0900-Rechnung mit Angabe falscher Telefonnummer ?

AW: 0900-Rechnung mit Angabe falscher Telefonnummer ?

Ich weiß gar nicht sogenau was ich Schreiben soll, ich habe mir die gepostetn schreiben angesehen.. Aber ich weiß ja nicht mal ob es über Internet oder bei ner weiterleitung beim Telfon dazu gekommen ist.. Bezahlt habe ich wie gesagt noch gar nichts.. laut Telekom sind bei mir aber Nummer wie 0900 usw gespert.

Ich ein wenig Probleme mit der Anfangs formolierung..
 
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So cih habe dem jetzt mal eine mail geschickt Ich habe mir einiges aus den Muster briefen genommen was so passt und den rest dazu geschrieben.. Ich hoffe da reagiert nun einer.. Bin mal gespannt.

Viellen dank noch mal für die hilfe und tips hier im Forum..
 
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... Bezahlt habe ich wie gesagt noch gar nichts.. laut Telekom sind bei mir aber Nummer wie 0900 usw gespert.
Da könnte man sich eigentlich beruhigt zurücklehnen und die Herbstsonne genießen ...

Ist der "Unregistriert" hier eigentlich immer die gleiche Person? Ist ein wenig irritierend, finde ich.
 
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Ja ist immer die selbe Person, Ich versuch es mal mit einem Namen geht das überhaupt? mal testen.


Hier das habe ich auf meine mail zurück bekommen.


vielen Dank für Ihre Mail.



Die Beantwortung Ihres Schreibens erfolgt durch die NEXNET GmbH, da wir als neutrales Abrechnungshaus für verschiedene Verbindungsnetzbetreiber, u. a. die dtms GmbH die Reklamationsbearbeitung sowie das Forderungsmanagement übernommen haben.



Nach den uns vorliegenden Leistungsdatensätzen ist die von Ihnen beanstandete Verbindung eindeutig von Ihrem Anschluss aus zustande gekommen.



Die dtms GmbH (Deutsche Telefon- u. Marketing Services) ist ein Telekommunikations-Netzbetreiber, der sich auf Service-Rufnummern, Audiotext- und Internet-Dienste (d. h. 0800-, 0180-, und 0900-)spezialisiert hat.



In allen Fällen erbringt die dtms GmbH eine Verbindungsleistung zwischen Nutzer und Diensteanbieter. Für Werbung, Inhalt und Gestaltung der (Mehrwert)-Dienste sind die jeweiligen Anbieter selbst verantwortlich.



Unter den 0900- Mehrwertdiensterufnummern können verschiedene Dienstleistungen abgerechnet werden. Diese erstrecken sich von Informationsdiensten, Beratungsdiensten bis hin zum Betrieb von Chatlines und sind durch spezielle Dienstekennzahlen (09001 für Informationsdienste, 09003 für Unterhaltungsdienste und 09005 für sonstige Dienste, z.B. Adult Entertainment) für den Nutzer sichtbar gekennzeichnet.



Mehrwertdiensterufnummern, die mit der Ziffer (0)900 beginnen, ermöglichen Ihnen, Dienstleistungen über das Telefonnetz zu erhalten und über die Telefonrechnung zu bezahlen.



Falls Sie diese Verbindung persönlich nicht in Anspruch genommen haben, ist dies für die Erhebung der Entgelte ohne Belang. Als Anschlussinhaber befinden Sie sich für die von Ihrem Anschluss genutzten Leistungen in der Zahlungspflicht.



Es grüßt Sie

****



Customer Service Team

Der NEXNET GmbH



+++++++++



NEXNET GmbH

-als Inkassobüro zugelassen-

Postfach 27 02 47

13472 Berlin

Geschäftsführer

******

Amtsgericht Berlin Charlottenburg

HRB 74625



Hinweis: Damit keine unnötige Verzögerung in der Bearbeitung auftritt, bitten wir Sie den bisher geführten Mail-Schriftwechsel Ihrer Antwort beizufügen.
 
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Da könnte man sich eigentlich beruhigt zurücklehnen und die Herbstsonne genießen ...

Ist der "Unregistriert" hier eigentlich immer die gleiche Person? Ist ein wenig irritierend, finde ich.



zurücklehnen?? verschicken die denn keine Mahnungen?? Die Telekom sagte zu mir als ich die Zahlung habe gestopt das die mich verklagen wenn ich das nicht zahle..

Was ich nur so lustig finde ist, das mir keiner sagen wie das pasiert sein soll da ich ne Flat habe 0900 usw.. gespert. Ich weiß nicht mal ob das über Internet oder beim Telefonieren war und mit wem.. Bekomm nur so Dumme mails wie da oben.. Sowas hab ich auch noch nicht erlebt..
 
