Wozu diskutieren?

Dialerverbot

@ Antidialer,

volle Zustimmung.

Von Seiten der Politik ist aber keine Hilfe zu erwarten.

Dem User hilft deshalb nur sämtliche Mehrwertdienstnummern angefangen bei allen 0900er, 0137er und alle Auslandsnummern sperren zu lassen.

Die großen Telefongesellschaften, angefangen beim grauen Riesen, machen die Spielregeln. Die Unternehmen denken nur an die Kohle, sonst an nichts. Moralische Bedenken, offensichtliche Betrügereien, das zählt alles nichts. Das zeigen leider die Ereignisser der letzten Jahre.

Die Unternehmen werden nur aufwachen, wenn eben Millionen von Telefonnutzern diese Mehrwertdienstenummern sperren lassen. Nur dann entsteht genügend Druck zum Einlenken.

Ich habe bei mir diese Nummern sperren lassen.

Was tust Du?

mfg

Paul-Merlin
 
Ich gehe nur noch per DSL ins Internet. Sollte ich einmal analog oder per ISDN ins Internet müssen, dann nur mit Linux. Daneben sind natürlich die üblichen Abzocknummern gesperrt. Einzige undichte Stelle sind die Auslandsvorwahlen und die Rückrufabzocke. Allerdings bin ich beim Telefonieren sehr vorsichtig und ich stehe auch nicht im Telefonbuch. Werbeanrufe habe ich auch nur sehr wenige, da ich jeden, der mich zu Werbezwecken anruft, einen Satz warme Ohren verpasse.

Dazu bin ich (allerdings nur in derartigen Dingen) extrem Streitsüchtig und der Alptraum jedes Inkassobüros oder -Anwalts. Allerdings bin ich in Geldsachen sehr peniebel und zahle Rechnungen grundsätzlich sofort. Es sei denn, es handelt sich um umberechtigte Forderungen. Wer auf die Tour Geld von mir haben will, muss klagen, da gibt es keine andere Möglichkeit. Und schriftliches Verfahren kommt nicht in Frage.

Erst im letzten Jahr hab ich KSP verschlissen, als diese meinten, wegen 01058 Telecom Geld von mir haben zu wollen. Ich hatte die Zahlung allerdings nicht vergessen, sondern bewusst zurückgehalten, da es Unklarheiten mit der Rechnung gab. 01058 Telecom zog es damals vor, diese Unklarheiten nicht zu beseitigen (auf Einschreiben von mir gab es keine Reaktion), sondern gab das ganze lieber an KSP ab. Natürlich habe ich die Forderung von 12 € sofort bezahlt, als KSP die Unklarheiten per Einzelverbindungsnachweis ausräumen konnte, auf die 30 € Mahn- und Inkassokosten warten die allerdings noch heute. Allerdings gab es seid fast einem Jahr keine Reaktion mehr von KSP, offenbar haben die kein Interesse an den in meinem letzten Schreiben angedrohten Strafanzeigen.
 
Ich hatte die Zahlung allerdings nicht vergessen, sondern bewusst zurückgehalten, da es Unklarheiten mit der Rechnung gab. 01058 Telecom zog es damals vor, diese Unklarheiten nicht zu beseitigen (auf Einschreiben von mir gab es keine Reaktion), sondern gab das ganze lieber an KSP ab. Natürlich habe ich die Forderung von 12 € sofort bezahlt, als KSP die Unklarheiten per Einzelverbindungsnachweis ausräumen konnte, auf die 30 € Mahn- und Inkassokosten warten die allerdings noch heute



@Antidialer,

genau so sehe ich es auch. Ich finde es ebenso als eine Unverschämtheit
der Netzbetreiber, Anfragen wegen unbekannter Einwahlen zu ignorieren
und stattdessen gleich brutal das Mahnverfahren zu eröffnen. Statt ihrer
Auskunftspflicht nachzukommen beauftragen sie Inkassobüros mit ihren
Wucherpreisen und setzen Kunden, die gewohnt sind ihrer Rechnungen
pünktlich zu bezahlen unter Druck.

