WiNoW Bitte helft mir!!!

hallo,

ich habe in zausasmmenarbeit mit antispam's mitgleidern eine FAQ erstellt, zu finden ist sie unter [Link mit Popup-Werbung entfernt. Er bringt zum vorstehenden Posting nichts Neues. (bh)]
 
stieglitz schrieb:
Bei Antispam haben die einen schönen Erste-Hilfe-Kasten zu winow gebastelt und eine Zusammenstellung gemacht:
<potentiell gefährdender Link>
Die vorstehende Verlinkung ist aus Sicht dieses Forums und der NUBs etwas problematisch.

Redirect-Dienste sind allgemein unzuverlässig. Die Popunder-Werbung nach Klick auf die kickme.*-Verlinkung will mit dem nächsten Klick Hotbar installieren (Cookie-gesteuert nur beim ersten Aufruf). Bezüglich Hotbar hat Symantec eine klare Einstufung.

Nach unseren NUBs müsste der Link also entfernt werden, weil er 2 Klicks weiter Unerfahrene in eine Gefährdung bringen kann. Insofern ist klar, dass die direkte Verlinkung zu dieser Gefährdung im nächsten Posting sofort entfernt wurde.

Die Gefährdung über 2 Folgeklicks ist aber aus hiesiger Sicht auch nicht so toll.

Dietmar Vill
 
Zurück zum Thema "Winow"! Hat schon jemand eine Ahnung, was da tatsächlich abläuft? Mir würden auch Verdachtsmomente weiter helfen. Wenn einer näheres weiß und mich teilhaben lassen möchte, bitte per PN.

  • In wie fern kann ein Trojaner hier Bedeutung haben?
    Was haben die Winow-Initiatoren mit Ebay zu tun und worin liegt dort das Problem?
    Was hat ein Botnetz in dieser Sache für eine Bedeutung?
 
AyxWEfjW

Hallo zusammen,

wir planen einen Artikel über newadmedia und ihre Projekte probino und winow zu veröffentlichen. Hierfür benötigen wir noch weitere Hintergrundinformationen. Könnt Ihr mir hier weiter helfen?

Im Voraus vielen Dank für Eure Mühe!

Gruß,

Alex Leinhos
Redaktion netzwelt.de
[email protected]

Der Autor ist den Betreibern bekannt
http://netsheriff.net/ DeJu / Mod
 
Re: Winow

KatzenHai schrieb:
Investi schrieb:
Die korrekten Angaben auf Briefen eines Gewerbetreibenden lauten:

Beispiel:
>>Name des Gewerbetreibenden mit mind. einem ausgeschriebenen Vornamen<<
>>ggfs. "Fantasiezusatz", z. Bsp. WiNow<<
>>Anschrift<<
Genau.

Investi schrieb:
Auf Rechnungen muß zusätzlich noch die Steuernummer und, falls vorhanden, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angegeben werden. Die Rechnungs muß bei Beträgen unter 100,00 € den Mehrwertsteuersatz (0, 7, 16%), ab 100,00 € den Nettobetrag, den Bruttobetrag, den Steuersatz und den Steuerbetrag ausweisen.
Stimmt fast: Das gilt immer dann, wenn der Rechnungsempfänger vorsteuerabzugsberechtigt ist. Ist er dies ausdrücklich nicht, hat er auch keinen Anspruch auf Rechnungen etc. (nur auf Quittung, steht im BGB).
Es geht ja nicht um die Ansprüche des Rechnungsempfängers, sondern um die Pflichten des Rechnungsstellers. Dieser kann nämlich nicht wissen, ob der Online-Rechnungsempfänger vorsteuerabzugsberechtigt ist. Und es gibt selbst bei der Anmeldung zu Online-Gewinnspiel-Eintragungsdiensten hin und wieder Gründe, geschäftlich aktiv zu werden. Wer Steuern abführt, hat dies auf der Rechnung, ja sogar auf der Quittung anzugeben. Mir jedenfalls würde das Finanzamt die Hölle heiß machen, wenn ich dies versäumen würde.

Investi
 
stieglitz schrieb:
Jetz haben die unheimlich intelligenten Betreiber von Winow ausgerechnet dem bekannten RA FvG in München eine Rechnung gestellt...
Da kann er sich ja mit MD zusammen tun, der hatte wohl auch das Glück auserwählt worden zu sein.
 
probino/ winow

Hallo zusammen,
habe mich nie bei probino angemeldet, habe aber anscheinend sogar eine Bestätigungsmail abgesendet, was ich auch nicht getan habe.
Jetzt soll Ich die Rechnungen bezahlen.
Wie soll ich jetzt weiterhin verfahren- probino hat mir ja die Kopie der Anmeldedaten zugeschickt; die ich probino jedoch nie gesendet habe.
Ich habe nie einen Vertragt mit dieser Firma geschlossen.
 