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zurücklehnen?? verschicken die denn keine Mahnungen?? Die Telekom sagte zu mir als ich die Zahlung habe gestopt das die mich verklagen wenn ich das nicht zahle..
Keine Rechnungen bezahlen geht schon mal nicht. Ich würde den unstrittigen Teilbetrag der Rechnung bezahlen. Und dies der Rechnungsstelle auch so mitteilen.
Was ich nur so lustig finde ist, das mir keiner sagen wie das pasiert sein soll
Das kann ich leider auch nicht.
da ich ne Flat habe 0900 usw.. gespert. Ich weiß nicht mal ob das über Internet oder beim Telefonieren war und mit wem.. Bekomm nur so Dumme mails wie da oben.. Sowas hab ich auch noch nicht erlebt..
Ich weiß nicht, wie es sein kann, dass bei einer generellen 0900-Sperre (bei T-Com beauftragt?) eine Verbindung zu eben dieser Vorwahl berechnet werden kann. Dies wäre als erstes zu klären.
Ansonsten hast du doch durch die Sperrung der 0900-Nummern deinen Willen zum Ausdruck gebracht, keine Gespräche zu 0900-Vorwahlen führen zu wollen. Also müsste meiner Meinung nach derjenige, der diese Sperre für dich eingerichtet hat, erklären können, wieso trotz Sperre derartige Verbindungen (irrtümlich durch techn. Fehler oder beabsichtigt durch Umgehungstechniken / R-Gespräch???) auf deine Rechnung kommen.
Nach meiner Auffassung besteht bei einer eingerichteten 0900-Sperre keine Zahlungspflicht für trotzdem berechnete 0900-Verbindungen.
 
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Was ich nur so lustig finde ist, das mir keiner sagen wie das passiert sein soll

Das kann ich leider auch nicht.

Ich kann's.

Ansonsten hast du doch durch die Sperrung der 0900-Nummern deinen Willen zum Ausdruck gebracht, keine Gespräche zu 0900-Vorwahlen führen zu wollen. Also müsste meiner Meinung nach derjenige, der diese Sperre für dich eingerichtet hat, erklären können, wieso trotz Sperre derartige Verbindungen (irrtümlich durch techn. Fehler oder beabsichtigt durch Umgehungstechniken / R-Gespräch???) auf deine Rechnung kommen.

Vermutlich wird man den Sperr-Einrichter nicht zu dieser Auskunft zwingen können. Wenn er aber bestätigt hat, daß die ANWAHL von 0900-Mehrwertdienste-Rufnummern vom betreffenden Anschluß aus gesperrt worden sei, dann genügt das.

Denn wenn dies zutrifft, ist jedem 0900-Mehrwertdienste-Anbieter die Behauptung verwehrt, durch eine ANWAHL seiner 0900-Nummer vom betreffenden Anschluß aus sei die Mehrwertdienstleistung bestellt worden. Er müßte also darlegen, auf welche sonstige Weise seine Mehrwertdienstleistung bestellt worden sein soll.

Wenn ansonsten trotz -bestätigter- 0900-Anwahlsperre weiterhin ANWAHLEN von 0900-Nummern möglich sind, dann dürfte der Sperr-Einrichter wg. Pflichtverletzung auf Schadensersatz haften.

Nach meiner Auffassung besteht bei einer eingerichteten 0900-Sperre keine Zahlungspflicht für trotzdem berechnete 0900-Verbindungen.

Allein eine eingerichtete Anwahl-Sperre von 0900-Nummern verhindert eine (Inanspruchnahme von 0900-Mehrwertdienstleistungen und damit eine) Zahlungspflicht für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen unter 0900-Nummern nicht.

Aber: sofern 0900-Nummern in einer Weise genutzt werden, mit der 0900-Anwahlsperren umgangen werden können, dann dürfte dies meines Erachtens als rechtswidrige Nummernnutzung im Sinne von § 67 TKG anzusehen sein. Als Konsequenz könnte die Bundesnetzagentur anordnen, daß (trotz begründeter Zahlungspflicht) die entsprechenden Beträge weder in Rechnung gestellt, noch inkassiert werden dürfen.

Eine Zahlungspflicht für die Inanspruchnahme von sprachgestützten Premium-Diensten trotz eingerichteter 0900-Anwahlsperre scheidet von vorneherein dann gemäß § 66g TKG aus, wenn vor Inanspruchnahme keine ordentliche Preisansage erfolgt war.

( Im Zweifel hätte also der Diensteanbieter nachzuweisen, daß er vor Erbringung/Inanspruchnahme seiner Premium-Dienste unter Umgehung der 0900-Anwahlsperre gemäß § 66b TKG ordnungsgemäß über den Preis informiert hatte. )

f.
 
