Zum "Faxdialer" der Intexus GmbH

Mein Beitrag zur Ruf-Nr. 090090001214

Liebe Forenleser,
herzlichen Dank für die vielen Meldungen zu meinem Beitrag. Gern komme ich der Anregung nach, den Bericht zu ergänzen.

An meiner ISDN-Anlage sind meinem Rechner, dem Faxgerät und zwei Telefonanschlüssen gesonderte Rufnummern zugewiesen. Monatlich erhalte ich für alle Anschlüsse einen Einzelverbindungsnachweis. Wenn nun über die Faxnummer hohe Nutzungsgebühren ausgewiesen werden die ich nicht nachvollziehen kann, dann finde ich das nicht zum Lachen, sondern eher zum Fluchen.

Dank des Beitrages von Herrn Richter weiß ich jetzt jedoch. was passiert ist. Ich habe mich wie so oft mehrfach bei einem bei google gefundenen Routenplaner eingewählt, um eine günstige Wegbeschreibung zu erhalten. Leider war der diesesmal gewählte Routenplaner wohl nicht wie sonst kostenfrei, aber auch nicht als kostenfrei zu erkennen. Um den Premiumbereich nutzen zu können musste ich lediglich OK eintippen.

Um jetzt jedoch nachvollziehen zu können ob ich wirklich so blöd bin, würde ich die Anwahlprozedur gern noch einmal sehen. Leider finde ich den von mir ausgesuchten VW-Routenplaner nicht mehr im Internet. Vielleicht kann Herr Richter mir ja sagen, wo dieser geblieben ist.

Zur Zeit sehe ich jedenfalls keinen Grund, meine Betrugsaanzeige zurück zu ziehen. Vielleicht handelt es sich aber auch nur um einen gewerbsmäßigen Verstoß gegen geltendes Recht auf vorvertragliche Information, die ich nicht hinnehmen will.
H.-J.
 
Re: Mein Beitrag zur Ruf-Nr. 090090001214

Elsing schrieb:
Leider war der diesesmal gewählte Routenplaner wohl nicht wie sonst kostenfrei, aber auch nicht als kostenfrei zu erkennen...

... Leider finde ich den von mir ausgesuchten VW-Routenplaner nicht mehr im Internet...
H.-J.

Du meinst sicher "...nicht als kostenpflichtig zu erkennen" (?)

Ich glaube nicht, dass es der VW-Routenplaner war, der den Dialer bereithielt.

Karlo
 
Anonymous schrieb:
Ich glaube nicht, dass es der VW-Routenplaner war, der den Dialer bereithielt.
Der Missbrauch geschützter Begriffe und Logos ist in der Branche doch an der Tagesordnung. Schließlich kann und will Andreas sowas nicht kontrollieren.

Andreas Richter im Usenet schrieb:
Wer schrie denn nach anonymen Zahlungsmethoden? Die geehrten Kunden! Nach
wie vor erzeugen Sexseiten fast 70% des Umsatzes im deutschen I-Net.
Quelle

Mich würde die Definition von Kunde interessieren. Wahrscheinlich versteht Andreas hierunter die vielen Anbieter der dubiosen Angebote, die ja sowohl Kundschaft sind, als auch für seine Brötchen sorgen. Andererseits verstehe ich nicht, warum man sich den ganzen Ärger aufhalst und nicht den Erotikbereich ausbaut. Mit den Problemen, die hier behandelt werden, scheint es nämlich genau umgekehrt: Sicherlich deutlich über 70% haben überhaupt nichts mit Dialern zu tun, die über Erotikseiten untergeschoben wurden.

Was mich noch viel mehr irritiert: Wenn man bei Intexus offensichtlich Daten über den Anschluss, die Anwahlnummer, das vom Dialer angewählte Angebot und die übertragene Datenmenge vorhält, warum kann man nicht einfach den Nutzer vorher über die Kostenpflichtigkeit des Angebots informieren und dieses hinterher auf der Rechnung ausweisen? Selbst wenn ich bei Aldi einkaufe, kann ich hinterher detailliert am Kassenbon nachvollziehen, was sich in meinem Einkaufswagen befinden sollte. Die Anonymität liegt offensichtlich darin, dass die dubiose Offerte möglichst lange im Dunkeln bleibt.

