Wembley
Tyrolean
dvill schrieb:
Auweh! Dieser Link gibt ja ein schönes Sittenbild von diesem Business ab.
Gruß
Wembley
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dvill schrieb:
M*B*, mir kommen die Tränen!schön, dass es Dich noch gibt.
Die vorstehende Verlinkung ist aus Sicht dieses Forums und der NUBs etwas problematisch.stieglitz schrieb:Bei Antispam haben die einen schönen Erste-Hilfe-Kasten zu winow gebastelt und eine Zusammenstellung gemacht:
<potentiell gefährdender Link>
Es geht ja nicht um die Ansprüche des Rechnungsempfängers, sondern um die Pflichten des Rechnungsstellers. Dieser kann nämlich nicht wissen, ob der Online-Rechnungsempfänger vorsteuerabzugsberechtigt ist. Und es gibt selbst bei der Anmeldung zu Online-Gewinnspiel-Eintragungsdiensten hin und wieder Gründe, geschäftlich aktiv zu werden. Wer Steuern abführt, hat dies auf der Rechnung, ja sogar auf der Quittung anzugeben. Mir jedenfalls würde das Finanzamt die Hölle heiß machen, wenn ich dies versäumen würde.KatzenHai schrieb:Genau.Investi schrieb:Die korrekten Angaben auf Briefen eines Gewerbetreibenden lauten:
Beispiel:
>>Name des Gewerbetreibenden mit mind. einem ausgeschriebenen Vornamen<<
>>ggfs. "Fantasiezusatz", z. Bsp. WiNow<<
>>Anschrift<<
Stimmt fast: Das gilt immer dann, wenn der Rechnungsempfänger vorsteuerabzugsberechtigt ist. Ist er dies ausdrücklich nicht, hat er auch keinen Anspruch auf Rechnungen etc. (nur auf Quittung, steht im BGB).Investi schrieb:Auf Rechnungen muß zusätzlich noch die Steuernummer und, falls vorhanden, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angegeben werden. Die Rechnungs muß bei Beträgen unter 100,00 € den Mehrwertsteuersatz (0, 7, 16%), ab 100,00 € den Nettobetrag, den Bruttobetrag, den Steuersatz und den Steuerbetrag ausweisen.
Da kann er sich ja mit MD zusammen tun, der hatte wohl auch das Glück auserwählt worden zu sein.stieglitz schrieb:Jetz haben die unheimlich intelligenten Betreiber von Winow ausgerechnet dem bekannten RA FvG in München eine Rechnung gestellt...
Vor allem ist in den Anzeigeformularen bei antispam immer davon die Rede, dass auf die Anfrage, die Vertragsdaten zuzuschicken, nie eine Antwort kam, bei mir war dies aber der fall. Kann ich jetzt trotzdem Anzeige erstatten? Oder muss ich sowieso warten bis sich das Inkasso- Unternehmen gemeldet hat?jobo schrieb:Hallo zusammen,
habe mich nie bei probino angemeldet, habe aber anscheinend sogar eine Bestätigungsmail abgesendet, was ich auch nicht getan habe.
Jetzt soll Ich die Rechnungen bezahlen.
Wie soll ich jetzt weiterhin verfahren- probino hat mir ja die Kopie der Anmeldedaten zugeschickt; die ich probino jedoch nie gesendet habe.
Ich habe nie einen Vertragt mit dieser Firma geschlossen.
jobo schrieb:Kann ich jetzt trotzdem Anzeige erstatten?
Da steht im Original auch ein Aktenzeichen der StA Wiesbaden mit bei, auf das sich Anzeigenerstatter beziehen können.stieglitz schrieb:Hier ein guter Artikel in der Netzwelt zu diesem Thema:
http://www.netzwelt.de/news/73013_1-die-probinopest-vom-rechnungsbazillus-in.html
Staatsanwaltschaft Wiesbaden: Ermittlungen wegen Betruges
Alles ein großes Missverständnis oder doch hundsgemeiner Betrug? - Das prüft zumindest jetzt die zuständige Wiesbadener Staatsanwaltschaft. Pressesprecher Oberstaatsanwalt Schulte dazu: "Gegen zwei verantwortliche Personen eines Hochheimer Unternehmens ermitteln wir in diesem Fall derzeit wegen des Verdachts des Betruges.
Die mutmaßlich Tatverdächtigen leisten inzwischen polizeilichen Ladungen nicht mehr Folge. Auch über ihren Anwalt fand bisher keine Einlassung statt. Betroffene, die von dieser Firma ungerechtfertigt Rechnungen, Mahnungen oder Inkasso-Schreiben erhalten haben, können sich unter dem Aktenzeichen **** Js ****/05 bei der Staatsanwaltschaft Wiesbaden melden."
bekannter(at)xzy.de schrieb:
> Sehr geehrte Damen und Herren,
> sehr geehrte Herren C.,
>
> hiermit widerrufe ich meine Anmeldung für den Dienst von www.prob***.de, vom 21.12.2005, fristgerecht. Senden Sie mir bitte eine Bestätigung auf diese Kündigung.
>
> Mit freundlichen Grüßen
>
> Bekannter
Sehr geehrte/r Damen und Herren,
Sie haben auf Ihrem Widerruf verzichtet, indem Sie auf der Anmeldeseite 2 einen Haken gesetzt haben: "Aufgrund des Ihnen zustehenden Widerrufsrechts (weitere Informationen hierzu finden Sie in unseren Kundeninformationen) ist es uns leider erst nach Ablauf einer zweiwöchigen Frist nach der Registrierung möglich, für Sie Vermittlungen an Gutscheinen & Produktproben durchzuführen.
Wir bieten Ihnen jedoch die Möglichkeit an, sofort nach der Registrierung mit der Vermittlung zu beginnen, sofern Sie durch Setzen eines Häkchens in dem nebenstehenden Fenster Ihre ausdrückliche Zustimmung zum sofortigen Beginn erteilen, weisen aber ausdrücklich daraufhin, dass in diesem Fall Ihr Widerrufsrecht erlischt, hinzu kommt, dass Sie die Bestätigungsmail bestätigt haben, somit ist der Vertrag in Kraft getreten, eine Kündigung ist dem nach erst nach Ablauf des Abos möglich."
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Mit freundlichen Grüßen
S. F.
Customer Support
Probino.de
Wallauerstraße 9
65239 Hochheim
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http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950896BJNE261303377.html schrieb:(3) Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch in folgenden Fällen:
...
2. bei einer sonstigen Dienstleistung, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.