AW: Winter 2005/Frühjahr 2006: 0137-Lockanrufe hier melden!
Aka-Aka schrieb:
Leider kenne ich immer noch keinen Erfahrungsbericht von Leuten, die diesem Betrag widersprochen haben. Da Deine Rechnung den Anruf dokumentieren wird, könntest Du (falls noch möglich) dein display fotografieren und das dann als Beweismittel nehmen für eine Strafaneige wegen Betrug. Das bringt Dir aber das geld nicht zurück.
Erst mal muss die Rechnung ja bezahlt sein. Und eine Lastschrift kann man bei der Bank schließlich zurückbuchen lassen und den rechtmäßigen Anteil der Rechnung separat überweisen.
Ich hatte vor einigen Jahren mal einen ähnlichen Fall. Zwei Anrufe, jeweils wenige Sekunden für rund 25,- DM / Stück. Es wurde nicht bezahlt, einigemal hin und her geschrieben, passiert ist letztendlich jedoch nichts. Außer dass der Mandant bzw. seine Rechtsschutzversicherung meine Anwaltsgebühren zahlen musste.
Man muss sich darüber im klaren sein, dass die gerichtliche Verfolgung eines Betrages von 0,98 € für den Rechnungssteller erst mal mit einem Vorschuss von 12,50 € Gerichtskosten verbunden ist. Weiter muss man sich darüber im klaren sein, dass Schreiben von Inkassobüros außer weiteren (oftmals überhöhten [Thema für sich]) Kosten und evtl. einer Inverzugsetzung keine weitere rechtliche Wirkung haben.
Wirklich Ernst wird es, wenn Post vom Gericht kommt - etwa in Form eines Mahnbescheides oder auch in Form einer Klage. Wenn man hierauf nicht rechtzeitig reagiert (FRISTEN BEACHTEN!) - oder diese nicht bei der Post abholt (!!!) - wird man ohne weiteres verurteilt. Nicht nur zur Zahlung der 0,98 € sondern auch noch der Inkasso-, Anwalts- und Gerichtskosten der Gegners. Schließlich bekäme man Besuch vom Gerichtsvollzieher, eine Lohn- oder Kontenpfändung oder sonstige sehr unangenehme Dinge. Also AUFPASSEN und sicherstellen, dass keine Post verloren geht.
Dennoch steckt man in einem gewissen Dilemma: Zahlt man nicht, sollte man früher oder später auf diverse Schreiben, die per Post kommen, reagieren. Auf jeden Fall muss man einem
Mahnbescheid - wenn er denn kommt -
unbedingt widersprechen!!! Am Ende sind die Portokosten wahrscheinlich höher als der "Verlust" von 0,98 € - an den Zeitaufwand will ich gar nicht erst denken...
Mein Fazit dieser Überlegungen: Der zivilrechtliche Streit um ein paar Cent verursacht mehr Aufwand als Nutzen. Da muss jeder für sich entscheiden, ob er dazu aus Prinzip oder des Geldes wegen bereit ist.
Auf jeden Fall sollte Strafanzeige erstattet werden. Egal, ob man zurückgerufen hat oder ob man wach/schlau genug war dies zu unterlassen. Es handelt sich in jedem Fall um einen strafbaren
Betrug oder eben um einen ebenso strafbaren (§§ 22, 263 Abs.2 StGB)
versuchten Betrug. Zur kostenfreien Entgegennahme einer Strafanzeige ist jede Polizeidienststelle verpflichtet. Wird man abgewimmelt, schreibt man notfalls der nächstgelegenen Staatsanwaltschaft einen Brief. Dann wird auf jeden Fall ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die "große" Politik wird - wie so oft - erst wach, wenn Polizei und Staatsanwaltschaften wegen der Masse der Verfahren zu stöhnen anfangen ... Vielleicht erleben wir es ja noch, dass diesem leidigen Thema ein juristisches oder technisches Ende gesetzt wird. Wäre ja schließlich nicht das erste mal. Wofür zum Henker braucht die Menschheit überhaupt ein kostenpflichtiges Televoting? :wall: Wir sind doch bisher auch ohne sowas nicht ausgestorben!