiben. "Generation Pisa" live im Netz. Ich frag mich sind das U-Boote die das Thema auftragsgemäß schönschreiben oder sind die wirkllich so d**f das zu glauben was sie schreiben. :eek: :wall:
 
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Ganz herzlichen Dank, beim AG Osterholz-Schambeck, AZ. 13 C 1348/08 gab es auch ein positives Urteil, leider auch wieder nur 1. Instanz.
2. Instanz habe ich bis jetzt nur negative Urteile gefunden.
Kennt jemand ein positives Urteil aus der 2. Instanz?
 
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Du solltest Urteile (vor allem klagestattgebende) nicht überbewerten. Immerhin kann die Gegenseite die Entstehung der Urteile entscheidend beeinflussen. Hintergrung ist folgender:
Die wenigsten Gerichtsurteile sind Überraschungsentscheidungen. Meist zeigt das Gericht in welche Richtung die Sache geht. In allen Fällen in denen Gerichte signalisieren die Klage abzuweisen wird einfach die Klage zurückgenommen, dann gibt es kein Urteil. Möglicherweise stecken hinter einem Urteil hunderte von danebengegangenen Versuchen.
Ob ein Urteil vom Landgericht oder Amtsgericht ist macht m.E. keinen großen Unterschied. Auch beim Landgericht entscheidet meist nur der Einzelrichter.
 
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So habe ich das noch nicht betrachtet, aber es erscheint logisch.
Nur mal zum Verständnis: Das Landgericht ist nicht die Berufungsinstanz für das Amtsgericht, ob Amtsgericht oder Landgericht zuständig ist, entscheidet der Streitwert?
Und die Berufungsinstanz wäre OLG?
 
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Schau mal hier im Forum unter Recht und Gesetz, da wimmelt es vor Klagerücknahmen

LG ist zuständig ab Streitwert 5000,- und natürlich für Berufungen vom AG kommend.
Wenn eine Sache beim LG landet wird entschieden ob die Kammer also alle 3 Richter/innen ran müssen oder einer von denen als Einzelrichter/in.

Leicht Off Topic: Banken machen das mit der Rücknahme zur Verhinderung unliebsamer Entscheidungen auch siehe:
Kompakt: Kompakt - Nachrichten Print - DIE WELT - Finanzen - WELT ONLINE
 
Hallo, will mal kurz den aktuellen Stand berichten:

Im September 2011 kam ein Nahnbescheid, dem unser Anwalt widersprach. Dann hörten wir wochenlang nichts mehr. Unser Anwalt meinte erst vor wenigen Wochen, dass es das wohl war. Pustekuchen: letzte Woche kam Post vom Gericht mit der Aufforderung, innerhalb von zwei Wochen auf die Klageschrift zu antworten. Das Gericht deutete aber zumindest an, dass es die Einschaltung des Inkassobueros für überflüssig hielt und auch Mahngebühren über 5,--€ für zu hoch hält. (abgerechnet wurden 4 Mahnungen, erhalten habe ich nur eine, und auf die antwortete sofort der Anwalt).
Ich bin gespannt, wie das Gericht entscheiden wird. Meine heutige Recherche ergab im Sommer 2012 ein weiteres positives Urteil vom Lg Saarbrücken.
Kennt ihr weitere aktuelle Urteile, sowohl positive wie negative? Ich habe den Eindruck, als würden die Gerichte in der letzten Zeit pro Verbraucher urteilen.

Ich halte euch auf dem Laufenden und würde mich über weitere Hinweise auf aktuelle Rechtsprechungen freuen!
 
Zur Erinnerung für die geneigte Leserschaft, es geht darum.
ca. 300,-- € "Fremdleistungen Event-Tarif First Communication GmbH ... ca. 150 Telefonate zur gleichen 0900er Nummer, teilweise in Minuntentakt, immer nur sehr kurze Verbindungen. Internetrecherche nach der Nummer ergab, dass diese zur Howrse gehört und man dort gebührenpflichtig Pässe kaufen kann. Meine 10-jährige Tochter gab dann auch schnell zu, dort angerufen zu haben.

@ Isabel, wer ist Klagegegner und wie hoch ist der tatsächliche Streitwert?
 
Kläger ist First Communication,
der Streitwert sind 298,51 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszins seit dem 17.4.2011 sowie außergerichtliche Mahnkosten in Höhe von 20,-- € sowie Inkassokosten in Höhe von 37,50 € und Auskunftskostenb in Höhe von 6,-- €.
Die beiden Urteile sind vom LG Saarbrücken, Az.: 10 S 60/10 und 10 S 99/10

Der Sachverhalt passt perfekt und auch die Begründung passt wunderbar zu dem, was meine Anwältin bereits auf die Mahnung antwortete.
Laut der Saarbrücker Zeitung soll es sich dabei um Grundsatzurteile handeln (warum eigentlich ???)
http://www.saarbruecker-zeitung.de/recht/aktuell-vermischtes/art262743,3894044#.T8FAJrdhic0

Schönen Abend!
 
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