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Dann tu's doch ;)

Allein eine eingerichtete Anwahl-Sperre von 0900-Nummern verhindert eine (Inanspruchnahme von 0900-Mehrwertdienstleistungen und damit eine) Zahlungspflicht für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen unter 0900-Nummern nicht.
Da du das Wort "ANWAHL" immer so betonst, gehe ich davon aus, dass du eine gesicherte Erkenntnis hast, dass man trotz eingerichteter ANWAHL-Sperre trotzdem Verbindungen zu sog. "Mehrwert"diensten aufgebaut bekommt. Die dann eben nicht durch eigene aktive ANWAHL entstehen.

Aber: sofern 0900-Nummern in einer Weise genutzt werden, mit der 0900-Anwahlsperren umgangen werden können, ...
Ist das so?

... dann dürfte dies meines Erachtens als rechtswidrige Nummernnutzung im Sinne von § 67 TKG anzusehen sein.
Sollte so sein, das denke ich eigentlich auch. Das dürfte dann aber auch nicht von einer Preisansage abhängig gemacht werden. Wenn ich keine 0900 will, dann weder mit noch ohne Preisansage. Überhaupt nicht.
 
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Also erst mal Bezahlen und dann mir das Geld von der Telekom versuchen wieder zu holen??

Da die ja angebliech die Nummern gesperrt haben??
 
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Habe ich erst gemacht nur den streit betrag eingehalten.. Normale T-com Rechnung bezahlt.. Die Telekom sagt die nehemen sich dafür nichts an, da das über einen anderen Anbieter gelaufen ist. Ich müsste mich mit denen streiten. T-com ´meint sich für so einen kleinen Betrag streiten lohnt eh nicht da ich den Kürzeren ziehe und Mahnungen und Klagen bekomme sonst nix..


Ich habe heut noch mal mit denen Telefoniert die könn sich da ja mal gar nicht erklären wie das kommt das wenn ich 0900 usw sperren habe wie das pasiert..

Nexnet teilt mir nicht mit wann mit wem die Verbindung war.

Ich könnt mich auch mit einem Kaktus unterhalten der gibt mehr mehr Antworten.

Vielleicht ist dies ja auch durch ne weiterleitung der Auskunft pasiert oder aber auch nicht..
wie gesagt null Infos...

Ich überleg den Betrag zu zahlen da ich auf Mahnungen Inkasso usw.. auch kein Bock habe..

Seit drei Tagen Telefonier ich mit denen MAil per Post hab ich es geschickt da kommt nix zurück, ausser der gepostete Breif.. Und von der T-com nur Dummes gelabber.
Und Angstmacherei.
 
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Telekom Hotlines sind in der allermeisten Fällen mit Mitarbeitern besetzt, die von dieser Materie soviel Ahnung haben wie eine durchschnittliche Hausfrau.
 
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Also so wie ich was?? ;)

Also nur die Telonrechnung bezahlen den streit wert nicht.. Und dann? Weiter versuchen was über nexnet zu klären oder über die Telekom??
 
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@ Rebecca

Hast Du schon darüber nachgedacht von nexnet und dtms zu verlangen, die Rechnung als Entgeltnachweis nach den einzelnen Verbindungsdaten aufzuschlüsseln und eine technische Prüfung durchzuführen.

vgl § 45i Abs. 1 TKG

http://bundesrecht.juris.de/tkg_2004/__45i.html

Diese Vorschrift löst die alte Telekommunikationskundenschutzverordnung oder TKV ab. Das stand im alten § 14.

Zu den fett gekennzeichneten Suchworten kommt noch Prüfprotokoll. Suche im Forum danach.
 
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Ich werd das mal versuchen, nur Antwortet nexnet nicht ausser die mail oben..

Ich werd die noch mal Anschreiben vielleicht habe ich bis Morgen was..
 
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@ Rebecca


Du solltest Dich hier anmelden, das würde beispielsweise die Kommunikation erleichtern, da die Funktion der Persönlichen Nachricht zur Verfügung steht.


Zu den rechtlichen Wirkungen solcher Forderungen:
In der Dialer-Zeit hat ein Unternehmen genauso reagiert wie nexnet vermutlich reagieren wird. Da das Unternehmen aber dazu verpflichtet war, konnte im Prozess vor dem Amtsgericht daraufhin gewiesen werden, dass diese Prüfung und die Überlassung des Prüfungsprotokolls noch nicht erfolgt sei und deshalb nicht gezahlt würde. Daraufhin hat das Gericht entschieden, dass der Nutzer rechtmäßig die Zahlung verweigert.
Dass Du Anlass hast in Deinem Fall eine solche Prüfprotokoll zu verlangen, ergibt sich aus der Tatsache, dass Du eine 0900-Sperre einrichten ließt. Weiter würde ich die Telekom bitten, dass Du eine 0900-Sperre hast.
 
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