AW: viCash
Ich habe heute mit dem Inkossounternehmen telefoniert, sie konnten mir nicht weiter helfen.
Die wollten Dir nicht weiterhelfen. Weil es deren Meinung nach halt nicht deren Aufgabe ist, Dir zu helfen, sondern nur, das Geld für ihre geschätzte Mandantschaft zu kassieren - egal, mit welchen unhaltbaren, frechen Drohungen.
Ich habe denen schon gesagt, dass ich da nicht drauf wahr doch die meinten nur, sie können mir nicht helfen. Bin total überfordert und habe richtige angst, in die Schufa zu kommen.
Das interessiert die auch nicht, ob Du da drauf warst oder nicht, oder wer da sonst drauf war.
Aber: muss Dich das interessieren? Tatsache ist: Du warst nicht drauf. Alles andere kann Dir wurst sein. Das Gegenteil müssten die Klabautermänner Dir erstmal nachweisen können. Wird aber wohl nicht gehen. :sun:
- Hat man sich nicht angemeldet, besteht kein Vertrag.
- Wenn es keinen wirksamen Vertrag gibt, dann gibt es auch keine irgendwie geartete Grundlage für eine Zahlungsforderung. Auch keinen sonst irgendwie gearteten Rechtsanspruch, auch keine Erklärungspflicht, auch keine "negative Beweispflicht".
- In der "Beweispflicht" ist vielmehr der Forderungssteller. Der müsste aktiv nachweisen, dass eine Anmeldung erfolgt ist. Unmöglich, wenn tatsächlich nie erfolgt.
- Sollte ein Fremder unter Namensmissbrauch sich auf der betr. Internetseite angemeldet haben, dann obliegt es allein dem "Unternehmen", den "Schuldigen" auszumachen und zu belangen. Derjenige, der daraufhin mit einer unberechtigten Forderung konfrontiert wird, hat gegenüber dem Klabauterunternehmen keinerlei Rechtspflichten und muss auch nicht Anzeige gegen Unbekannt erstatten oder ähnlichen Mumpitz tun.
- Es ist dabei völlig unerheblich, ob der Mainzelmann, irgendein Mister X, der "Unternehmer" selbst oder sonstwer einen dort angemeldet hat. Wenn das Klabauterunternehmen nicht durch technisch mögliche Maßnahmen sicherstellt, dass sich nicht ein Fremder unter Namensmissbrauch anmelden kann, dann hat es die daraus angeblich oder tatsächlich entstehenden wirtschaftlichen Verluste selbst zu vertreten.
- Es gibt auch keine Rechtspflicht, dass man sich in dieser Sache überhaupt an die Gegenpartei äußern müsste - außer beim allerextremst seltenen Mahnbescheid.
Soll man überhaupt auf merkbefreite Drohschreiben von Nutzlosanbietern reagieren?
http://forum.computerbetrug.de/infos-und-grundsatzartikel/51798-brieffreundschaft-oder-nicht.html
Wer auf schwachsinnige Drohschreiben von Nutzlosanbietern antwortet, wird immer nur neue, ebenso schwachsinnige Antworten bekommen.
Wer denn Ball flachhält, der kann in aller Regel sein Geld behalten. Das, was in den Mahnungen angedroht wird ("Mahnbescheid...Pfändung...Zwangsvollstreckung...Prozess...Schufa..." etc.) wird mit 99,99999999999 % Wahrscheinlichkeit nicht wahrgemacht. - Es gäbe ja auch gar keine Rechtsgrundlage dafür.
Ein Eintrag bei der Schufa wäre rechtswidrig, wenn die Forderung bestritten wurde, oder wenn es nicht einmal ein Einverständnis in die Datenweitergabe (Schufa-Klausel) gegeben hat. Damit würden die sich böse die Finger verbrennen.
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