Interessant auch, dass sich der unfreiwillige Kunde jetzt trotz Kenntnis des "Angebots" immer noch über´s Ohr gehauen fühlt. Vielen hier ginge es kaum anders.
 
Re: Mein Beitrag zur Ruf-Nr. 090090001214

Elsing schrieb:
Dank des Beitrages von Herrn Richter weiß ich jetzt jedoch. was passiert ist. Ich habe mich wie so oft mehrfach bei einem bei google gefundenen Routenplaner eingewählt, um eine günstige Wegbeschreibung zu erhalten. Leider war der diesesmal gewählte Routenplaner wohl nicht wie sonst kostenfrei, aber auch nicht als kostenfrei zu erkennen. Um den Premiumbereich nutzen zu können musste ich lediglich OK eintippen.

Um jetzt jedoch nachvollziehen zu können ob ich wirklich so blöd bin, würde ich die Anwahlprozedur gern noch einmal sehen. Leider finde ich den von mir ausgesuchten VW-Routenplaner nicht mehr im Internet. Vielleicht kann Herr Richter mir ja sagen, wo dieser geblieben ist.

Also: Der Volkswagen-Routenplaner ist weiterhin unter http://www.routenplaner-vw.de/ zu finden, google nennt ihn mehrfach unter den ersten zehn Links. Da ist also irgendwas schief gegangen, denn dieser Planer ist und war immer an dieser Stelle und kostenfrei.

Sie müssen irgendwo anders gewesen sein.

Ich habe auch einen Verdacht - die Site poste ich hier aber wegen der NUBs nicht.

Dort sind mehrere Links, der erste ist ein Routenplaner von RBD in Berlin mit einem Intexus-Dialer. Die hierzu anzumerkenden "Rechtskonform"-Kritikpunkte sind bekannt.

Die Nummer ist 0900-90001214 - der Dialer ist (28.08.04) laut RegTP seit 17.07.04 registriert.
 
Re: Mein Beitrag zur Ruf-Nr. 090090001214

KatzenHai schrieb:
Also: Der Volkswagen-Routenplaner ist weiterhin unter http://www.routenplaner-vw.de/ zu finden, google nennt ihn mehrfach unter den ersten zehn Links. Da ist also irgendwas schief gegangen, denn dieser Planer ist und war immer an dieser Stelle und kostenfrei.
Es ist durchaus möglich, dass einer der vielen Bewerber das Schlüsselwort VW und auch das Logo missbraucht.
 
Wenn ich es richtig gesehen habe, gibt es derzeit zwei Angebote die über den Intexus-Dialer abrechnen:

RegTP-Datenbankeintrag Nr. 1
RegTP-Datenbankeintrag Nr. 2

Im ersten Fall heißt der Dialer laut Datenbankeintrag RoutenplanerAG[*.exe, wird dem unfreiwilligen Nutzer aber als b2dc174da3209f1bf417a665ae970c12].exe vorgehalten. Im zweiten Fall wird er in der Datenbank Routenplaner[*.exe genannt, wird aber als routenplaner[routenplanerprofi,de].exe ausgeliefert. Mal ganz abgesehen von der fehlenden Preisangabe auf der Seite und im Bezugsfenster: Wann gedenkt man eigentlich, sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten?
 
Re: Mein Beitrag zur Ruf-Nr. 090090001214

Elsing schrieb:
Um jetzt jedoch nachvollziehen zu können ob ich wirklich so blöd bin, würde ich die Anwahlprozedur gern noch einmal sehen. Leider finde ich den von mir ausgesuchten VW-Routenplaner nicht mehr im Internet. Vielleicht kann Herr Richter mir ja sagen, wo dieser geblieben ist.

Zur Zeit sehe ich jedenfalls keinen Grund, meine Betrugsaanzeige zurück zu ziehen. Vielleicht handelt es sich aber auch nur um einen gewerbsmäßigen Verstoß gegen geltendes Recht auf vorvertragliche Information, die ich nicht hinnehmen will.
H.-J.

Die Anwahlprozedur kann man z.B. bei dem "Demo" auf der Seite http://www.rechtskonform.de sehen.
Die Betrugsanzeige ist in Deutschalnd ein viel genutztes Mittel und steht jedem frei. Allerdings wirkt die Anzeige nun vorsätzlich.

