AW: 0137-Lockanrufe Pfingsten/Sommer/Herbst/Weihnachten 2006: Hier melden
Bei den letzten posting sind ein paar Fragen aufgetaucht. Auch wenn die schon mehrfach beantwortet sind, hier noch einmal:
zu den Kosten
siehe Übersicht hier
Was mich rasend macht: Die Unverschämtheit von Anbieter wie Telekom oder O2.
Hier O2 (
"man ist selbst verantwortlich, wenn man zurück ruft")
Damit versucht man, genauso wie die Telekom, sich feige aus der Verantwortung zu stehlen. In meinen Augen eine Unverschämtheit. Immerhin werden Gelder in Zusammenhang mit eiunem Betrugsdelikt eingenommen (obwohl man die Möglichkeit hätte, diesen Betrug effektiv zu bekämpfen). Da soll man deren Rechtsabteilungen mal auf den §261 StGB aufmerksam machen. Vielleicht werden die dann etwas weniger arrogant. Zeit wäre es...
Dazu noch einmal, was ich bereits
hier geschrieben habe:
Nach Anruf bei der Telekom gab man mir die Auskunft das 0137 er nummern als Servicerufnummern gekennzeichnet sind und das man selbst dafür verantwortlich ist wen man zurückruft.
Die juristische Prüfung dieses Sachverhaltes sollte nicht Aufgabe eines Hotlinemitarbeiters eines Unternehmens sein! Das nächste Mal bitte kontern mit dem LG Hildesheim:
Ein Täter, der massenhaft mittels sog. "Ping- bzw. Lockanrufe" Mobilfunk- und Festnetzteilnehmer von einer Mehrwertdiensterufnummer aus anruft, täuscht die Angerufenen darüber, dass er ein Gespräch mit ihnen führen wolle. In Wirklichkeit hat der Ping-Anrufer aber gar kein Interesse an einem Gespräch. Er will nur die Betroffenen zu einem Rückruf motivieren, um ihnen gegenüber die Nutzung seines Mehrwertdienstes abrechnen zu können. Die gutgläubigen Opfer gehen im Regelfall davon aus, jemand habe sie sprechen wollen. Sie rechnen nicht damit, dass sie einen Mehrwertdienst anwählen und werden somit über die fehlende Gesprächsintention des Ping-Anrufers getäuscht (vgl. LG Hildesheim, Urteil v. 10.2.2004, Az.: 26 KLs 16 Js 26785/02, MMR 2005, 130).
Quelle:
http://www.mediendelikte.de/263Betrug.htm
In diesem Urteil steht ganz klar drin, dass Fahrlässigkeit hier keine Rolle spielt!
Für die Tatbestandsmäßigkeit spielt es jedoch keine Rolle, ob die Getäuschten bei sorgfältiger Prüfung die Täuschung hätten erkennen können, denn selbst leichtfertige Opfer werden durch das Strafrecht geschützt.
Was die Telekomleute da sagen, ist vielleicht Telekom-Law, aber nicht unbedingt deutsche Rechtssprechung.
ANRUFE MIT 0137-KENNUNG SIND IMMER ILLEGAL
Das könnten O2 und Telekom inzwischen auch schon mitgekriegt haben - falls nicht, sollen sie sich bitte nicht so unqualifiziert dazu äußern.
Was war sonst noch?
Ach so:
- ob man die Verantwortlichen rauskriegt: Ja, das wird voraussichtlich noch im Laufe der Woche bekannt
- ob es was bringt, dagegen vorzugehen:
Beschwerde bei der Bundesnetzagentur bewirkt Inkassoverbot --> man muss die Gebühren nicht zahlen. Ansonsten passiert aber faktisch nichts. (Für den Großteil der Betroffenen ist der Punkt, nicht zahlen zu müssen, allerdings der wichtigste Punkt --> also Beschwerden machen, weil das für diesen Punkt entscheiden ist)
Daher (bzw. wenn man mehr will, als nur Schadensbegrenzung): STRAFANZEIGE/STRAFANTRAG --> siehe links in meiner Signatur (und dies bitte schnell und unabhängig von der Antwort der Bundesnetzagentur, die erfahrungsgemäß erst in 4 Wochen kommt
Interessierte Ermittler lesen bereits hier mit!