viCash

Ich weiß gar nicht, ob das hier noch ein aktiver Thread ist, aber ich habe auch eine Email von viCash bekommen oder besser ich soll Dienste von "bittepoppen.com" in Anspruch genommen haben und sie wollen mir 7,95 Euro vom GiroKonto abbuchen
... wollen kann man viel ...
und es sei ein Abo, wenn ich es nicht rechtzeitig über den Kundenservice bei Vicash kündigen würde.
Hätt´mer gerne - und damit Deine ganzen Daten ...
Ich hab allerdings nirgends meine Kontodaten angegeben und auf der Seite war ich schon gar nicht.
Dann kanns auch keinen Vertrag geben der eine Zahlungspflicht begründet
Ich habe mein Konto noch nicht sehr lange und bin schon ziemlich nervös.
Dazu besteht üerhaupt kein Grund
Ich habe bis jetzt nur Beiträge gelesen, in denen per Rechnung gedroht wurde. Aber können die mir einfach was vom Konto abziehen?
Und wenn Du mir jetzt nicht sofort ein Bier ausgibst buche ich das von Deinem Konto ab ...
Merkst was?
Wie sollen die abbuchen wenn sie die Kontonummer nicht kennen?
Zurzeit kann ich leider nicht aufs Konto zugreifen (gesundheitliche Gründe), werde es aber sicher in den nächsten Tage.
Dann ruf bei der Bank wenigstens an und frage nach. Nicht aus rechtlichen Gründen sondern für Deine Nerven. Widerrechtliche Abrufe kannst Du 13 (!) Monate wieder rückbuchen lassen.
Ich hab keine Ahnung wie ich vorgehen soll? :(
Aber ich ...
Ruhig bleiben und Dich kreuz-, wahl- oder leihweise von den Abopupsern im Mondschein besuchen lassen.
 
Genau richtig.
Sollte vom Konto abgebucht werden: mit "Widerspruch" von der Bank rückbuchen lassen, wegen fehlender Genehmigung zum Lastschrifteinzug.

Die Gegenseite müsste im Streitfall beweisen, dass ein wirksamer Vertrag zustande gekommen war. Es ist nicht Deine Aufgabe, das Gegenteil zu beweisen.

Diesen Beweis wird die Gegenseite nach Lage der Dinge nie führen können, daher kommt es in solchen Fällen auch nie zur Klage vor Gericht. Und wenn: dann verlieren die und zahlen alle Kosten, auch Deine Anwaltskosten.

Auch die immer wieder angedrohten Mahnbescheide gibt es nicht. Denn Du müsstest, wenn so ein gelber Brief vom Gericht kommt, nur innerhalb 14 Tagen den Widerspruch auf dem Formular ankreuzen, unterschreiben und das ans Gericht zurückschicken. Dann ist das weitere Verfahren blockiert, der Gerichtsvollzieher kann bei widersprochenem Mahnbescheid nicht kommen (auch wenn der Abzocker irgendeinen Blödsinn behauptet). Der Abzocker hat dann auch die 23 Euro Gerichtsgebühr für den Bescheid vorgestreckt und kriegt die auch nicht wieder. Daher ist denen das schon zu teuer, und sie machen es gar nicht.

Wenn er es wirklich wissen will, müsste er schon Klage einreichen. Will er aber gar nicht, siehe oben: er kann den Beweis für die Vertragsgrundlage nicht antreten.

Also kann er nur böse Mahnbriefe schicken. Na und? Papier ist geduldig, und solange alles außergerichtlich bleibt (und dabei wird es bleiben), kann es Dir vollkommen wurst sein. Das gilt auch für Briefe vom Inkassobüro oder Anwalt. Das sind keine Behörden, die haben keine Sonderrechte. Bei einer unberechtigten Forderung hat man auch keine Rechtspflicht, reagieren zu müssen. Man hat keinen Rechtsnachteil, wenn man sich gar nicht äußert.

Nach ein paar bösen Briefen wird dann das Theater sang- und klanglos von selbst einschlafen.
 
Gut danke erstmal. Dann bin ich schon mal beruhigt, mal sehen wie sich das ganze entwickelt, aber ich bin ja leider kein Einzelfall.
 
Jaja, heute habe ich das bekommen:

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde!
leider mussten wir feststellen, dass die Buchung unter der Buchungsnummer vp1201007358 vom 21.01.2012, 13:42:40 Uhr von Ihrer Bank nicht eingelöst wurde.
Die Begründung Ihrer Bank: Kontonummer/Name nicht identisch
Wir sind verpflichtet die nötigen Schritte einzuleiten, damit die genutzten und gebuchten Dienstleistungen auch bezahlt werden.
Gemäß Urteil vom Oberlandesgericht München, AZ.: 29 U 4113/00 sind im Internet bestellte Dienstleistungen oder Produkte rechtsgültig und bedürfen keiner zusätzlichen Schriftform. Gemäß den neuen Onlinegesetzen sind falsche Angaben bei Onlinebestellungen strafbar.
Sie können weitere Inkassoschritte vermeiden, wenn Sie den unten aufgeführten Betrag inkl. der Nebenkosten innerhalb von 10 Tagen auf das unten angegebene Konto überweisen.


Wie dreist die sind...


Oh ich seh grad, ich hab noch ne Email, ich soll nochmal Dienste im Wert von 25 Euro in Anspruch genommen haben
 
Stand hinter vicash nicht der Herr B*K*?
Meine (Hack)-fresse, da komm ich mir ja vor wie im jagin.

Und dieser Mist auf bittep*.com, "Made in Germany". Ich hab nicht 'mal ein Impressum gefunden.
 
Gemäß Urteil vom Oberlandesgericht München, AZ.: 29 U 4113/00 sind im Internet bestellte Dienstleistungen oder Produkte rechtsgültig und bedürfen keiner zusätzlichen Schriftform. Gemäß den neuen Onlinegesetzen sind falsche Angaben bei Onlinebestellungen strafbar.
Ein mehr als zehn Jahre altes Urteil zu zitieren, das sich im Kern um eine völlig andere Sache kümmert, ist wirklich dreist. Außerdem gibt es gar keine Onlinegesetze in D die Angabe falscher Daten bei Onlinegeschäften ist schon länger strafbar (§ 269 StGB).
 
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