Re: probino/ winow

jobo schrieb:
Hallo zusammen,
habe mich nie bei probino angemeldet, habe aber anscheinend sogar eine Bestätigungsmail abgesendet, was ich auch nicht getan habe.
Jetzt soll Ich die Rechnungen bezahlen.
Wie soll ich jetzt weiterhin verfahren- probino hat mir ja die Kopie der Anmeldedaten zugeschickt; die ich probino jedoch nie gesendet habe.
Ich habe nie einen Vertragt mit dieser Firma geschlossen.
Vor allem ist in den Anzeigeformularen bei antispam immer davon die Rede, dass auf die Anfrage, die Vertragsdaten zuzuschicken, nie eine Antwort kam, bei mir war dies aber der fall. Kann ich jetzt trotzdem Anzeige erstatten? Oder muss ich sowieso warten bis sich das Inkasso- Unternehmen gemeldet hat?
 
Re: probino/ winow

jobo schrieb:
Kann ich jetzt trotzdem Anzeige erstatten?

Ja freilich, bittschön doch! Gucke mal den Link vom Stieglitz an: http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?p=127390#127390

stieglitz schrieb:
Da steht im Original auch ein Aktenzeichen der StA Wiesbaden mit bei, auf das sich Anzeigenerstatter beziehen können.
Staatsanwaltschaft Wiesbaden: Ermittlungen wegen Betruges

Alles ein großes Missverständnis oder doch hundsgemeiner Betrug? - Das prüft zumindest jetzt die zuständige Wiesbadener Staatsanwaltschaft. Pressesprecher Oberstaatsanwalt Schulte dazu: "Gegen zwei verantwortliche Personen eines Hochheimer Unternehmens ermitteln wir in diesem Fall derzeit wegen des Verdachts des Betruges.

Die mutmaßlich Tatverdächtigen leisten inzwischen polizeilichen Ladungen nicht mehr Folge. Auch über ihren Anwalt fand bisher keine Einlassung statt. Betroffene, die von dieser Firma ungerechtfertigt Rechnungen, Mahnungen oder Inkasso-Schreiben erhalten haben, können sich unter dem Aktenzeichen **** Js ****/05 bei der Staatsanwaltschaft Wiesbaden melden."
 
Opferliste

Hallo Ihr lieben,

Bitte tragt Euch mit in die Opferliste von Probino und Winow ein. Die Medien sind auf dieses Thema schon seit einiger Zeit gespannt. Habt Ihr den Bericht von Pro7, Bizz gesehen?
RTL ist jedenfalls an Opferliste sehr interressiert, damit man weiß um welche Summen es sich handelt. Auch wer noch nicht bezahlt aber betroffen ist, sollte sich dort eintragen. Hierzu einen Link. Auf der rechtenseite steht (...) Probino/Winow. Beide gehören den (...).

http://www.netzwelt.de/schadensfaelle/index.php

Aus rechtlichen Gründen editiert. Name editiert Juri
 
Aus winow wurde nun abodesk und probino hat zwar ein österreichisches Impressum, als Anbieter steht jedoch weiterhin das Gewerbe des M. C. (NewAdMedia) aus Hochheim.
 

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Guten Tag, werte Gesellschaft!

Dies ist mein erste Posting hier und schon habe ich da doch gleich ein Schmankerl für Interessenten an diesem Thema.

Ein guter Bekannter hat sich gestern bei Probino angemeldet, wissentlich. Heute hat er seine Entscheidung überdacht und per E-Mail gekündigt. Anonymisiert darf ich dem Mailverkehr hier einmal zur Kenntnis geben.

bekannter(at)xzy.de schrieb:

> Sehr geehrte Damen und Herren,
> sehr geehrte Herren C.,
>
> hiermit widerrufe ich meine Anmeldung für den Dienst von www.prob***.de, vom 21.12.2005, fristgerecht. Senden Sie mir bitte eine Bestätigung auf diese Kündigung.
>
> Mit freundlichen Grüßen
>
> Bekannter



Sehr geehrte/r Damen und Herren,

Sie haben auf Ihrem Widerruf verzichtet, indem Sie auf der Anmeldeseite 2 einen Haken gesetzt haben: "Aufgrund des Ihnen zustehenden Widerrufsrechts (weitere Informationen hierzu finden Sie in unseren Kundeninformationen) ist es uns leider erst nach Ablauf einer zweiwöchigen Frist nach der Registrierung möglich, für Sie Vermittlungen an Gutscheinen & Produktproben durchzuführen.
Wir bieten Ihnen jedoch die Möglichkeit an, sofort nach der Registrierung mit der Vermittlung zu beginnen, sofern Sie durch Setzen eines Häkchens in dem nebenstehenden Fenster Ihre ausdrückliche Zustimmung zum sofortigen Beginn erteilen, weisen aber ausdrücklich daraufhin, dass in diesem Fall Ihr Widerrufsrecht erlischt, hinzu kommt, dass Sie die Bestätigungsmail bestätigt haben, somit ist der Vertrag in Kraft getreten, eine Kündigung ist dem nach erst nach Ablauf des Abos möglich."

------------------------------------
Mit freundlichen Grüßen
S. F.

Customer Support

Probino.de
Wallauerstraße 9
65239 Hochheim
------------------------------------
 
Beabsichtigt ist damit wohl die Wirkung des § 312d BGB:

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950896BJNE261303377.html schrieb:
(3) Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch in folgenden Fällen:

...

2. bei einer sonstigen Dienstleistung, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.

Was sagt denn dein Bekannter dazu: Gab es das Kästchen, den Erläuterungstext und hat er das Häkchen in das Kästchen gesetzt?
 
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