Gruß Andreas
 
Re: Mein Beitrag zur Ruf-Nr. 090090001214

:rofl:
Das will ich doch hoffen, daß eine Anzeige mit Vorsatz (und nicht etwa fahrlässig) gestellt wird!

Elsing schrieb:
Zur Zeit sehe ich jedenfalls keinen Grund, meine Betrugsaanzeige zurück zu ziehen. Vielleicht handelt es sich aber auch nur um einen gewerbsmäßigen Verstoß gegen geltendes Recht auf vorvertragliche Information, die ich nicht hinnehmen will.

Vielleicht paßt ja auch dies:
http://dejure.org/gesetze/StGB/291.html
 
Er meint, dass § 164 StGB erfüllt sein kann, wenn man eine ehemals gutgläubige Strafanzeige bei späterer Kenntnis der Unrichtigkeit nicht korrigiert.
Das ist aber sehr umstritten, sogar der BGH hat zwei widersprechende Urteile abgesetzt. Eine Strafbarkeit durch Unterlassen ist nicht so leicht zu erfüllen, wir AR dies vorliegend darlegt.
Dennoch kann es nicht schaden, wenn sich der Anzeigenerstatter die Angelegenheit noch einmal kritisch durch den Kopf gehen lässt - auch ohne eigene Strafbarkeit werden ja Ermittlungsbehörden gebunden, die in anderen Fällen vielleicht viel mehr gebraucht werden (ggf. sogar gegen den gleichen Verdächtigen) ...
 
Mal eine ganz bloede Frage. Es gibt etliche Seiten, die einen kostenfreien Routenplaner anbieten. Wenn routenplanner.xyz einen DropCharge Dialer mit 29,95 Euro einsetzt, haette dann nicht eine Anzeige gemaess §291 Strafgesetzbuch durchaus Aussicht auf Erfolg
§291STGB schrieb:
Ich finde einen Preis, fuer den man bei Aldi und Co 3 CD-Routenplannerprogramme bekommt, steht durchaus im Missverhaeltnis zur Gegenleistung.

Ausserdem, wo wir beim Thema sind:
Routenplanner.** schrieb:
Sollten Sie Fragen oder Anregungen zu den Inhalten dieser Seite haben, so können Sie uns jederzeit wie folgt erreichen:
(Frame mit Direktkontakt weggelassen)
Oder direkt über

OPTINION GMBH
Friedrichstraße 90
10117 Berlin
Lieber Andreas, bitte weise die Herren Deiner Webmaster darauf hin, dass dieses Impressum meineserachtens folgende Informationspflichten des § 6 Teledienstegesetz nicht nachkommt:
§ 6 TDG schrieb:
2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,
 
KatzenHai schrieb:
Er meint, dass § 164 StGB erfüllt sein kann, wenn man eine ehemals gutgläubige Strafanzeige bei späterer Kenntnis der Unrichtigkeit nicht korrigiert.
OK. Es kommt aber wohl auch auf den Text der Anzeige an. Wenn man den Verdacht auf eine strafbarae Handlung meldet, so schließt das ja nicht aus, dass dieser sich nicht bewahrheitet, warum auch immer.

M. Boettcher
 
TSCoreNinja schrieb:
Ausserdem, wo wir beim Thema sind:
Routenplanner.** schrieb:
Sollten Sie Fragen oder Anregungen zu den Inhalten dieser Seite haben, so können Sie uns jederzeit wie folgt erreichen:
(Frame mit Direktkontakt weggelassen)
Oder direkt über

OPTINION GMBH
Friedrichstraße 90
10117 Berlin

Was ich mich außerdem bei dem Angebot frage :
Warum die folgende Einschränkung wenn ich mich für eine Route von A nach B interessiere :
"3.2 Die Nutzung aller Angebote des Anbieters sind erst ab dem 18 Lebensjahr erlaubt" ?
(aus den AGB bei Routenplaner.**)

Karlo
 
Karlo schrieb:
"3.2 Die Nutzung aller Angebote des Anbieters sind erst ab dem 18 Lebensjahr erlaubt" ?
(aus den AGB bei Routenplaner.**)

