Plaudereien zu Abmahnung U+C Regensburg / Redtube Porno-Streaming

Mal eine doofe Frage. Die Berufshaftpflicht für Anwälte deckt doch m.E. nur Schäden ab, die dem Mandanten entstanden sind - doch wohl aber nicht Vermögensschäden beklagter Parteien. D.h.: m.E. zahlt im vorliegenden Fall die anwaltliche Berufshaftpflicht Schäden, die der Firma "TheArchive" entstanden sind - nicht aber Schäden der Betroffenen. Oder habe ich da was falsch verstanden? Außerdem ist grobe Fahrlässigkeit bzw. Mutwilligkeit etc. sowieso ausgeschlossen.
 
Das ist wohl exakt so wie du das erkannt hast, deshalb war der Hinweiß des Anwaltes in dem Inerview auch nichts als Bullsh.. wie alles was er verzapft.
 
Müßte man mal nachsehen. Ich glaube die Berufshaftpflicht ist nicht nur zum Schutz der eigenen Mandanten sondern für alle anwaltlichen Fehler die zu einem Schadenersatzanspruch gegen den Anwalt führen. Unabhängig davon bleibt natürlich das Problem der groben Fahrlässigkeit/Vorsatz.
Üblich sind wohl übrigens auch Selbstbeteiligungen von z.B.10% pro Schadensfall oder ein Mindestbetrag.
 
Ich hoffe die Anwälte bekommen nun auch endlichmal heftig einen auf die Finger, schliesslich ist es bereits der zweite Fall der aufgedeckt wird, wo diese nachweislich Mithelfer und Täter eines Betruges sind. Für sowas sollte den Herrschaften endlich mal deren Lizenz entzogen werden. Sonst werden die immer weiter so machen....
 
http://www.zeit.de/digital/internet/2014-01/redtube-abmahnungen-archive-untergetaucht/seite-2
"Der Gewerbebetrieb konnte nicht ermittelt werden."
Er ist Deutscher und hat neben The Archive einen Musikvertrieb in Offenbach. Erreichen kann man ihn nicht, auf E-Mails antwortet er nicht, sein Handy ist ausgeschaltet. The Archive ist nicht sein einziges Problem.
Die Staatsanwaltschaft Regensburg untersucht, ob ein betrügerisches Verhalten vorliegt oder nicht und ob er vielleicht Abmahnungen ohne Rechtsgrund verschickte, wie ein Sprecher sagte.
 
Hmm,das Gutachten liest sich ja doch wie Zauberei, weil angeblich aus der Ferne in die Beziehung von zwei anderen Rechnern eingegriffen werden kann.
 
Das Gutachten beschreibt nicht die Netzwerk-Konfiguration und ist daher weitgehend nutzlos.

Bei zwei benachbarten PC in einem LAN hinter einem DSL-Router reicht ein Paket-Sniffer

https://de.wikipedia.org/wiki/Paket-Sniffer

um den Datenverkehr des anderen PCs lückenlos mitzuschneiden. Das würde aber für das tatsächliche Mitschneiden fremder Internetverbindungen nichts bedeuten.
 
Diehl & Partner sind ja noch peinlicher als vermutet:

Aufgrund seiner Tätigkeit ist Dr. Frank Sch. mit den Technologien der Informationsverarbeitung und Informationsübertragung über das Internet in einem Maß vertraut, welches über das für die vorliegende Untersuchung notwendige Maß weit hinausgeht.

Was vermutet Dr. Sch. wohl, wenn eine Frau auf der Bühne zersägt wird?

Jeder, der einige grundlegende Netzwerk- und Internetkenntnisse hat, muß sich fragen, wie die Software diese eigentlich nicht zugänglichen Daten ermittelt!

Nebelwolf
 
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