Verfahrensweise nach Widerspruch gegen gerichtlichen Mahnbescheid

AW: Verfahrensweise nach Widerspruch gegen gerichtlichen Mahnbescheid

Ich gehe zu meinem Anwalt und lasse den Denjenigen anschreiben, der den Schufaeintrag veranlasst hat, mit der Aufforderung, den Schufaeintrag umgehend löschen zu lassen., da die hierfür herangezogene Forderung offensichtlich, auf Grund des widersprochenen und nicht eingeklagten Mahnbescheid, zu Unrecht bestanden hat. Dazu lasse ich meinen Anwalt eine Frist von 14 Tagen setzen. Ausserdem bespreche ich mit ihm weitere Konsequenzen, die bei Nichtlöschung nachfolgen.
 
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Danke klingt sehr gut. Denkst auch das die den Mahnbescheid nicht eingeklagt haben. Mein Anwalt hat mir damals schon gesagt das Mobilcom wahrscheinlich nichts weiter unternimmt und das im Sande verläuft.
 
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Habe mich mal wegen der Fristen schlau gemacht.

Also: Das Mahngericht gibt den Fall bei Widerspruch an das im Mahnbescheid genannte Streitgericht ab. Dieses fordert den Antragsteller umgehend auf innerhalb von 14 Tagen seinen Anspruch zu begründen.
Hört sich schön an stimmt aber nicht.
Bei einem Widerspruch geht es nur weiter, wenn einer der Beteiligten den Antrag auf Durchführung des strittigen Verfahrens stellt. Zudem müssen wenn der Antragsteller diesen Antrag stellt von ihm die restlichen Gerichtskosten gezahlt werden. Erst dann wird vom Mahngericht abgegeben. Ohne Moos nix los.

Erfogt innerhalb der Frist keine Begründung und der Antragsgegner (Schuldner) beantragt keine mündliche Verhandlung ist der Mahnbescheid hinfällig.
Nein,Nein,Nein wenn die Sache an das Streitgericht abgegeben wurde fordern die mit Frist zur Klagebegründung auf. Kommt die nicht schläft die Sache wieder ein, es sei denn die Klage wird nachgeliefert oder der Beklagte beantragt mündliche Verhandlung. Wenn bis dann keine Klage da ist wird die Klage abgewiesen als unzulässig bzw, unbegründet.
Von alleine wird da nix "hinfällig" höchstens bei Verjährung.

Was ist mit meinem Schufa Eintrag.
Hattest Du der Forderung auch schon vor dem Mahnbescheid widersprochen?

Ansprechpartner für die Löschung des unberechtigten Eintrags iist natürlich die Schufa nicht der Einmeldende.
http://forum.computerbetrug.de/info...fa-creditreform-und-anderen-auskunfteien.html

Mein Anwalt hat mir damals schon gesagt das Mobilcom wahrscheinlich nichts weiter unternimmt
Mobilcom betreibt Verfahren häufig erst kurz vor Verjährung weiter, von daher ist wohl noch keine Entwarnung angesagt.

Ich bin mit dem Mahnbescheid zum Anwalt, der hat Widerspruch eingelegt. Und seit dem ist Ruhe.
Wenn keine Abgabenachricht eingegangen ist dümpelt die Sache weiter beim Mahngericht bis Du oder Mobilcom strittiges Verfahren beantragen.
 
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Hmm

Hatte sofort der Foderung von Mobilcom widersprochen, als die Rechnung im Januar 07 kam. Haber Anzeige wegen Betruges gemacht.
290 mal eine 0137 Nummer in 90min + 2 Premium SMS. Von mir nicht getätigt!!!!
Mobilcom hat meine Schreiben ignoriert und gleich zum Inkasso!

Wie lange ist die Verjährungsfrist? oder sollte ich lieber auf ein Verfahren bestehen?
 
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Dann weiss ich nicht, was die IHK Frankfurt in ihrer Onlinebroschüre schreibt.
 
