[vendis] www.Grosshandel-Angebote.de [B2B Web Consulting ] www.profi-kochrezepte.de

a) Vereine werden behandelt wie Gewerbetreibende
b) die sogenannte negative Feststellungsklage wurde schon mehrfach angestrengt und üblicherweise auch gewonnen. Gang zum Rechtsanwalt, Hinweis auf die sogenannte "überraschende Klausel" und ab dafür!
 
Sch...egal als was, guggst Du oben unter Verbraucher (angepinnte Beiträge) und läßt einen Widerruf los.
Und dann kannst Du Dich erstmal gepflegt kreuz-, wahl- oder leihweise... Im Extremfall auch spralförmig ...
 
Sch...egal als was, guggst Du oben unter Verbraucher (angepinnte Beiträge) und läßt einen Widerruf los ...

Ok, danke, also Du meinst gar keinen Hinweis auf Verein usw. Und auch nicht auf dem Briefbogen des Vereins, sondern einfach so als Privatperson?

Dann werde ich das mal so machen....
 
Hääähmm, Dvill, als ein maßgeblich Beteiligter an dem zitierten Prozess, muss ich Dir mitteilen, dass der Prozess aus einem ganz anderen Grund in die Hose gegangen ist.

Der Button "kostenpflichtig bestellen" ist ja auch erst neu implantiert worden. Nachdem der "Kunde" über die angeblich günstige zu erhaltende Ware in die Falle gelockt wird und sein Interesse von daher objektbezogen ist, ist und bleibt die Rechnung nur für die angeblich erworbene Mitgliedschaft eine "überrschende Klausel".

Haltet Euch bitte vor Augen, dass juristische Angriffe seitens der Abzocker ausgesprochen selten sind.
 
Gerichtsentscheidungen in Grauzonen sind immer unberechenbar. Einen Prozess mit unsicherem Ausgang sollte nur derjenige führen, der mit jedem möglichen Ausgang und dem Kostenrisiko gut leben kann.

Rechtsunerfahrene in ein überflüssiges Prozessabenteuer reinquatschen zu wollen, ist - vorsichtig formuliert - wenig nett.
 
Hallo Sol,
offensichtlich hast du nicht ganz gründlich gelesen, denn ich hatte mich auch über meinen Verein angemeldet.
Befolge einfach die Hinweise der anderen und besonders der Mods..................

Gruß Mistake
 
http://www.kanzlei-rader.de/?p=2588
AG Seligenstadt, Beschlüsse vom 01.11.2013 und 04.11.2013, 1 C 900/13
Das Gericht stellte fest, dass ein wirksamer Vertrag zwischen unserem Mandanten und der Vendis GmbH nicht besteht. Die minderjährige Tochter des Mandanten hatte die Registrierung bei der Vendis durchgeführt, was die Vendis GmbH nicht davon abhielt, den Anspruch auf Zahlung der Nutzungsgebühr gegen unseren Mandanten weiterhin geltend zu machen.
 
Date2Day GmbH hat laut Handelsregister (Amtsgericht Dortmund HRB 23956) immer noch ihren "Sitz" in Dortmund
Nennt sich nun B2B Web Consulting GmbH.

http://www.radziwill.info/B2B-Web-C...n-avenue-shopping-de-und-profi-kochrezepte-de
Der Firmenname ist neu, die GmbH nicht: bis Ende September 2013 nannte sie sich noch Date2Date GmbH.

In diesem Sommer ist die B2B Web Consulting GmbH schwer aktiv mit ihren Abofallen avenue-shopping.de und profi-kochrezepte.de. Die jeweilige Anmeldemaske mit dem mehr oder minder versteckten Kostenhinweis ist unverändert und auch der Betrag, den man von den Betroffenen haben will, ist der gleiche geblieben: 284,17 EUR; das ganze mal zwei, denn die Laufzeit des so zustande gekommenen Vertrages soll zwei Jahre betragen. Gezahlt werden soll auf ein Konto der GLS Gemeinschaftsbank eG.
 
Hallo,

ich bin vor einigen Tagen auf die Abzocker reingefallen. über etliche Ecken habe ich heraus bekommen

[modedit: alle persönlichen Daten gelöscht - Forenregeln beachten!]
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Solche Stinkbomben-Tricks hatten wir bei anderen Abzockern in der Vergangenheit auch schon: gelbe Umschläge, Überschrift "Mahnbescheid" im Betreff bei einer stinknormalen Mahnung, es gab auch schon mal hoheitsähnliche Logos.
 
Na so was aber auch, dieser Brief lächelte mich vorhin unschuldig an, als ich den Postkasten geleert hatte...

r6eal4jt_png.htm


... wer hat es denn da so eilig, wofür eigentlich, so heftig Geld von mir fordern zu wollen...

ldwpofsm_png.htm


... mal eben im HR nachgeschaut, ja tatsächlich, diese Firma mit Konto in Slowakei gibt es tatsächlich...

apehluva_png.htm


... na mal sehen, ob und vor allem wie ich auf derart "zivil" vorgebrachte Bettelbriefe reagiere... ich denke, den kann ich sicherlich seine Drohung wahrmachen und den Mahnbescheid beantragen lassen...

Anmerkung an die Admins: das Einfügen externer Bild-Adressen scheint nicht zu funktionieren!
 

Anhänge

  • B2B-Abzocke1+2.png
    B2B-Abzocke1+2.png
    369,9 KB · Aufrufe: 625
  • B2B-Abzocke3.png
    B2B-Abzocke3.png
    6,5 MB · Aufrufe: 736
  • B2B-Abzocke4.png
    B2B-Abzocke4.png
    34,4 KB · Aufrufe: 537
Die hamma doch schon hier:

http://forum.computerbetrug.de/thre...gebote-de-abo-falle.38166/page-19#post-364626
http://forum.computerbetrug.de/thre...gebote-de-abo-falle.38166/page-23#post-379851

und vor allem hier:

http://www.kanzlei-thomas-meier.de/b2b-web-consulting-versendet-qmahnbescheideq

RA Meier schrieb:
Mit einem neuen Trick versucht die B2B Web Consulting, ahnungslose Bürger zu einer Zahlung zu bewegen. In einem gelben Briefumschlag (gelb ist die typische Farbe für gerichtliche Zustellungen) ist zunächst nur in Schreibmaschinenschrift zu lesen:


GERICHTLICHER MAHNBESCHEID

Aktenzeichen: B2B-R-XXXXXX.21014
 
http://hoesmann.eu/achtung-bei-forderungen-der-inkasso-und-forderungsmanagement-gmbh/
Zurzeit erreichen uns viele Anfragen wegen Inkassoschreiben von Inkasso und Forderungsmanagement GmbH. Dieses Unternehmen fordert im Namen der B2B Web Consulting GmbH für eine angeblich kostenpflichtige Mitgliedschaft auf profi-kochrezepte.de eine Summe von 334,93 € . Diese Forderungen werden über das Unternehmen Inkasso und Forderungsmanagement GmbH s.r.o. geltend gemacht.
Bei der Inkasso und Forderungsmanagement GmbH s.r.o. handelt es sich nicht um ein in Deutschland zugelassenes Inkassoinstitut. Vielmehr handelt es sich um eine slowakische Firma, welche in Deutschland nur eine Postanschrift unterhält. Es ist auch keine deutsche GmbH, sondern eine slowakische Firma, welche hinter dem Unternehmen steht.
 
Zurück
Oben