Verfahrensweise nach Widerspruch gegen gerichtlichen Mahnbescheid

schlager

Frisch registriert
Gegen einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragt von einer Inkassofirma wegen angeblicher Internetforderungen wurde Widerspruch eingelegt.
Amtsgericht war aus Stadt A.
Ein streitiges Verfahren wäre vom Amtsgericht aus Stadt B durchzuführen.
Widerspruch ist über 5 Wochen her, wie lange hat Inkassounternehmen Zeit evtl. weiter vorzugehen bzw. wie lange muss ich hoffen/bangen nichts von Amtsgericht aus Stadt A oder Stadt B zu hören?
Es gibt doch sicher Fristen wie lange man als Antragsteller nach Kenntnis vom Widerspruch gegen den gerichtlichen Mahnbescheid Zeit hat weiter vorzugehen?!
 

Antiscammer

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AW: Verfahrensweise nach Widerspruch gegen gerichtlichen Mahnbescheid

So weit ich als Halblaie informiert bin, ist es so, dass bei einem widersprochenen Mahnbescheid keine Verpflichtung gilt, ins streitige Verfahren zu gehen, um eine Forderung beizutreiben.
Es steht m.M.n. nirgends z.B. im RDG geschrieben, dass die Forderung trotz widersprochenem Mahnbescheid nicht auch weiter außergerichtlich beigetrieben werden dürfe. Auch, wenn natürlich in diesem Falle ein Inkassobüro keinerlei Kosten bzw. Gebühren rechtlich wird geltend machen können, weil der Widerspruch gegen den Mahnbescheid eine eindeutige Willenserklärung ist. Bei Kenntnis der Streitigkeit einer Forderung hat das Inkassobüro keine Möglichkeit mehr, Inkassospesen geltend zu machen. Aber: das RDG verbietet es einem Inkassobüro eben nicht grundsätzlich, trotzdem tätig zu werden.

Bei widersprochenem Mahnbescheid kann also entweder weiter außergerichtlich schwabuliert werden, oder man geht ins streitige Verfahren, wie das im übrigen bei seriösen Dienstleistern sofort passieren würde.

Eine Frist für die Einleitung des Vollstreckungsbescheids von 6 Monaten gilt nach einem nicht widersprochenen Mahnbescheid ( § 701 ZPO ). Versäumt es der Forderungssteller, in dieser Zeit Vollstreckungsbescheid zu beantragen, ist der Mahnbescheid damit aufgehoben.

Grundsätzlich gilt für die Einleitung eines streitigen Verfahrens die allgemeine Verjährungsfrist, d.h. zum Ende des 3. Kalenderjahres nach dem Jahr der Wirksamwerdung eines Anspruchs (Regelverjährung, § 195 BGB).
Verjährung ? Wikipedia

Der Erlaß eines Mahnbescheids hat hier eine aufschiebende Wirkung, die Regelverjährung wird dadurch um 6 Monate verlängert (§ 204 BGB).
§ 204 BGB Hemmung der Verjährung durch Rechtsverfolgung

Das bedeutet:
Ist eine Forderung z.B. am 1.4.2005 entstanden, dann beginnt der Ablauf der dreijährigen Verjährungsfrist am 1.1.06.
Damit wäre die Forderung nach dem 31.12.2008 verjährt. Beantragt der Forderungssteller kurz vorher einen Mahnbescheid, dann hat der Mahnbescheid trotz Widerspruchs eine aufschiebende Wirkung bis Ende Juni 2009. Bis dahin muss der Gläubiger ins streitige Verfahren, ansonsten verjährt der Anspruch, und er kann ihn sich an die Backe kleben.

So weit meine laienhaften 2 Cents.
 

schlager

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Ist ja ganz schön kompliziert!
Das heißt dann wohl, dass entweder streitiges Verfahren kommt und dann wohl doch recht schnell oder sie trotzdem versuchen mit weiteren Schreiben Druck zu machen!?
Man wartet dann halt mal ab und hofft, dass sie sich ein anderes Opfer suchen oder zur Strecke gebracht werden!"g"
 

passer

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AW: Verfahrensweise nach Widerspruch gegen gerichtlichen Mahnbescheid

@Threadersteller

Welche Internetfirma hat dir einen Mahnbescheid gerichtlicher Art zustellen lassen ?
 

Antiscammer

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AW: Verfahrensweise nach Widerspruch gegen gerichtlichen Mahnbescheid

Im streitigen Verfahren sind vor allem folgende Dinge relevant:

  • Gibt es beweisbar einen wirksamen Vertrag?
  • Die Beantwortung dieser Frage hängt vor allem davon ab, ob es eine wirksame "Willenserklärung" gegeben hat. Aus der muss hervorgehen, dass der Kunde einwandfrei über die Vertragsbedingungen informiert war (also keine versteckten Klauseln in den AGB etc. sind), und unter Zustimmung zu diesen Bedingungen den Bestell-/Kaufwunsch geäußert hat. Nachweispflichtig dafür ist der Forderungssteller.
  • Gab es eine Widerrufsbelehrung, die nachweislich in Textform zugegangen ist? - Diese muss auch dann erfolgt sein, wenn auf Wunsch des Kunden mit der Nutzung der Dienstleistung gem. § 312 BGB sofort begonnen wurde.
    Auch hierfür hat der Forderungssteller den Nachweis beizubringen.
  • War die Preisauszeichnung des Angebots ausreichend deutlich sichtbar? Genügt sie den Anforderungen an die Preistransparenz, wie sie z.B. im BGB und auch in der Preisangabenverordnung (PAngV) festgelegt sind? - Besonders wichtig ist hier § 1 Abs. 6 PAngV:
    Die Angaben nach dieser Verordnung müssen der allgemeinen Verkehrsauffassung und den Grundsätzen von Preisklarheit und Preiswahrheit entsprechen. Wer zu Angaben nach dieser Verordnung verpflichtet ist, hat diese dem Angebot oder der Werbung eindeutig zuzuordnen sowie leicht erkennbar und deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar zu machen.

