Sehr geehrter Herr *****,
wie Sie uns mitgeteilt haben, erhalten Sie Anrufe, die Sie als belästigend oder bedrohend
empfinden. Daher möchten Sie, dass wir Ihnen den Inhaber der Anschlüsse nennen, von denen diese ausgehen.
Selbstverständlich unterstützen wir Sie dabei, solche Anrufe in Zukunft zu unterbinden.
Gleichzeitig müssen wir aber auch die persönlichen Daten unserer Kunden schützen und einen
genauen Ablauf einhalten.
Füllen Sie daher bitte als Erstes den Auftrag vollständig aus und senden ihn uns zurück. Sobald wir Ihren Auftrag in Händen halten, richten wir die so genannte Feststellungsmaßnahme für den Zeitraum ein, den Sie uns dabei nennen.
Bis spätestens acht Werktage nach Abschluss dieser Feststellungsmaßnahme brauchen wir dann von Ihnen eine Auflistung der entsprechenden Anrufe.
Bitte geben Sie dabei das Datum und die möglichst genaue Uhrzeit des Anrufbeginns an. Damit
dies möglichst bequem ist, haben wir hierfür die Anlage zum Antrag vorbereitet.
Ihren Auftrag und später die Anlage senden Sie uns direkt an
T-Mobile Deutschland GmbH
Stichwort: Fangschaltung
Postfach 30 04 44
53184 Bonn
oder per Fax an 0228 939-3337
Für unseren Aufwand mit der Feststellung ankommender Telekommunikationsverbindungen
berechnen wir für die ersten beiden Wochen 150,00 EUR (netto). Der Preis je Folgewoche
beträgt 75,00 EUR (netto).
Noch zwei allgemeine Hinweise: Wenn wir die Anlage mit den Anrufen nicht innerhalb von acht
Tage erhalten, löschen wir die gespeicherten Daten. Die Kosten für die Fangschaltung fallen
auch dann an.
Weiterhin gilt das Auskunftsbegehren nach § 101 des Telekommunikationsgesetzes nur für
bedrohende und belästigende Anrufe. Da bei SMS-Nachrichten - rechtlich gesehen - kein Anruf vorliegt, können wir Ihnen den Absender von SMS leider nicht nennen.
Bei Rückfragen zum Thema Fangschaltung erreichen Sie uns unter 0228 939-5555. Wir freuen
uns, wenn wir Ihnen weiterhelfen können.
Mit freundlichen Grüßen
T-Mobile Kundenservice
Kurzwahl vom T-Mobile Handy: 2202
T-Mobile Deutschland GmbH