Das mag ebenfalls ein lohnendes Geschäft sein und geeignet, die Wirtschaft anzukurbeln, aber ich bin nach wie vor der Meinung, daß es illegal ist. Jeder Kunde hat das Recht, unbekannte Summen auf der Rechnung nachzuprüfen ehe er sie bezahlt. Solange ihm dieses Recht verweigert wird, darf es kein Mahnverfahren geben. Die Inkassofirmen und ihre teuren Anwälte sollen dann gefälligst von denen bezahlt werden, die sie beauftragt haben. Dann hätte die Unsitte, Menschen mit Drohungen in Angst und Schrecken zu versetzen bald ein Ende.

Ist das nicht auch eine Sache für den Staatsanwalt oder den Gesetzgeber? Ich denke, es gibt auch für Nötigung und Erpressung genügend anwendbare Gesetze. Oder sogar für Betrug oder Betrugsversuch?


Gruß

Avor
 
Ich kann noch mal versuchen, das ganze etwas genauer zu erläutern: Ich hatte einige Telefongespräche über eine 0190 Billignummer geführt (irgendwas mit Germanphone), ohne eine Ahnung zu haben, das da 01058 Telecom dahinter steht. Deswegen war ich ziemlich überrascht, als ich auf meiner Telefonrechnung auf einmal statt der erwarteten 0190 Nummer einen Posten von 01058 Telecom vorfand. Da ich meines Wissens kein Gespräch über diese Nummer geführt hatte, fragte ich bei der Telekom nach. Die nette Dame dort konnte sich da aber auch keinen Reim darauf machen. Wegen der 0190 Nummer meinte sie, das es teilweise etwas dauern könnte, bis diese auf der Telefonrechnung auftauchen würde. Daraufhin bat ich, den Betrag für 01058 auszuklammern, und nur den übrigen Rechnungsbetrag abzubuchen. Das hat auch wunderbar geklappt (großes Lob an die sonst so gescholtene Telekom). Als nächstes schrieb ich einen Brief an 01058 Telecom (unter Zeugen zur Post gebracht und per Einschreiben mit Rückschein versendet), wo ich in freundlichem Ton um einen Einzelverbindungsnachweis bat. Der Rückschein kam eine knappe Woche später unterschrieben zurück. Das war im September 2002, das nächste Mal, das ich etwas in dieser Angelegenheit hörte, war Anfang Januar 2003, als das erste Mahnschreiben von KSP kam. Na ja, auf meinen ersten, noch recht freundlichen Brief schaffte es KSP immerhin binnen 2 Wochen, endlich den geforderten Einzelverbindungsnachweis zu erbringen. Darauf überwies ich unverzüglich die Hauptforderung (aber natürlich weder Mahn- noch Inkassokosten). Darauf folgte ein weiteres Schreiben von KSP, das ich auch verpflichtet sein, die Kosten ihrer Inanspruchnahme zu tragen. Na ja, mein nächstes Schreiben war nicht mehr freundlich. In sehr sachlichen Worten wies ich sie darauf hin, das ich zu keinen Zeitpunkt in Verzug geraten bin und deswegen auch weder für Mahn- (für welche Mahnung eigendlich?) und Inkassokosten aufkommen würde. Dazu der Hinweis, bei weiteren Versuchen, die unberechtigte Forderung beizutreiben, Strafanzeige wegen Nötigung, Geldwäsche und Betrug zu erstatten, Beschwerde bei der zuständigen Anwaltskammer einzulegen und eine negative Feststellungsklage einzureichen. Zuletzt noch die Bitte, von weiteren außergerichtlichem Schriftverkehr abzusehen. Ich hab mich dann schon auf Mahnbescheid und weitere Action gefreut, aber offenbar wurde KSP die Sache dann zu heis. Jedenfalls habe ich seid April 2003 nichts mehr von denen gehört, was ich als Zeichen werte, das die sich der Unrechtmäßigkeit ihres Handelns durchaus bewusst sind.

Leider kommen auf einen remitenten Kunden 100, die sich bei einem Brief eines Rechtsanwaltbüros in die Hose machen und lieber zahlen. Bestes aktuelles Beispiel ist da Freenet, wo Mahnungen für längst gezahlte Rechnungen versand werden. Auch hier ist mal wieder KSP involviert. Leider zahlen viel zu viele, anstatt energisch Wiederstand zu leisten und es auf einen Prozess ankommen zu lassen.
 
In sehr sachlichen Worten wies ich sie darauf hin, das ich zu keinen Zeitpunkt in Verzug geraten bin und deswegen auch weder für Mahn- (für welche Mahnung eigendlich?) und Inkassokosten aufkommen würde.