Wenn eine oder mehrere dieser Bedingungen nicht gegeben sind, ist es i.d.R. wenig wahrscheinlich, dass man tatsächlich verklagt wird.
Im Zweifelsfall sollte man Rechtsberatung einholen (Anwalt/Verbraucherzentrale).
 

passer

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AW: Verfahrensweise nach Widerspruch gegen gerichtlichen Mahnbescheid

Wenn ich die Bestellung dort mal simulatan durchgehe ist dort von expliziten Kosten nicht die Rede.
 

schlager

Frisch registriert
AW: Verfahrensweise nach Widerspruch gegen gerichtlichen Mahnbescheid

vielen Dank mal für die Antworten!
Bin auch schon ausreichend informiert über die Möglichkeiten bzw. Beweisnöte der Inkassofirma!
Kenn mich halt nur nicht aus bzw. fand nichts rechtes wie es nach Widerspruch gegen gerichtlichen Mahnbescheid weitergehen könnte bzw. ob jemand Erfahrung damit hat oder sogar mit der genannten Firma explizit!
Mit Anwalt wollt ich halt warten bis nochmal was kommt, Widerspruch gegen gerichtlichen Mahnbescheid hab ich auch alleine hinbekommen, die genannte Firma kriegt mich nicht klein!
 

mrcoolj2

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AW: Verfahrensweise nach Widerspruch gegen gerichtlichen Mahnbescheid

Hallo erstmal

Ich habe letztes Jahr im Januar einen gerichtlichen Mahnbescheid bekommen und Einspruch eingelegt, bin zum Anwalt und seit dem hören ich nichts mehr. Wie lange dauert es bis ein Verfahren eingeleitet wird?
Hab nur nachteile deswegen, Mobilcom hat mir schon einen schönen Eintrag verpasst in der Schufa!
Ist der überhaupt rechtmäßig?
 

mrcoolj2

Frisch registriert
AW: Verfahrensweise nach Widerspruch gegen gerichtlichen Mahnbescheid

Danke

Hab bis jetzt leider nichts gehört das der Mobilcom das Mahnverfahren zurück genommnen hat. Schön wärs!!
Irgendwann muß es doch zur Verhandlung kommen. Der Mahnbescheid und Einspruch war im Januar 08.
 

Teleton

Sehr aktiv
AW: Verfahrensweise nach Widerspruch gegen gerichtlichen Mahnbescheid

Irgendwas geht da durcheinander.
Hast Du Widerspruch gegen den Mahnbescheid oder Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid (nach versäumter Widerrufsfrist)eingelegt? Beim Widerspruch geht die Sache erst weiter, wenn einer der beiden Streithähne die Durchführung des Streitverfahrens beantragt (und die restlichen Gerichtskosten zahlt). Beim Einspruch geht die Sache sofort zum zuständigen Streitgericht von dort wird die Klageschrift angefordert. Kann Dir Dein Anwalt näher erläutern.
 
K

krennz

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Was zum schmunzeln:

Die Firma IBEX (Konkurs) hatte ihre Kundendaten an eine Firma elleasing vertickert. Die hat dann el-inkie beauftragt die "lieben" Kunden abzumahnen. Nachdem das bei vielen daneben ging wurden 5 Ibexe ausgesucht und mit Mahnbecheid (AG Uelzen)von den RAes aus dem Hanoverschen Pelikanviertel traktiert. Alle 5 widersprachen.

Und dann kamen liebe Briefe von den Pelikanen. Man möge doch bitte bitte die Widersprüche zurücknehmen, da sie ja sonst keine vollstreckbaren Titel bekämen.:-D:-D
 
K

krennz

AW: Verfahrensweise nach Widerspruch gegen gerichtlichen Mahnbescheid

Wir in Rechti haben herzhaft gelacht, als uns die Betroffenen die Anwaltsschreiben mit der Bitte auf Rücknahme des Widerspruchs schilderten. Die haben fast schon kniend bitte bitte gesagt. Offensichtlich wussten Sie, dass sie mit einer Klage nicht durchkamen und haben sich im Endeffekt der Lächerlichkeit preisgegeben.
 
K

krennz

AW: Verfahrensweise nach Widerspruch gegen gerichtlichen Mahnbescheid

Habe mich mal wegen der Fristen schlau gemacht.

Also: Das Mahngericht gibt den Fall bei Widerspruch an das im Mahnbescheid genannte Streitgericht ab. Dieses fordert den Antragsteller umgehend auf innerhalb von 14 Tagen seinen Anspruch zu begründen. Erfogt innerhalb der Frist keine Begründung und der Antragsgegner (Schuldner) beantragt keine mündliche Verhandlung ist der Mahnbescheid hinfällig.

Gelesen beim Infoportal der IHK Frankfurt> Recht und Steuern>Übersicht alle Rechtsthemen>Verfahrensrecht>Gerichtliche Mahnverfahren Punkt 6.3 Mahnbescheid und 8.3 Vollstreckungsbescheid.
 

mrcoolj2

Frisch registriert
AW: Verfahrensweise nach Widerspruch gegen gerichtlichen Mahnbescheid

Ich bin mit dem Mahnbescheid zum Anwalt, der hat Widerspruch eingelegt. Und seit dem ist Ruhe.
@ krennz also wäre das jetzt hinfällig? weil ich schon seit 1,5 Jahren nichts mehr höre?
Was ist mit meinem Schufa Eintrag.
Wollen uns Haus kaufen, nur so denke wird das nichts.
 
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