Abo bei www....-heute.com

Jahnsi

Frisch registriert
Hallo !

Da surfe ich kürzlich im Internet, um einen Namen für unser bald kommendes Kind zu finden, lande auf der oben genannten Seite [vornamen-heute.com] und habe prompt ein 24 monatiges Abo am Hals, welches mich jährlich 84 Euro kosten soll. Wie ich jetzt gelesen habe, ist die Firma S[...] GbR bekannt für dubiose Internetgeschäfte. Leider muß ich mir den Leichtsinn vorwerfen lassen, die AGB'S nicht so gründlich gelesen zu haben, wie es wohl vonnöten gewesen wäre. Ich bin jedoch nach der Registrierung nie darauf hingewiesen worden, daß ich da auf ein kostenpflichtiges Abo hinsteuere, selbst bei der Zusendung der Zugangsdaten nicht. Nun kam nach Ablauf der Widerrufsfrist die Rechnung, und für mich der Schock.

Gibt es hier jemanden, der sich mit dieser Materie auskennt und mit der o.g. Firma vielleicht schon selbst Erfahrungen sammeln konnte? Gibt es für mich eine Chance, da rauszukommen?

Beste Grüße

Jahnsi

[Threadnamen editiert und Sitenamen eingefügt aus den Gründen dieses Postings ] - modaction.sep
 
Sah die Seite damals so aus, wie hier im Anhang?
 

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Re: Vornamen-heute

Jahnsi schrieb:
Scheint bekannt zu sein
Sicher, ist schließlich Nr. 1 bei der Google-Suche nach "Vorname" oder "Vornamen" (hellblau unterlegte Anzeige über den ersten normalen Treffern).
 
dubios

reichlich dubiose AGB, finde ich.

Einerseits ist da die Rede von einem Gratis-Angebot das nach Ablauf des Tages endet. Dann wird das Gratis-Angebot zum kostenpflichtigen Angebot.
Aber ich kann innerhalb von zwei Wochen widerrufen.
Allerdings gilt der Widerruf nicht, wenn ich das Angebot genutzt habe.

Ja, wie denn jetzt? Muß man das durchblicken?
 
Nochmals hallo,

erstmal vielen Dank für Eure Beiträge.

Ich werde die Anmeldung jetzt gemäß § 119 BGB anfechten. Ich habe ein entsprechendes Schreiben per Mail geschickt, werde den Widerruf aber in schriftlicher Form noch heute zur Post geben. Ich habe angedroht, daß ich bei Fortbestehen der Forderung einen RA einschalten werde. Meint Ihr, das ist so richtig?

Beste Grüße

J.

worfelden
 
Anonymous schrieb:
Nochmals hallo,

erstmal vielen Dank für Eure Beiträge.

Ich werde die Anmeldung jetzt gemäß § 119 BGB anfechten. Ich habe ein entsprechendes Schreiben per Mail geschickt, werde den Widerruf aber in schriftlicher Form noch heute zur Post geben. Ich habe angedroht, daß ich bei Fortbestehen der Forderung einen RA einschalten werde. Meint Ihr, das ist so richtig?

Beste Grüße

J.

Konkrete Tipps auf deinen Einzelfall bezogen sind wegen des in Deutschland geltenden Rechtsberatungsgesetzes verboten. Das Gesetz gibt es leider tatsächlich und ist für Foren wie dieses nicht ohne. Für die Einzelfallberatung wird der Gang zu einer Verbraucherschutzzentrale oder zu einem Anwalt empfohlen. Aber wie anzunehmen ist, hast du die allgemeinen Hinweise, die dieses Forum bietet, dir genau durchgelesen und das ist gut so.

Gruß
Wembley
 
Re: Abo bei www.vornamen-heute.com

Jahnsi schrieb:
Leider muß ich mir den Leichtsinn vorwerfen lassen, die AGB'S nicht so gründlich
gelesen zu haben, wie es wohl vonnöten gewesen wäre.
Mal ganz direkt gefragt, warum läßt eine solche Seite bei der angeblich alles gratis ist, nicht sofort
die Alarmglocken schrillen? Es gibt nichts "gratis", alles hat irgendwo einen Haken und kostet.
Warum um Himmels willen soll jemand seine kompletten Daten eingeben, wenn es für lau ist?
Schon die Möglichkeit mit den Daten Mißbrauch zu treiben, würde mich zurückschrecken lassen
http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?p=138480#138480
Hans M schrieb:
Ich gebe eine generelle Empfehlung ab,

alle Webseiten, die mit "gratis", "kostenlos", "völlig unverbindlich",
"ohne Risiko" und ähnlichen Schlagwörtern werben, umgehend wieder zu verlassen.

worfelden
 
Captain, ich gebe Dir da ja vollkommen recht. Ich könnte mich ja selbst ohrfeigen, daß mir sowas passiert ist. Seit Jahren bin ich im Web präsent, war immer vorsichtig, und nun ist es doch passiert. Aber wie auch immer die Sache ausgehen wird: aus Schaden werde ich (noch) klüger.

Gruß

Jahnsi
 
Grade bei Vornamen-heute stellt sich einem ja die Frage wie der Betreiber ernsthaft darauf vertrauen will, dass ein Kunde der seine Daten eingibt tatsächlich ein 24 Monats Abo anbieten möchte. Länger als maximal 9 Monate brauchen das keine werdenden Eltern.
 