Wann wird das Thema mal von juristischer Seite aufgegriffen?
Ich kann mich nur gegen unberechtigte Forderungen wehren, indem ich
die Zahlung zurückstelle. Dann kann doch logischerweise auch keine Mahngebühren anerkennen und noch bezahlen, nur weil mir gedroht wird, daß sie immer höher werden.


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Ich hab mich dann schon auf Mahnbescheid und weitere Action gefreut, aber offenbar wurde KSP die Sache dann zu heis. Jedenfalls habe ich seid April 2003 nichts mehr von denen gehört, was ich als Zeichen werte, das die sich der Unrechtmäßigkeit ihres Handelns durchaus bewusst sind.
Ich hab mich dann schon auf Mahnbescheid und weitere Action gefreut, aber offenbar wurde KSP die Sache dann zu heis. Jedenfalls habe ich seid April 2003 nichts mehr von denen gehört, was ich als Zeichen werte, das die sich der Unrechtmäßigkeit ihres Handelns durchaus bewusst sind.

Richtig, sie sind der Unrechtmäßigkeit ihres Handelns sehr wohl bewußt.
Aber sie machen fröhlich weiter, denn es lohnt sich. Das ist das Verwerfliche am Tun dieser arroganten Bande.

Wo bleiben die Staatsanwaltschaften die dieser zusätzlichen Abzocke an der Abzocke endlich ein Ende bereiten. Alle dürfen mit abkassieren zum Schaden der überrumpelten Opfer. Wielange dürfen die TK-Firmen und ihre noblen Inkassoherren mit den weißen Westen das fünffache des eigentlichen Streitwertes einsacken und sich ohne Zutun nur durch jahrelange künstliche Verzögerungen unrechtmäßig bereichern?
Viel zu viele zahlen aus Angst oder Bequemlichkeit und diese Herrschaften reiben sich die Hände. Wo bleibt endlich der vom Staat zugesicherte Schutz? Auch das ist Terror an fremdem Eigentum der bekämpft werden muß!

Die zu Unrecht einkassierten Gelder müßten wieder an die durch Lug und Trug überrumpelten Opfer zurückgezahlt werden. Erst dann könnte man langsam wieder an eine Gerechtigkeit - oder sagen wir es weniger pathetisch an ein "Recht" glauben.


Gruß

Avor
 
Auch auf die Gefahr der Wiederholung hin:

Auch Rechtsanwälte dürfen nicht nötigen bzw. Forderungen behaupten, deren Falschheit sie erkannt haben. das wäre Nörigung oder (versuchter) Betrug.

Aaaaber:
Die Überprüfung der Forderung, ob berechtigt oder nicht-berechtigt, kann natürlich nicht bis "in's letzte Glied" erfolgen. Insbesondere Tatsachenbehauptungen des Mandanten sind in beide Richtungen kritisch zu bewerten, zu seinen Lasten und auch zu seinen Gunsten.

Das heißt z.B., dass der durchschnittliche Normalanwalt sich mit § 16 TKV oder der besonderen Systematik eines Contentbetreibers in Moldawien nicht auskennen muss und daher kaum "schnell und gründlich" prüfen kann (muss). Das Mahnschreiben muss aber berufsrechtlich ohne schuldhaftes Zögern versandt werden und die notwendige Deutlichkeit ausweisen. Also: Selbstsicheres Behaupten zulässig.

Das heißt aber umgekehrt auch: Die einschlägige Rechtsprechung zu Inkassokosten ist jedem RA bekannt bzw. ohne Aufwand in zwei Minuten zu ermitteln. Weiß ich dann, dass die Inkassokosten bei späterer Anwaltsinanspruchnahme kaum durchsetzbar sind, darf ich diesen Posten nicht vehement und "brutal" weiter verfolgen.

Ergebnis:
RA darf nicht nötigen, was er bei offensichtlicher Nichtbeitreibungschance einer Forderung sofort erkennen muss.
 
@Katzenhai

sorry, wegen der Wiederholung. Es war mir bisher nicht möglich sämtliche Beiträge dieses Forums zu lesen, weil ich von einem anderen Forum vor ein paar Wochen erst hierher geschwommen kam. Ich wußte nicht, daß das Thema schon ausgiebig durchgekaut wurde. Es war mir halt wichtig weil ich selbst betroffen bin. Ein Thema warm zu halten kann ja auch nicht schaden. Es gibt vielleicht noch andere Neulinge.


