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Gute Frage. Wie wäre es mit lesen?
Was soll ich jetzt am besten machen ?
Gute Frage. Wie wäre es mit lesen?
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Was soll ich jetzt am besten machen ?
Hmmmm ...Ich selbst werde jetzt immer - zusätzlich zu den angegebenen Links - der jeweiligen Bank eine Kopie der Rechnung schicken.
Klar - z.B. 3. Mahnung schicken.Können die mir was?

Lesen bildet und verschafft SicherheitIch wollte nur wissen, ob ich jetzt mal so langsam zum Anwalt muss oder ob diese Mail einfach auch als Luft betrachtet werden kann?
Ich habe meine Nachtschicht sinnvoll genutzt *hüstel* um für die Lesefaulen Kurzinfos zu geben. Alles weitere befindet sich hier im Forum und auf www.augsblog.de .
http://de.youtube.com/view_play_list?p=879C6ACF7AFB6090
Hatte leider keine Schlumpfmütze parat und auch das Helium war mir ausgegangen :sun:
Viele Grüße,
Jens
vermutlich in dieser Art...sollte noch was kommen!
da haste recht jupp11 .. so in der art wirds aussehen!!
Mensch, Leute! Wann kapiert ihr das endlich! Die drohen ALLEN mit einem gerichtlichen Mahnverfahren. Und erreichen damit Unsicherheit und in vielen (zu vielen!) Fällen Zahlungsbereitschaft.Hallo leute! Ich bin in der ganzen Sache tief drin! Bin aber schon einen Schritt weiter! Mir wird jetzt schon bei erster Mahnung mit dem gerichtlichen Mahnverfahren gedroht.

Bezweifle, dass jemals ein Wüstensohn auf seinem Kamel angeritten kommt ( eher aus seinem Frankfurter Versteck kommt...) um für 23€/pro Mahnbescheid bei einem deutschen Amtsgericht unter Vorlage der Personalien MBs zu beantragen. Die allgemeine Aufmerksamkeit der Presse wäre ihm gewiß...Dieses "Unternehmen" hat bislang in keinem einzigen (bekannten) Fall ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet.
lesen:, sollen wir einfach mal nichts machen?
Zu den oben stehenden Links von Captain Picard folgende Ergänzung:lesen:
http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?t=49511
dann solltest du selber entscheiden können, was zu tun (oder nicht zu) ist.
PS: oder wie im TV gucken
http://de.youtube.com/view_play_list?p=879C6ACF7AFB6090
Damit dürfte auch da alles klar sein.Für Markus Saller, Justitiar der Verbraucherzentrale Bayern, sind diese Fragen schnell beantwortet: "Eine kostenlose Mitgliedschaft in eine kostenpflichtige umzuwandeln ist rechtlich nicht möglich ohne Zustimmung des Kunden", sagte er heute im Gespräch mit Computerbetrug.de. Sprich: Allein dadurch, dass die Betreiber von meinnachbar.net die geänderten AGB mitteilen und betroffene Kunden nicht reagieren, ist noch lange kein Vertrag über eine kostenpflichtige Mitgliedschaft geschlossen. "Das würde der § 308 Nr. 5 BGB nicht hergeben", betonte der Jurist.

Sehr geehrte Damen und Herren,
Sollten die Kundendaten nicht Ihnen gehören, können wir Ihnen nur empfehlen,
bei der Polizei eine Anzeige gem. § 263a StGB zu erstatten, da dann evtl. ein
Computerbetrugsverdacht vorliegt.
In weiterer Folge wird sich die Polizei mit uns in Verbindung setzen. Wir
werden dieser anschließend alle bei uns angegebenen Daten bekannt geben.
Darunter befindet sich auch die IP-Adresse des Täters, mit der eruiert werden
kann, von welchem Internetprovider und mit welchem Benutzername sich
angemeldet wurde.
Bitte senden Sie uns eine Kopie der Anzeige zu, damit wir den Mahnungsverlauf
bis zur Klärung durch die Polizei stoppen und danach den wahren
Verursacher/Anmelder anmahnen können.
Sollten Sie uns keine Kopie schicken, werden wir Sie weiterhin anmahnen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Supportteam
Beauftragtes Servicecenter Europe:
Servicecenter/netsolution
Via Vorame 98
6612 Ascona
Switzerland
netsolution FZE
Sheikh Zayed Road
P.O. Box: 124166, Dubai
United Arab Emirates
Faxnummer: +423 662 901 808