Wenn jemand nach einer (von mir erstatteten) Strafanzeige in einem Strafverfahren des Betrugs für schuldig erklärt wird (also etwa der Geschäftsführer eines betrügerischen Telcom-Providers): Muss ich dann als Geschädigter tatsächlich eigens noch einen Zivilprozess anstrengen, um ggf. das Geld, um das ich betrogen worden bin, zurückzuerhalten?
Oder wird ein Strafurteil nicht selbstverständlich vom Verurteilten auch die Wiedergutmachung des entstandenen Schadens fordern (i.e. die Rückzahlung der "ergaunerten" Geldsummen) - und entsprechende Vorkehrungen treffen, dass es auch geschieht?
Wenn es einen solchen Zivilprozess tatsächlich braucht: Wann sollte man ihn (spätestens) anstrengen? Zeitgleich mit der Strafanzeige? Spätestens bis zum Strafurteil? Oder ist es auch nachträglich noch möglich (wenn nicht gar sinnvoll)?
Dupe
Oder wird ein Strafurteil nicht selbstverständlich vom Verurteilten auch die Wiedergutmachung des entstandenen Schadens fordern (i.e. die Rückzahlung der "ergaunerten" Geldsummen) - und entsprechende Vorkehrungen treffen, dass es auch geschieht?
Wenn es einen solchen Zivilprozess tatsächlich braucht: Wann sollte man ihn (spätestens) anstrengen? Zeitgleich mit der Strafanzeige? Spätestens bis zum Strafurteil? Oder ist es auch nachträglich noch möglich (wenn nicht gar sinnvoll)?
Dupe