Vollstreckungsbscheid - ich habe Angst - Bitte im Hilfe

zendom

Frisch registriert
Hallo liebe Community, ich brauche dringend Hilfe!!!

Hier zu meinem Problem.

Ich habe vor 3 Wochen ein Vollstreckungsbescheid bekommen vom Amtsgericht Mayern und durch Rechere gesehen das dies wohl von web.de oder gmx.de ist. Ohne davor Rechnungen oder Mahnungen bekommen zu haben. Anscheined bin ich in eine ABO-Falle getretten. Das Problem ist, ich habe weder eine Rechnung noch Mahnungen davon bekommen, ich habe nichtmal eine gmx Account, aber ein web Account aber da war keinerlei Rechnung oder sonst irgendetwas mit Geld oder der gleichen. Ich habe riesen Große Angst da die Summe recht hoch ist, ich weiß nicht was ich machen soll. Habe ich noch irgendwelche Chancen?



MfG Zendom
 

BenTigger

Master of Desaster ;-)
Teammitglied
SOFORT einen Anwalt aufsuchen.
Beim Vollstreckungsbescheid ist normalerweise alles zu Spät. Anwalt muss prüfen, ob evtl. Nur eine Namens bzw. eine Adressverwechslung vorliegen könnte.
 

BenTigger

Master of Desaster ;-)
Teammitglied
DAS INTERESSIRT NICHT MEHR!!!!

Vollstreckungsbescheid ist ein Urteil, das gefällt wurde und rechtskräftig ist.
Widerruf ist nicht mehr möglich!!!

Nochmal SOFORT MORGEN ZUM ANWALT GEHEN!!!!!
 

zendom

Frisch registriert
Ich hatte nichtmal eine Möglichkeit zu widerrufen oder ähnliches, ich habe einfach nur Angst und weiß nicht was ich machen soll.
 

jonasschmidt91

Frisch registriert
Du solltest wirklich so schnell wie möglich zu einem Anwalt gehen. Wenn du willst kann ich dir gerne einen empfehlen der mir schon sehr oft bei sowas aus der Patsche geholfen hat
 

zendom

Frisch registriert
Ich bin leider noch Schüler und habe leider nicht wirklich viel Geld zu Verfügung.. Da sieht es bei mir leider etwas schlecht aus.
 

Hippo

Moderator
Teammitglied
Ich bin leider noch Schüler und habe leider nicht wirklich viel Geld zu Verfügung..
Unter 18 - zu den Eltern beichten und SOFORT hier wieder melden
Über 18? - Zum Gericht gehen, Einkommensnachweise vorlegen, Beratungsschein holen und dann: siehe unten

und weiß nicht was ich machen soll.
GEH ZUM ANWALT!
GEH SOFORT ZUM ANWALT!
GEH VORHER NICHT MAL MEHR AUFS KLO!
 
Zuletzt bearbeitet:

zendom

Frisch registriert
Ich bin 18 und meine Eltern, in dem Fall meine Mutter weiß davon.

Ich habe auch kein Geld, aber dann müsste ich es irgendwie auftreiben, was ziemlich unmöglich ist.
 

Hippo

Moderator
Teammitglied
Ich habe Dir oben beschrieben was Du tun sollst.
Wenn Du Dir da unsicher bist gehe VORHER zum Anwalt, der wird Dir das Prozedere erklären.
Um welchen Betrag geht es?
 

Nanni

Frisch registriert
Ein Vollstreckungsbescheid taucht nicht so aus dem Nichts auf. Es muss im Vorfeld schon einen Mahnbescheid gegeben haben, dem nicht widersprochen wurde.
Ansonsten schliesse ich mit den anderen Meinungen an: ANWALT!!!
 

Reducal

Forenveteran
Nachdem ich dir auf deine PN nicht helfen wollte/konnte, siehst du dennoch, dass alle Aktivisten hier dasselbe raten, wie ich. Bin gespannt, wie das bei dir ausgeht. Gib uns bitte wieder Rückmeldung hier.
 

Hippo

Moderator
Teammitglied
Ein Vollstreckungsbescheid taucht nicht so aus dem Nichts auf. Es muss im Vorfeld schon einen Mahnbescheid gegeben haben, dem nicht widersprochen wurde.
In ganz seltenen Fällen kann das bei Namensdubletten und anschließenden Fehlern beim Mahngericht vorkommen.
Oder auch wenn der MB an eine falsche Adresse geht, nicht zustellbar ist und dann gleich ein VB an die neu ermittelte Anschrift geht.
 

Teleton

Sehr aktiv
SOFORT einen Anwalt aufsuchen.
Beim Vollstreckungsbescheid ist normalerweise alles zu Spät. Anwalt muss prüfen, ob evtl. Nur eine Namens bzw. eine Adressverwechslung vorliegen könnte.

Beim Vollstreckungsbescheid kann noch innerhalb von 2 Wochen nach Zugang Einspruch (statt Widerspruch) eingelegt werden. Die Sache geht dann automatisch in ein gerichtliches Klageverfahren über, d.h. vom Gericht wird dann eine Klageschrift angefordert (ohne das zuvor restliche Gerichtskosten als Vorschuß zu zahlen sind). Ausserdem ist der VB vorläufig vollstreckbar, wenn kein Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung (gegen Sicherheitsleistung ) gestellt wird, kann der Gerichtsvollzieher vor der Tür stehen.
 

BenTigger

Master of Desaster ;-)
Teammitglied
@Teleton

Ich bezog mich hier auf seinen Bescheid, den er schon seit 3 Wochen in den Händen hat.
Da geht nichts mehr....so war das gemeint.
Alles andere hätte ihn noch mehr verwirrt und rumtänzeln lassen, anstelle tätig zu werden.
 

Teleton

Sehr aktiv
Uff, sorry da war ich schon im Freitagskoma.
3Wochen her sieht böse aus.
Wenn da man nicht alle Messen gesungen sind.
 
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