Noch schlimmer IMHO suchma***inen.de, leitet weiter auf suchen-*eute.com.

Webseite schrieb:
Sicherlich besuchen Sie unsere Seite, um aktuelle Suchmaschinen zu nutzen.
Sie finden hier eine Übersicht sämtlicher Suchmaschinen:
deutschsprachige Suchmaschinen
internationale Suchmaschinen
regionale Suchmaschinen
sowie Spezialsuchmaschinen
- das alles finden Sie hier!
Und dafür nen 24 Monatsabo 12 Monate im voraus zahlbar? *tztz*
 
Aber bei der Tierheimeseite aus dem selben Hause gibts was tolles:
Suchen Sie sich ein Tierheim in der Nähe aus und retten Sie ein Tierleben!
Da tut man was Gutes mit seinem Abo in den nächsten 24 Monaten.

Was ist eigentlich aus Tequilla und Strolchi (dem Racker) geworden die früher auf der Seite wohnten?
 
Jetzt stelle ich doch mal eine mehr oder weniger provokative Frage:

Aus welcher Klausel geht hervor, dass die 30-50px große Überschrift "Gratis Vornamen", "Gratis SMS, oder "Gratis was weiß ich", nicht mehr gilt, sondern nur noch, die in den AGB angegebenen Klauseln? Aus welchem juristischen Grund sollen angeblich die AGBs solcher Webseiten, die nur in 10px und versteckt angegeben werden, dafür sorgen, dass die werbewirksamen Slogans nicht mehr gelten?

Meines Erachtens ist die Aussage "Gratis __________" genau so alleine für sich stehend gültig, wie die kleingedruckten Textpassagen, die von den Betreibern AGBs genannt werden. Wieso sollten diese Texpassagen rechtlich die großen Slogans entkräften oder relativieren können?

Gruß
Matthias
 
tuxedo schrieb:
Jetzt stelle ich doch mal eine mehr oder weniger provokative Frage:
Ich finde die Frage eher weniger provokativ, siehe näher hier:
http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?p=137888#137888

Zusätzlich zu dem dort Geschilderten ist es bei den Anmeldeseiten mit "AGB-Häkchen" so, dass die dadurch in Bezug genommenen AGB dem Vertrag keinen völlig anderen Charakter geben können. Wer durch die Gestaltung der Anmeldeseite z.B. glauben darf, an einem Gewinnspiel teilzunehmen, kann nicht wirksam durch die AGBs zu einem kostenpflichtigen Abo verpflichtet werden. Nicht anders kann es meiner Meinung nach sein, wenn man aufgrund der Seitengestaltung davon ausgehen darf, dass man sich für einen kostenlosen Dienst registriert.
 
Ist eigentlich leicht zu beantworten: § 305c Abs. 1 BGB:
§ 305c BGB - Überraschende und mehrdeutige Klauseln

(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil.
Wenn also im Großgedruckten steht "das alles kostet definitiv und eindeutig und ohne wenn und aber nix", kann das nicht wirksam im Kleingedruckten (in AGB) konterkariert werden.

Ob das aber jeweils so "definitiv und eindeutig und ohne wenn und aber" vorliegend gilt, ist eine Einzelfallfrage, die jeweils zu prüfen ist ...
 
vornamen.de

Hallo, bin neu hier-
bin dieser Seite ebenfalls auf den Leim gegangen.

Wenn ich schon so dumm bin, und das mache, muss ich halt das sündteure Lehrgeld zahlen.

Aber, wie weiß ich, ob sich dieser Vertrag nicht automatisch verlängert?

Kann mir jemand weiterhelfen?

Danke!
 
Re: vornamen.de

rita21 schrieb:
Aber, wie weiß ich, ob sich dieser Vertrag nicht automatisch verlängert?
Alternative 1:
Es gibt keinen Vertrag. Dann verlängert sich auch nix.

Alternative 2:
Es gibt einen Vertrag. Dann ist Vertragsinhalt auch die Frage, ob "mangels Kündigung" eine Verlängerung eintritt.

Feststellung, welche Alternative stimmt: Vertragsgrundlagen prüfen. Oder prüfen lassen, denn hier findet keine konkrete Rechtsberatung statt.
 
Fehler gemacht und ein Onlinvertrag abgeschlossen

Hallo zusammen,
ich habe ja schon den ein oder anderer Text zu "vornamen-heute" dazu gelesen. Was mich jetzt aber interessiert, was ist mit der Bezahlung, wenn man sich da angemeldet hat?
Ja, ich habe mich da auch angemeldet.
Würde jetzt gern wissen ob ich da was zahlen muss, oder nicht?
Da mir die Rechnung per e- Mail geschickt wurde, habe ich gleich darauf mit einer sofortigen Kündigung per e- Mail geantwortet und darauf hingewiesen das ich erst was zahle, wenn ich was schriftliches habe, wo ich die Daten vom Vertrag einlesen kann, damit ich damit zum Rechtsanwalt gehen kann.
Habe aber eigentlich nicht vor zum Rechtsanwalt zu gehen - Geld sparen!
Kann ich das aussitzen, obwohl die jetzt schon mit Inkassobüro drohen?
Besten Dank im voraus. Barny57
 
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