AW: 09003994058 - Neue Abzocke?!
Auf sowas können nur senile Rentner, Bekloppte und Dumme reinfallen (diese Menschen scheinen ja eine profitable Geldquelle zu sein) ... aber die sollte man eben auch vor ihrer eigenen Blödheit schützen, indem man solche Verbrecher gnadenlos verfolgt.
...und genau das ist deutsche Rechtsauffassung - siehe
LG Hildesheim.
Für die Tatbestandsmäßigkeit spielt es jedoch keine Rolle, ob die Getäuschten bei sorgfältiger Prüfung die Täuschung hätten erkennen können, denn selbst leichtfertige Opfer werden durch das Strafrecht geschützt.
Damit entfällt das Argument, dass selbst schuld ist, wer anruft.
Ob der erregte Irrtum (z.B. über das Verhältnis von Gewinnchance zum Aufwand des 30-Minuten-Anrufs) ausreicht, um auf einen Betrugstatbestand zu kommen, wäre eine interessante juristische Frage. Da gibt es sicher einschlägige Urteile, wie ja auch in der oben verlinkten Googlegroups-Diskussion angedeutet wird.
Vier Nummern sind schon in Verwendung, wieso die Bundesnetzagentur dies sehenden Auges zulässt, sollte man sie doch mal fragen. Und wenn man beim Fragen ist, sollte man auch fragen, wie es denn mit der Haftung aussieht, wenn sich ein Netzbetreiber möglicherweise in der Insolvenz befindet (ein bekannter Insolvenzverwalter als c/o ist doch ein durchaus hinreichender Grund, dies anzunehmen).
Wenn die Bundesnetzagentur Firmen Mehrwertnummern überlässt, ohne zu prüfen, ob die überhaupt im Falle des Falles haften könnten (wenn z.B. ein Rechnungslegungsverbot nicht beachtet werden würde, was ja vorkommen soll), dann handelt sie recht fahrlässig. Oder verstehe ich das nur wieder nicht? Die schweizerische YA bekam ja auch 0137-Nummern überlassen, als sie sich bereits in Liquidation befand. Was ist das denn für eine Sorgfaltspflichterfüllung? Fällt das nicht unter "due diligence"? Wären das Fragen an die verantwortliche Aufsicht der BNetzA, also das BMWI?