Na das ist doch klar: Führerschein erst ab 18 ;) , un für´n Moped brauchste keinen Routenplaner ,
soll zwar jetzt schon den Führerschein ab 17 geben, aber das ist noch in der Schwebe....

cp
 
Karlo schrieb:
"Die Nutzung aller Angebote des Anbieters sind erst ab dem 18 Lebensjahr erlaubt" ?
(aus den AGB bei Routenplaner)
Scheint so ein minderwertiges und untaugliches Hintertürchen zu sein, da Dialerangebote ja ursprünglich prinzipiell nur von Nutzern ab dem vollendeten 18. Lebensjahr genutzt werden dürfen (BGB).

Für die Damen und Herren der Anbieterzunft ist das generell ein rotes Tuch für eine evtl. bevorstehende gerichtliche Auseinandersetzung. Wenn der Telefonanschlussinhaber später einem Gericht glaubhaft machen kann, dass sein minderjähriger Filius die Session produziert hatte, steht der ordnungsgemäße Vertragsschluss generell in Frage und die elterliche Aufsichtspflicht scheint nur periphär zu greifen.
 
andreas12587 schrieb:
Die Betrugsanzeige ist in Deutschalnd ein viel genutztes Mittel und steht jedem frei. Allerdings wirkt die Anzeige nun vorsätzlich.
In dieser Verallgemeinerung hört sich das falsch an.

Kunden von Dialer-Neppangeboten tendieren stark zu Betrugsanzeigen gegen den seriösen Anbieter, ungeachtet der realistisch zu erwartenden Aussichten auf Erfolg. Das hat mit der üblichen Informations- und Angebotsqualität zu tun.

Man könnte sich fragen, in welcher Relation die finanziellen Folgen der juristischen Nachbereitung von Dialergeschäften im Vergleich zu den Gewinnen der Nutznießer stehen.

Dietmar Vill
 
andreas12587 schrieb:
Ob der Nachweis der bewussten Nutzung anhand der angefallenen Traffic und Eingabe von Routingzielen ausreicht, sollte dann ein Gericht entscheiden.
Verstehe ich das richtig, ihr protokolliert jeden Seitenabruf oder Abfrage zusätzlich zur Trafficübersicht?
 
Fidul schrieb:
andreas12587 schrieb:
Ob der Nachweis der bewussten Nutzung anhand der angefallenen Traffic und Eingabe von Routingzielen ausreicht, sollte dann ein Gericht entscheiden.
Verstehe ich das richtig, ihr protokolliert jeden Seitenabruf oder Abfrage zusätzlich zur Trafficübersicht?

Nicht wirklich. Wenn vor Gericht der Nachweis einer Nutzung erfolgen muss, können wir den Datenfluss in Richtung Nutzer (Traffic) nachweisen. Der Inhalteanbieter kann dann eventl. auch noch die direkten Dienste nachweisen (Klingeltonversand, Routenberechnung, Rezeptsuche). Das setzt natürlich sauber geführte Log-Files vorraus.

Gruß Andreas
 
andreas12587 schrieb:
Das setzt natürlich sauber geführte Log-Files vorraus.

@ Andreas,

wenn sich dann mal ein Nutzer versehentlich oder in Unkenntnis der Sache nur für wenige Sekunden (unter einer Minute) eingewählt hat, bedeutet das doch i. d. R. keine Nutzung des Dienstes aber des Dialers. Die Verbindung kam dann zwar unstrittig zu stande aber was ist mit der erbrachten Leistung?
In wie weit ist Intexus/Mainpean bereit, den Kunden von der Zahlung zu befreien, wenn nachweislich die Log-Files keinen oder keinen nennenswerten Traffic aufweisen?
 
andreas12587 schrieb:
Der Inhalteanbieter kann dann eventl. auch noch die direkten Dienste nachweisen (Klingeltonversand, Routenberechnung, Rezeptsuche). Das setzt natürlich sauber geführte Log-Files vorraus.
Ich meine, daß zumindest der Nachweis erforderlich ist, daß der Nutzer Kontakt zu der Seite des Anbieters hatte, auf der er die versprochene Leistung tatsächlich abrufen kann.
 
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