Das heißt z.B., dass der durchschnittliche Normalanwalt sich mit § 16 TKV oder der besonderen Systematik eines Contentbetreibers in Moldawien nicht auskennen muss und daher kaum "schnell und gründlich" prüfen kann (muss). Das Mahnschreiben muss aber berufsrechtlich ohne schuldhaftes Zögern versandt werden und die notwendige Deutlichkeit ausweisen. Also: Selbstsicheres Behaupten zulässig.

Verstehe ich das richtig: Mahnschreiben muß versandt werden selbst wenn der Grund der Forderung überhaupt noch nicht aufgeklärt ist. Muß ich dann vor den hochanwaltlichen "selbstsicheren Behauptungen buckeln
oder muß ich selbst in Moldawien recherchieren um dann auch mit selbstsicheren Behauptungen aufwarten zu können?


Gruß

Avor
 
Vor allem gehören Inkassobüros selber einmal auf den Prüfstand. Wenn Inkassobüros Verbrechern dabei helfen, Gelder einzutreiben (wie im Grußkartenfall von Interspam), gehören nicht nur die Bosse der Betrügerfirmen vor Gericht und in den Knast, sondern gleichzeitig auch die Bosse der Inkassobüros! Aber leider hat die Politik kein Interesse, hier mal einen Riegel vorzuschieben. Offenbar hängen bei der Mehrwertmafia auch genügend Politiker mit drinen.

Andererseits wundert es mich immer wieder, das in Deutschland die Zahlungsmoral angeblich so niedrig ist, andererseits aber Betrüger (HAS)mit der Masche, einfach unbegründete Rechnungen zu schicken, einen ziemlichen Erfolg haben. Wie viele zahlen wohl lieber die Rechnung, anstatt für ihr Recht zu kämpfen. Bei HAS gehört da noch nicht mal besonders viel dazu, konsequente Zahlungsverweigerung genügt. Mahnbescheide wurden noch keine erlassen und zu Gerichtsverfahren wird es in diesem Fall nie kommen.

Bei richtigen Inkassofirmen sieht es zwar anders aus, aber auch hier wundert es mich, das viele, auch wenn sie eindeutig im Recht sind, einfach kleinbei geben, anstatt es auf einen Prozess ankommen zu lassen.

Kurz gesagt, wenn man hier in Deutschland nicht versucht, knallhart zu bleiben und um sein Recht kämpft, hat man schon verloren. Die Gesetze sind leider so ausgelegt, das sie mehr zur Sicherung des Einkommens von Betrügern dienen als dem Schutz der Bürger.
 
Avor schrieb:
Verstehe ich das richtig: Mahnschreiben muß versandt werden selbst wenn der Grund der Forderung überhaupt noch nicht aufgeklärt ist. Muß ich dann vor den hochanwaltlichen "selbstsicheren Behauptungen buckeln
oder muß ich selbst in Moldawien recherchieren um dann auch mit selbstsicheren Behauptungen aufwarten zu können?

Verstehst du falsch. War aber auch zu kurz erklärt :wink:

Mein Mandant ist mein Mandant. Also mein Auftraggeber. Und mein Re-Finanzierer. Und (wenn er öfters kommt) meine Kalkulationsgrundlage. Bitte nicht ganz aus den Augen verlieren, auch Anwälte können Familie haben ...

Und wenn mir mein Mandant ein Mandat gibt, muss ich ihn so gut es geht vertreten. Das bedeutet u.a. den Versuch, nicht unnötig Zeit zu verlieren. Ist also die Geschichte, die mir mein Mandant erzählt, einigermaßen glaubhaft und geeignet, den behaupteten Anspruch zu stützen, darf ich mich auf die Geschichte verlassen und muss schnell handeln - im Interesse des Mandanten. Und ein Mahnschreiben muss deutlich sein, sonst hat es keinen Sinn. Niemand zahlt bei "wären wir echt happy, wenn Sie mal zahlen wollten - aber nur, wenn's Ihnen passt ..."
Alles andere wäre ein Verstoß gegen meinen RA-Vertrag mit dem Mandanten = Regress = keine Vergütung = motzende Kids, keifende Gattin.