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krennz schrieb:
Dann weiss ich nicht, was die IHK Frankfurt in ihrer Onlinebroschüre schreibt.
Zur einen Hälfte schreiben sie Unsinn bzw zu ungenau zur anderen Hälfte hast Du es einfach falsch verstanden.

mrcoolj2 hat keine Abgabenachricht, keine Mitteilung des Streitgerichtes darüber dass eine Frist zur Klagebegründung gesetzt wurde, wo glaubst Du schimmelt der Antrag rum? Natürlich beim Mahngericht weil die restlichen Gerichtskosten nicht gezahlt sind und kein Abgabeantrag gestellt wurde.

mrcool, geh zu Deinem Anwalt berichte ihm vom Schufaeintrag, den wird er -zumindest wenn sich belegen lässt das die Forderung von Anfang an strittig war- schnell gegenüber der Schufa rügen und entfernen lassen.
 
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Vielen Dank für Eure Hilfe!!! werde moregn gleich zum Anwalt gehen.


mfg mrcoolj
 
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Da gibt's doch den Tatbestand der "Kreditgefährdung"?
Wie wär's mit ner Anzeige?
 
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"Kreditgefährdung" (§ 824 BGB) ist meines Halblaienwissens Zivilrecht und kein Strafrecht, daher kein Thema für eine Anzeige.
 
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"Kreditgefährdung" (§ 824 BGB) ist meines Halblaienwissens Zivilrecht und kein Strafrecht, daher kein Thema für eine Anzeige.
Doch auch Strafrecht.
§ 187
Verleumdung

Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe
 
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Hi Leutz

habe noch ne Frage.

Leider muß ich jetzt vor Mobilcom einknicken und die Forderrung bezahlen. Schufaeintrag macht sich schlecht beim Hauskauf. Ich hab so einen Hals auf die!!! man kann leider nichts in unserem so genannten Rechtsstaat.
Meine Frage wäre, wenn ich die Zahlung unter Vorbehalt leiste, wie schnell ist der Eintrag raus, also nicht nur das da steht bezahlt, sondern nichts null.
Ob sich vieleicht eine Anzeige wegen Kreditgefährdung lohnt.

Gruß ann alle
 
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Leider muß ich jetzt vor Mobilcom einknicken und die Forderrung bezahlen. Schufaeintrag macht sich schlecht beim Hauskauf.
Bezahlen beseitigt den Eintrag nicht. Es erfolgt nur ein Vermerk dass gezahlt wurde.
Meine Frage wäre, wenn ich die Zahlung unter Vorbehalt leiste, wie schnell ist der Eintrag raus, also nicht nur das da steht bezahlt, sondern nichts null.
Drei volle Jahre also am 31.12.2012. Ausserdem hat Zahlung unter Vorbehalt keine Erfüllungswirkung die Forderung steht dann also noch offen.
Ich hab so einen Hals auf die!!! man kann leider nichts in unserem so genannten Rechtsstaat.
Wieso? Du kannst Schufa verklagen, Mobilcom verklagen, strittiges Verfahren durchführen lassen. Sprich dringend mal mit Deinem Anwalt drüber.

Hattest Du jetzt schon vor dem Mahnbescheid Einwendungen gegen die Forderung erhoben.?

Du warst doch beim Anwalt, was sagt der zu der Sache?
 
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Streite mich denen schon seit 01.2007 rum.Hatte Strafanzeige gegen Mobilcom gestellt wegen Betruges (wurde eingestellt). Habe der Forderrung von Anfang an widersprochen. Hatte auch fristlos den Vertrag gekündigt. Gegen den Mahnbescheid hat mein Anwalt Einspruch eigelegt und seit 01.2008 ist Ruhe. Wie gesagt jetzt steh da wie Max in der Sonne.
Ich habe mal gelesen, das wenn es ein strittiger Betrag, Mobilcom gar keinen EIntrag hätte machen dürfen, es sei denn ich hätte auf den Mahnbeschid nicht reagiert und gegen mich würde ein Vollstreckungsbescheid vorliegen.
 
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Was sagt Dein Anwalt dazu die Schufa zu verklagen? Wurde der Schufa denn überhaupt schon mitgeteilt seit wann die Forderung strittig ist?
 
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In der Materie Schufa kennt er sich nicht aus, muß sich erst da rein lesen. Vieleicht einen anderen Anwalt nehmen?
Wurde der Schufa noch nicht mitgeteilt. In der Auskunft steht nur das ich rechtsmittel eingelegt habe.
 
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Ich gebe nicht auf!!! Am Mittwoch hab ichTermin beim Anwalt, mal sehen was wird. Gegen Mobilcom werd ich immer wieder Stimmung machen!! Der Provider ist das aller letzte!!! haben nie auf ezín Schreiben reagiert, sondern sofort Inkasso
 
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