passer
Mitglied
http://www.kanzlei-thomas-meier.de/gbb-ltd-versendet-europaeische-zahlungsbefehle-aus-ungarn
Das ist meines Erachtens schon recht verwunderlich,und da könnte die Abofallenmafia auf Ideen kommen.
Ein Europäischer Mahnbescheid kann in jedem Mitgliedsstaat vollstreckt werden, wenn die Einspruchsfrist von 30 Tagen nach Zustellung abgelaufen ist.
Das amtliche Formblatt für den Einspruch finden Sie auf den Seiten der Europäischen Kommission: hier (HU für Ungarn anklicken und weiter) Achtung! Der Einspruch muss auf Ungarisch erfolgen.
Das ist meines Erachtens schon recht verwunderlich,und da könnte die Abofallenmafia auf Ideen kommen.