Antiscammer
Sehr aktiv
AW: Rechnung von mix-download.com per Mail erhalten, aber nie angemeldet - was tun?
Es gibt mehrere mögliche Erklärungen, wie das zustande gekommen sein kann. Das sind aber für Dich letzten Endes alles akademische Fragen.
Denn Fakt ist und bleibt: Du hast Dich da nicht angemeldet, also hast Du mit dem Forderungssteller nichts zu tun, keinen Vertrag. Der hat Dich genausoviel zu interessieren wie der Bauer Xin Tsang Yu, dem grade sein Reissack umgefallen ist.
Soll man überhaupt auf merkbefreite Drohschreiben von Nutzlosanbietern reagieren?
http://forum.computerbetrug.de/infos-und-grundsatzartikel/51798-brieffreundschaft-oder-nicht.html
Wer auf schwachsinnige Drohschreiben von Nutzlosanbietern antwortet, wird immer nur neue, ebenso schwachsinnige Antworten bekommen.
Wer denn Ball flachhält, der kann in aller Regel sein Geld behalten. Das, was in den Mahnungen angedroht wird ("Mahnbescheid...Pfändung...Zwangsvollstreckung...Prozess...Schufa..." etc.) wird mit 99,99999999999 % Wahrscheinlichkeit nicht wahrgemacht. - Es gäbe ja auch gar keine Rechtsgrundlage dafür.
Zum Umgang mit unberechtigten Forderungen:
http://forum.computerbetrug.de/allgemeines/39767-libereco-rechnung-5.html#post272948
Unrechtmäßige Forderungen - Antispam Wiki
Was man über Inkassoschergen und ihre Drohungen wissen sollte:
Inkassofirmen und ihre Drohungen: computerbetrug.de und dialerschutz.de
Es gibt mehrere mögliche Erklärungen, wie das zustande gekommen sein kann. Das sind aber für Dich letzten Endes alles akademische Fragen.
Denn Fakt ist und bleibt: Du hast Dich da nicht angemeldet, also hast Du mit dem Forderungssteller nichts zu tun, keinen Vertrag. Der hat Dich genausoviel zu interessieren wie der Bauer Xin Tsang Yu, dem grade sein Reissack umgefallen ist.
- Hat man sich nicht angemeldet, besteht kein Vertrag.
- Wenn es keinen wirksamen Vertrag gibt, dann gibt es auch keine irgendwie geartete Grundlage für eine Zahlungsforderung. Auch keinen sonst irgendwie gearteten Rechtsanspruch, auch keine Erklärungspflicht, auch keine "negative Beweispflicht".
- In der "Beweispflicht" ist vielmehr der Forderungssteller. Der müsste aktiv nachweisen, dass eine Anmeldung erfolgt ist. Unmöglich, wenn tatsächlich nie erfolgt.
- Sollte ein Fremder unter Namensmissbrauch sich auf der betr. Internetseite angemeldet haben, dann obliegt es allein dem "Unternehmen", den "Schuldigen" auszumachen und zu belangen. Derjenige, der daraufhin mit einer unberechtigten Forderung konfrontiert wird, hat gegenüber dem Klabauterunternehmen keinerlei Rechtspflichten und muss auch nicht Anzeige gegen Unbekannt erstatten oder ähnlichen Mumpitz tun.
- Es ist dabei völlig unerheblich, ob der Mainzelmann, irgendein Mister X, der "Unternehmer" selbst oder sonstwer einen dort angemeldet hat. Wenn das Klabauterunternehmen nicht durch technisch mögliche Maßnahmen sicherstellt, dass sich nicht ein Fremder unter Namensmissbrauch anmelden kann, dann hat es die daraus angeblich oder tatsächlich entstehenden wirtschaftlichen Verluste selbst zu vertreten.
- Es gibt auch keine Rechtspflicht, dass man sich in dieser Sache überhaupt an die Gegenpartei äußern müsste - außer beim allerextremst seltenen Mahnbescheid.
Soll man überhaupt auf merkbefreite Drohschreiben von Nutzlosanbietern reagieren?
http://forum.computerbetrug.de/infos-und-grundsatzartikel/51798-brieffreundschaft-oder-nicht.html
Wer auf schwachsinnige Drohschreiben von Nutzlosanbietern antwortet, wird immer nur neue, ebenso schwachsinnige Antworten bekommen.
Wer denn Ball flachhält, der kann in aller Regel sein Geld behalten. Das, was in den Mahnungen angedroht wird ("Mahnbescheid...Pfändung...Zwangsvollstreckung...Prozess...Schufa..." etc.) wird mit 99,99999999999 % Wahrscheinlichkeit nicht wahrgemacht. - Es gäbe ja auch gar keine Rechtsgrundlage dafür.
Zum Umgang mit unberechtigten Forderungen:
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Unrechtmäßige Forderungen - Antispam Wiki
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