Anders nur, wenn ich erkenne, dass die Geschichte, die Mandant erzählt, Unsinn sein muss oder trotz dieser Geschichte der behauptete Anspruch nicht gegeben sein kann. Dann muss ich darauf hinweisen - und darf halt nicht sofort schreiben. Denn sonst ist es Nötigung/Berufsverstoß/(versuchter) Prozessbetrug = Strafmaßnahme = motzende Kids, keifende Gattin...

Die Unterscheidung zwischen beiden Polen ist zugegeben nicht immer einheitlich innerhalb der Anwaltschaft ...
 
KatzenHai schrieb:
Anders nur, wenn ich erkenne, dass die Geschichte, die Mandant erzählt, Unsinn sein muss oder trotz dieser Geschichte der behauptete Anspruch nicht gegeben sein kann. Dann muss ich darauf hinweisen - und darf halt nicht sofort schreiben. Denn sonst ist es Nötigung/Berufsverstoß/(versuchter) Prozessbetrug = Strafmaßnahme = motzende Kids, keifende Gattin...

Die Unterscheidung zwischen beiden Polen ist zugegeben nicht immer einheitlich innerhalb der Anwaltschaft ...
Schön.
Der erste Brief (basierend auf plausiblen aber falschen Angaben des Mandanten) "zum Ausprobieren".
Wenn dann aber der "Gegner" - ebenso "plausibel"! - 'ne ganz andere story erzählt? Dann darf augenscheinlich der Anwalt das ignorieren (Eben das geschieht ja laufend) ?!?
Vermutlich gehts letztlich um den Unterschied zw. "erkennen müssen" und "erkennen können" ...
Nicht sehr ermutigend, das ...

blümchen
 
Katzenhai schrieb
Anders nur, wenn ich erkenne, dass die Geschichte, die Mandant erzählt, Unsinn sein muss oder trotz dieser Geschichte der behauptete Anspruch nicht gegeben sein kann. Dann muss ich darauf hinweisen - und darf halt nicht sofort schreiben. Denn sonst ist es Nötigung/Berufsverstoß/(versuchter) Prozessbetrug = Strafmaßnahme = motzende Kids, keifende Gattin...

Wie kann es dann sein, dass dann so gewisse Anwaltskanzleien, ich glaube, die eine beginnt mit "Ax" und die andere mit "Sei" noch immer zugelassen sind.

Das heißt aber umgekehrt auch: Die einschlägige Rechtsprechung zu Inkassokosten ist jedem RA bekannt bzw. ohne Aufwand in zwei Minuten zu ermitteln. Weiß ich dann, dass die Inkassokosten bei späterer Anwaltsinanspruchnahme kaum durchsetzbar sind, darf ich diesen Posten nicht vehement und "brutal" weiter verfolgen.

Warum werden die Inkassokosten trotzdem weiter verfolgt? Was kann man dagegen unternehmen? Ich beziehe das nicht auf den Einzelfall.

Gruß wibu
 
Das heißt aber umgekehrt auch: Die einschlägige Rechtsprechung zu Inkassokosten ist jedem RA bekannt bzw. ohne Aufwand in zwei Minuten zu ermitteln. Weiß ich dann, dass die Inkassokosten bei späterer Anwaltsinanspruchnahme kaum durchsetzbar sind, darf ich diesen Posten nicht vehement und "brutal" weiter verfolgen.

Warum werden die Inkassokosten trotzdem weiter verfolgt?

Solange im juristischen Schrifttum (z.B. wohl von Seitz in Inkassohandbuch) die Rechtsauffassung vertreten wird, dass Inkassokosten neben Anwaltskosten erstattungsfähig sind ist die Gegenseite m.E. nicht daran gehindert sich dieser - zum Glück nicht herrschenden- Meinung anzuschliessen.
Leider schliessen sich ja auch ab und an Gerichte an, siehe z.B.hier
http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/agduisburgruhrort171103.htm
Da die Klagerücknahme bzgl der Inkassokosten ansonsten "sanktionslos" ist, insbesondere keine negative Kostenfolge hat, ist verständlich warum stets versucht wird die Kosten im Klageverfahren geltend zu machen

Teleton
 
bei mir macht so gar ein noch ein Richter mit meint, das call by call forderungen aus 2002 heute am 29.05.2005 nicht verjährt sein und das alles Rechtens sei, ich werde wohl die Tage Stranfanzeige erstatten auch gegen den Richter,
weil nach 3 Jahren Forderiungen aus 2002 verjährt sind°
 
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